Baumann-Hasske: Strafsenat des BGH nach Leipzig holen

31. August 2017

„Mit unserem Antrag stärken wir dem Jus­tiz­mi­nister den Rücken bei seinen Ver­hand­lungen, um einen wei­teren Straf­senat des Bun­des­ge­richts­hofes nach Leipzig zu bekommen“, so Harald Bau­mann-Hasske, Spre­cher für Jus­tiz­po­litik der SPD-Frak­tion im Säch­si­schen Landtag, am Don­nerstag zum Koali­tions-Antrag „Bun­des­ge­richtshof in Leipzig stärken, Außen­stelle des Gene­ral­bun­des­an­walts in Leipzig aus­bauen“.

„Der Minister for­dert die Erfül­lung der soge­nannten Rutsch­klausel völlig zu Recht ein. Es gibt darauf keinen Anspruch, aber wenn frü­here Abspra­chen keine Ver­bind­lich­keit mehr haben, dann sind unab­seh­bare Kon­flikte im Mit­ein­ander zwi­schen Bund und Län­dern die Folge. Das können weder der Bund, das Land Baden-Würt­tem­berg noch der Bun­des­ge­richtshof ernst­haft wollen“, so Bau­mann-Hasske.

„Wir wollen neben der Eröff­nung eines oder meh­rerer Senate in Karls­ruhe die Ver­la­ge­rung min­des­tens eines wei­teren Straf­se­nats nach Leipzig, eine ana­loge Auf­sto­ckung der Ver­tre­tung des Gene­ral­bun­des­an­walts in Leipzig und die ent­spre­chende Ver­la­ge­rung oder Ein­rich­tung der Stelle eines Ermitt­lungs­rich­ters in Leipzig.“

Hin­ter­grund: Die Unab­hän­gige Föde­ra­lis­mus­kom­mis­sion hatte  1992 die soge­nannte Rutsch­klausel beschlossen. Danach sollen wei­tere Straf­se­nate des BGH nach Leipzig ver­legt werden, wenn wegen erhöhten Arbeits­an­falls in Zivil- oder Straf­sa­chen neue Senate geschaffen werden müssen.