Grünes Licht fürs Bildungs­­­ticket.

Am 18. Januar 2021 hat der säch­si­sche Ver­kehrs­mi­nister Martin Dulig (SPD) mit den Land­kreisen und kreis­freien Städten Ver­ein­ba­rungen für einen zukunfts­festen ÖPNV getroffen. Diese Ver­ein­ba­rung beinhaltet, dass zum Schul­jahr 2021/22 – also ab August – das Bildungs­ticket ein­ge­führt wird.

Das Bildungs­ticket ist für alle Schüler*innen und Schüler ver­fügbar, kostet maximal 15 Euro/​Monat und ist ver­bund­weit gültig.

Das bereits ein­ge­führte Azubi-Ticket für Berufsschüler*innen bleibt bestehen.

Zusätz­lich können seit 2023 Frei­wil­li­gen­dienst­leis­tende das Bildungs­ticket für 15 Euro erwerben.

Das bereits ein­ge­führte Azubi-Ticket für Berufsschüler*innen und Frei­wil­li­gen­dienst­leis­tende bleibt bestehen.

„Wir ent­lasten mit der Ein­füh­rung des Bil­dungs­ti­ckets die Fami­lien und sorgen erneut für ein Stück mehr Bil­dungs­ge­rech­tig­keit. Alle Schü­le­rinnen und Schüler können für 15 Euro das Ticket bekommen – egal, ob sie lange Schul­wege in länd­li­chen Regionen oder kür­zere in der Stadt haben; egal, ob sie am Nach­mittag zum Sport­verein im Nach­bar­dorf oder zur Musik­schule im anderen Stadt­teil wollen. Das ist gerechte Mobi­lität, umwelt­freund­lich noch dazu.“

Hen­ning Homann

Ver­kehrs­po­li­ti­scher Spre­cher

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Kostengünstige Mobilität

Das Bildungs­ticket ermög­licht den Schüler*innen eine eigen­stän­dige und umwelt­ge­rechte Mobi­lität. Und zwar nicht nur im eigenen Land­kreis- oder in der Groß­stadt, son­dern im ganzen Ver­kehrs­ver­bund.  

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Einfaches Ticket

Es gibt der­zeit in Sachsen ver­schie­dene Sys­teme der Schü­ler­be­för­de­rung in den ein­zelnen Zweck­ver­bänden. Das sorgt dafür, dass nicht alle Schüler berech­tigt sind und das es in Sachsen völlig unter­schied­liche hohe Eltern­bei­träge gibt. Mit dem Bildungs­ticket gehört das der Ver­gan­gen­heit an. 

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Entlastung für Familien

Das Bildungs­ticket ent­lastet Fami­lien. Es ist güns­tiger und leis­tungs­fä­higer als Monats­karten und die klas­si­sche Schü­ler­be­för­de­rung. 

Das Bildungsticket im Überblick

max. 15 Euro/​Monat

Das Bildungs­ticket wird  im Jahres-Abo maximal 15 Euro pro Monat, also maximal 180 Euro pro Jahr, kosten.

für Schüler*innen

Das Bildungs­ticket ist für alle Schüler*innen an all­ge­mein­bil­denden Schulen ver­fügbar. Außerdem für Schü­le­rinnen an berufs­bil­denden Schulen, die keine duale Aus­bil­dung absol­vieren, z.B. Phy­sio­the­ra­peu­tinnen oder Erzieher. Für Azuis in dualer Aus­bil­dung gibt es das Azubi-Ticket.

Den ganzen Tag, das ganze Jahr, in Bus und Bahn

Das Bildungs­ticket gilt in allen Ver­kehrs­mit­teln des ÖPNV, im gesamten Ver­kehrs­ver­bund (beim MDV im säch­si­schen Teil des Ver­bund­raumes), das ganze Jahr und ganz­tägig.

In einem Verkehrsverbund

Grund­sätz­lich gilt das Ticket im Ver­kehrs­ver­bund des Schul­ortes (beim MDV im säch­si­schen Teil des Ver­bund­raumes). Bei Schul- und Wohnort in unter­schied­li­chen Ver­bund­räumen kann alter­nativ der Ver­bund­raum des Wohn­ortes gewählt werden.

Sofern eine tarif­liche Aner­ken­nung der betei­ligten Ver­kehrs­ver­bünde besteht, ist der Weg zwi­schen Wohnort und Schule auch über Ver­bund­grenzen hinweg im Bildungs­ticket ent­halten.*

* vgl. Letter of Intent zwi­schen dem SMWA und der kom­mu­nalen Ebene https://​www​.medi​en​ser​vice​.sachsen​.de/​m​e​d​i​e​n​/​m​e​d​i​e​n​o​b​j​e​k​t​e​/​1​3​5​3​9​9​/​d​o​w​n​l​oad

 

Häufige Fragen und Antworten

Was ist das Bildungsticket?

Das Bildungs­ticket ist ein vom Frei­staat Sachsen finan­ziertes Tarif­an­gebot für alle Schü­le­rinnen und Schüler zur Nut­zung des ÖPNV. Es wird für maximal 15 Euro monat­lich im Jah­res­abon­ne­ment ange­boten.

Das Bildungs­ticket ersetzt nicht die gegen­wär­tigen Regeln und Ange­bote zur Schü­ler­be­för­de­rung in den Land­kreisen und kreis­freien Städten son­dern ergänzt diese um ein sach­sen­weit ein­heit­li­ches, zusätz­li­ches Angebot. Evtl. güns­ti­gere Ange­bote, z.B. zur her­kömm­li­chen Schü­ler­be­för­de­rung, können wei­terhin in Anspruch genommen werden. 

Wieso hat es so lange gedauert, bis das Bildungsticket eingeführt wird?

Für den Öffent­li­chen Nah­ver­kehr, also für Bus und Bahn, sind die Ver­kehrs­ver­bünde zuständig. Träger der Ver­kehrs­ver­bünde sind die Land­kreise und kreis­freien Städte. Mit ihnen mussten lange und zähe Ver­hand­lungen geführt werden, um die not­wen­digen Ver­än­de­rungen beim ÖPNV hin­zu­be­kommen. 

In einem ersten Schritt wurde 2019 der Grund­stein für das heu­tige Plus- und TaktBus-Netz gelegt, das sich zu einem bedeu­tenden Stand­bein des Öffent­li­chen Per­so­nen­nah­ver­kehrs eta­bliert hat. 

Außerdem wurden das Azu­bi­Ti­cket für alle Aus­zu­bil­denden und Frei­wil­li­gen­dienst­leis­tenden ein­ge­führt und der Vor­läufer des bal­digen Bil­dungs­ti­ckets, das Schü­ler­frei­zeit­Ti­cket, ein­ge­führt.

 

Wer ist anspruchsberechtigt?

Anspruchs­be­rech­tigt sind alle Schü­le­rinnen und Schüler in Sachsen sowie alle Aus­zu­bil­denden, die keine duale Aus­bil­dung absol­vieren, z.B. Phy­sio­the­ra­peu­tinnen oder Erzieher. Das Ticket ist per­so­nen­ge­bunden und nicht über­tragbar.

Wie ist der Beförderungsanspruch geregelt?

Der Beför­de­rungs­an­spruch ergibt sich aus der jewei­ligen Schü­ler­be­för­de­rungs­sat­zung in den Land­kreisen und kreis­freien Städten. Das bedeutet, dass es zwar keine Min­dest­ent­fer­nungen für den Erwerb des Bil­dungs­ti­ckets gibt, der Anspruch, ob auch wirk­lich ein Bus fährt, wei­terhin in den Sat­zungen gere­gelt bleibt. Die freien Schü­ler­ver­kehre bleiben vom Bildungs­ticket unbe­rührt.

Welche Verkehrsmittel können genutzt werden?

Mit dem Bildungs­ticket können alle Ver­kehrs­mittel des ÖPNV im gesamten (für den MDV: säch­si­schen) Ver­bund­raum genutzt werden. Das Ticket gilt also nicht nur für den Weg von und zur Schule, son­dern für alle Fahrten. Es ist ganz­jährig, d.h. auch in den Som­mer­fe­rien nutzbar.

Wo gilt das Bildungsticket?

Das Bildungs­ticket ist für einen Ver­bund­raum gültig. Grund­sätz­lich gilt das Bildungs­ticket für den Ver­bund (beim MDV im säch­si­schen Teil des Ver­bund­raumes), in dem sich die jewei­lige Schule befindet. Schü­le­rinnen und Schüler, deren Wohnort in einem anderen Ver­kehrs­ver­bund liegt, können wählen, für wel­chen Ver­bund ihr Ticket gelten soll.

Sofern eine tarif­liche Aner­ken­nung der betei­ligten Ver­kehrs­ver­bünde besteht, ist der Weg zwi­schen Wohnort und Schule auch über Ver­bund­grenzen hinweg im Bildungs­ticket ent­halten.*

* vgl. Letter of Intent zwi­schen dem SMWA und der kom­mu­nalen Ebene https://​www​.medi​en​ser​vice​.sachsen​.de/​m​e​d​i​e​n​/​m​e​d​i​e​n​o​b​j​e​k​t​e​/​1​3​5​3​9​9​/​d​o​w​n​l​oad

wie hoch sind die Kosten?

Das Bildungs­ticket soll zu einem Preis von maximal 15 Euro pro Monat als Jah­res­abon­ne­ment (d.h. 180 Euro pro Jahr) ange­boten werden. Es steht den Land­kreisen und kreis­freien Städten jedoch frei, das Bildungs­ticket auch güns­tiger anzu­bieten.

wie wird das Bildungsticket finanziert?

Die Land­kreise und kreis­freien Städte als Träger der Schü­ler­be­för­de­rung erhalten für das Bildungs­ticket einen Aus­gleich durch den Frei­staat Sachsen in Höhe von 50 Mil­lionen Euro pro Jahr. Da das Ticket im August ein­ge­führt wird, beträgt die Zuwei­sung für 2021 anteilig rund 20,8 Mil­lionen Euro. Die Höhe und die Ver­tei­lung der Aus­gleichs­zah­lungen sind im Gesetz zur Finan­zie­rung des Aus­bil­dungs­ver­kehrs im Öffent­li­chen Per­so­nen­nah­ver­kehr (ÖPNVFin­AusG) gere­gelt

Welche Voraussetzungen braucht es für die Einführung?

Der Landtag muss das Geld für die Finan­zie­rung bereit­stellen. Not­wendig sind ca. 50 Mil­lionen Euro pro Jahr. Außerdem muss das Gesetz zur Finan­zie­rung des Aus­bil­dungs­ver­kehrs geän­dert werden. Mit den Ände­rungs­an­trägen der Koali­tion zum Dop­pel­haus­halt wird das Bildungs­ticket finan­ziell abge­si­chert.

Wir­t­­schafts- und Ver­kehrs­aus­schuss beschließt Ände­rungs­an­träge der Koali­tion – Die Finan­zie­rung des Bil­dungs­ti­ckets ist gesi­chert

Die Kom­munen, also die Kreis­tage und die Stadt­räte der kreis­freien Städte müsse ent­spre­chende Beschlüsse zur Ein­füh­rung des Bil­dungs­ti­ckets fassen.