Angliederung der Stasi-Unterlagen an Bundesarchiv wird historischer Bedeutung nicht gerecht

12. April 2016

Heute hat die „Exper­ten­kom­mis­sion zur Zukunft der Behörde des Bun­des­be­auf­tragten für die Unter­lagen des Staats­si­cher­heits­dienstes der ehe­ma­ligen Deut­schen Demo­kra­ti­schen Repu­blik (BStU)“ ihren Abschluss­be­richt dem Bun­des­tags­prä­si­denten über­geben. Der Bericht schlägt vor, dass die Stasi-Unter­lagen bis zum Herbst 2021 in das Bun­des­ar­chiv inte­griert werden sollen. Die Ergeb­nisse der Exper­ten­kom­mis­sion werden nun den Abge­ord­neten des Bun­des­tages zur Dis­kus­sion gestellt.

Hanka Kliese, Spre­cherin für Erin­ne­rungs­kultur: „Ich erhoffe mir eine leb­hafte Debatte der Abge­ord­neten, die vor allem die Belange der Opfer der SED-Dik­tatur in den Fokus rückt. Diese waren bedau­er­li­cher­weise in der fach­lich hoch­ka­rätig besetzten Kom­mis­sion nicht ver­treten. Die Zugäng­lich­keit der Stasi-Akten ist ein Erfolg der Fried­li­chen Revo­lu­tion. Kein anderes Land hat auf diese Weise die Tätig­keit eines Geheim­dienstes je offen­ge­legt. Eine Anglie­de­rung an das Bun­des­ar­chiv wird dieser his­to­ri­schen Bedeu­tung nicht gerecht. Es wurde die Chance vertan, die Sta­si­un­ter­lagen in ihrer gesamt­ge­sell­schaft­li­chen Bedeu­tung weiter zu wür­digen und die Behörde zu refor­mieren. Ich bin gespannt auf die Dis­kus­sion im Bun­destag sowie auf Exper­ten­mei­nungen in hof­fent­lich anste­henden Anhö­rungen. Wichtig bleibt, dass die Akten für die Opfer wohn­ortnah zugäng­lich bleiben müssen und es keine Ein­schrän­kungen im For­schungs­be­reich gibt. Hier bin ich unsi­cher, ob der Vor­schlag der Kom­mis­sion das gewähren kann.“

Bereits letzte Woche haben die Frak­tionen von CDU und SPD im Säch­si­schen Landtag einen Antrag (DrS 6/4469) in den Ver­fas­sungs- und Euro­pa­aus­schuss erfolg­reich ein­ge­bracht, der den Erhalt der drei in Sachsen gele­genen BStU-Außen­stellen in der bis­he­rigen Form an den bis­he­rigen Stand­orten Leipzig, Dresden und Chem­nitz for­dert.