Koalition legt Gesetzentwurf zu Bildungsempfehlung vor

23. November 2016

„Unser Ziel ist es, die bisher bewährte Rege­lung auch weiter zu sichern“, so Sabine Friedel am Mitt­woch in Dresden zum Gesetz­ent­wurf der Koali­ti­ons­frak­tionen zur Bil­dungs­emp­feh­lung. „Gleich­zeitig wird das ver­fas­sungs­mä­ßige Recht der Eltern zur Schul­wahl berück­sich­tigt. Das säch­si­sche Schul­system bietet für alle Schü­le­rinnen und Schüler Mög­lich­keiten zum erfolg­rei­chen Schul­ab­schluss.  Jede Schulart hat ihre eigenen Stärken: Die Ober­schulen bilden pra­xis­ori­en­tiert aus und bereiten auf eine Berufs­aus­bil­dung vor, die Gym­na­sien ori­en­tieren dar­über hinaus auch für ein Stu­dium.“

„Der Weg zu wei­ter­füh­renden Abschlüssen ist über beide Schul­arten mög­lich“, so Friedel weiter. „Die Eltern haben bei ihrer Ent­schei­dung eine große Ver­ant­wor­tung. Bei der Schul­wahl spielen viele Aspekte eine Rolle: Die Wohn­ort­nähe und das Profil der Schule genauso wie die Bega­bungen und Nei­gungen des Kindes. Mit der geplanten Rege­lung wollen wir die Eltern dabei unter­stützen, die rich­tige Ent­schei­dung zum Wohl des Kindes zu treffen. Die Schulen sollen die Ent­schei­dung eng begleiten, denn unsere Lehr­kräfte können sehr gut ein­schätzen, auf wel­chen Fel­dern die jewei­ligen Stärken eines Schü­lers liegen.”

Mit dem vor­lie­genden Gesetz­ent­wurf soll die zweite ver­bind­liche Bil­dungs­emp­feh­lung nach der 6. Klasse weg­fallen. „Es ist in den letzten Jahren deut­lich geworden, dass dies ein unnö­tiges Ver­fahren ist“, so Friedel. „Mit diesem Schritt ent­lasten wir die Lehr­kräfte an unseren Schulen enorm.“ Die Durch­läs­sig­keit des Schul­sys­tems ist nach jeder Klas­sen­stufe gegeben, die zweite Bil­dungs­emp­feh­lung war dabei schon bisher nicht rele­vant.

Die Ein­zel­no­velle wird los­ge­löst vom aktuell lau­fenden Ver­fahren zur Novel­lie­rung des Schul­ge­setzes behan­delt. Friedel: „Wir wollen schnell Rechts­si­cher­heit für die Schulen schaffen. Des­halb muss eine Neu­re­ge­lung im Februar in Kraft treten können.” Das Bera­tungs­ver­fahren zur später in Kraft tre­tenden Novelle des Schul­ge­setzes  werde davon unab­hängig fort­ge­führt.

Der Gesetz­ent­wurf der Koali­ti­ons­frak­tionen sieht vor, dass die bis­he­rigen Kri­te­rien für die Bil­dungs­emp­feh­lung bei­be­halten werden: Die Bil­dungs­emp­feh­lung für das Gym­na­sium wird erteilt, wenn

  1. der Durch­schnitt der Noten in den Fächern Deutsch, Mathe­matik und Sach­un­ter­richt in der Halb­jah­res­in­for­ma­tion oder am Ende des Schul­jahres 2,0 oder besser ist und keines dieser Fächer mit der Note „aus­rei­chend“ oder schlechter benotet wurde und
  2.  die Grund­schule auf­grund des Lern- und Arbeits­ver­hal­tens des Schü­lers, der Art und Aus­prä­gung seiner schu­li­schen Leis­tungen und seiner Ent­wick­lung päd­ago­gisch ein­schätzt, dass er den Anfor­de­rungen des Gym­na­siums vor­aus­sicht­lich ent­spre­chen wird.

 In allen anderen Fällen wird die Bil­dungs­emp­feh­lung für die Ober­schule erteilt. Wenn Eltern ihr Kind mit einer Ober­schulemp­feh­lung den­noch am Gym­na­sium anmelden wollen, so treffen sie ihre Letzt­ent­schei­dung auf der Basis einer unbe­no­teten Leis­tungs­er­he­bung und eines Bera­tungs­ge­sprä­ches. Dem Eltern­willen wird damit Genüge getan, gleich­zeitig soll deut­lich werden, welch ver­ant­wor­tungs­volle Ent­schei­dung die Eltern hier zu treffen haben.

 Hin­ter­grund:

 Beim Über­gang von der Grund­schule zur wei­ter­füh­renden Schule wird in Sachsen eine Bil­dungs­emp­feh­lung aus­ge­spro­chen. Die Kri­te­rien für die Emp­feh­lung finden sich bisher nicht im Schul­ge­setz. Diesen Zustand hatte Ende Oktober das Säch­si­sche Ober­ver­wal­tungs­ge­richt für rechts­widrig erklärt. Die Koali­ti­ons­frak­tionen wollen das Pro­blem zügig beheben, denn schon in wenigen Wochen müssen die Bil­dungs­emp­feh­lungen für die Schü­le­rinnen und Schüler der vierten Klasse vor­be­reitet werden.