Friedel: Eltern können mit Augenmaß entscheiden

1. Februar 2017

„Die neue Bil­dungs­emp­feh­lung stärkt den Eltern­willen“, so SPD-Bil­dungs­expertin Sabine Friedel am Mitt­woch im Landtag. „Die Eltern haben künftig tat­säch­lich das letzte Wort, wenn es um den wei­teren Bil­dungsweg ihrer Kinder geht –  so, wie es in der Säch­si­schen Ver­fas­sung vor­ge­sehen ist.“ 

„Natür­lich werden Schüler und Eltern bei dieser wich­tigen Ent­schei­dung nicht allein gelassen“, so Friedel zur Ände­rung des Schul­ge­setzes. „Die Bil­dungs­emp­feh­lung gibt ihnen auch künftig eine klare und treff­si­chere Ori­en­tie­rung. Zudem werden die Fami­lien aktiv durch die Leh­re­rinnen und Lehrer beraten.“

Nun liegt es bei den Eltern, mit Augenmaß zu ent­scheiden. Die Vor­aus­set­zungen dafür sind geschaffen.  Ober­schule oder Gym­na­sium –  es gibt kein besser oder schlechter. Ent­schei­dend ist: Was ist gut für das Kind? Wo fühlt es sich wohl? Wo ent­deckt und behält es seine Lern­freude? In welche Schule wird es gern gehen? Die neue Bil­dungs­emp­feh­lung gibt den Eltern die Frei­heit, das alles genau zu über­legen. Daher teilen wir nicht die Befürch­tung, dass es künftig einen Ansturm auf die Gym­na­sien gibt.“

„Der Auf­trag an uns Par­la­men­ta­rier ist: Die Ober­schule muss gestärkt werden! Mehr voll­aus­ge­bil­dete und besser bezahlte Lehrer, mehr Sach­mittel und bes­sere Lehr­pläne. Damit die Ober­schule min­des­tens so attrak­tive Lern­be­din­gungen wie das Gym­na­sium bietet.“

Hin­ter­grund: Beim Über­gang von der Grund­schule zur wei­ter­füh­renden Schule wird in Sachsen eine Bil­dungs­emp­feh­lung aus­ge­spro­chen. Die Kri­te­rien für die Emp­feh­lung finden sich bisher nicht im Schul­ge­setz. Diesen Zustand hatte Ende Oktober 2016 das Säch­si­sche Ober­ver­wal­tungs­ge­richt für rechts­widrig erklärt. Des­halb musste das Schul­ge­setz novel­liert werden.