Baumann-Hasske wirft AfD Populismus vor

1. September 2016

Harald Bau­mann-Hasske, Spre­cher für Justiz- und Euro­pa­po­litik der SPD-Frak­tion im Säch­si­schen Landtag, zur Aktu­ellen Debatte „Wenn Kinder hei­raten (müssen) – 56 Kin­der­ehen in Sachsen“:

Als unsinnig und popu­lis­tisch hat Harald Bau­mann-Hasske das Ansinnen der AfD zurück­ge­wiesen, im Aus­land geschlos­sene Ehen Min­der­jäh­riger in Deutsch­land pau­schal nicht anzu­er­kennen. „Die Grund­rechte – ins­be­son­dere der Schutz von Ehe und Familie – ver­langen es, dass jeder Fall im Ein­zelnen durch ein Gericht geprüft und nicht pau­schal vom Gesetz­geber behan­delt wird”, sagte Bau­mann-Hasske am Don­nerstag im Landtag.  „Der Schutz von Ehe und Familie steht im Grund­ge­setz. Was Sie wollen, ist also schlicht ver­fas­sungs­widrig. Hören Sie auf, popu­lis­ti­schen Unsinn in die Welt zu setzen”, sagte er in Rich­tung AfD-Frak­tion.

„Das Phä­nomen der Kin­derehe in Deutsch­land ist bisher eine ver­schwin­dend geringe Aus­nahme. Eine poli­ti­sche Rele­vanz erfährt sie vor allem durch die Skan­da­li­sie­rung, die hier durch die AfD erfolgt”, so Bau­mann-Hasske.

„Wie soll sich nun die Kinder- und Jugend­hilfe in den Kreisen und kreis­freien Städten ver­halten? Sie sollten diese Ehen wahr­nehmen und im Auge behalten. Das gilt umso mehr, je jünger die min­der­jäh­rige Person ist. Wenn es Anlass zur Befürch­tung von Frei­heits­be­rau­bung oder Miss­brauch gibt, muss es ein Ver­fahren geben, das im Extrem­fall zur gericht­li­chen Auf­he­bung der Ehe führen kann.”

„Für Sachsen ergibt sich aus den vor­lie­genden Zahlen über aus­län­di­sche Ehen ein Grund zu erhöhter Auf­merk­sam­keit in Bezug auf eine min­der­jäh­rige Ehe­frau, die jünger ist als 16 Jahre. Ähn­li­ches gilt für die 22 Min­der­jäh­rigen-Ehen mit Ehe­frauen zwi­schen 16 und unter 18 Jahren. Die Fami­lien sollten regel­mäßig besucht werden. Und die Betrof­fenen müssen wissen, wohin sie sich wenden können, wenn sie Hilfe benö­tigen.”