CDU und SPD zur Sondersitzung des Verfassungs- und Rechtsausschusses

28. April 2016

(Dresden, 28. April 2016) Heute beschäf­tigte sich der Ver­fas­sungs- und Rechts­aus­schuss auf einer Son­der­sit­zung mit Vor­würfen gegen Sach­sens Polizei und Justiz im Fall Freital.

Der rechts­po­li­ti­sche Spre­cher der CDU-Frak­tion, Martin Mod­schiedler, sagt: „Nach ein­ge­hender Unter­su­chung im Aus­schuss können wir heute sagen: An den Vor­würfen ist nichts dran! Weder hatte die Polizei im Vor­feld rechts­ter­ro­ris­ti­scher Anschläge Infor­ma­tionen, die geholfen hätten, diese zu ver­hin­dern. Noch gab es einen omi­nösen ‚ver­deckten Ermittler‘ in Freital. Es han­delte sich um einen anonymen Zeugen, der bei der Polizei aus­ge­sagt hat.

Fakt ist dagegen: Sach­sens Ermitt­lungs­be­hörden haben her­vor­ra­gende Arbeit geleistet. „Sowohl das Ope­ra­tive Abwehr­zen­trum wie auch das Son­der­de­zernat Poli­tisch Moti­vierte Kri­mi­na­lität der Inte­grierten Ermitt­lungs­ein­heit INES lie­ferten die Basis für die erfolg­reiche Über­nahme des Falls durch den Gene­ral­bun­des­an­walt“, so Mod­schiedler.  Die Gene­ral­bun­des­an­walt­schaft hat ges­tern übri­gens im Bun­des­tags-Innen­aus­schuss die Zusam­men­ar­beit und Ergeb­nisse mit den säch­si­schen Behörden gelobt!

Der jus­tiz­po­li­ti­sche Spre­cher der SPD-Frak­tion, Harald Bau­mann-Hasske, betont: „Ich bin erleich­tert, dass Polizei und Justiz in diesem Fall ordent­lich ihre Arbeit getan haben. Das Jus­tiz­mi­nis­te­rium hat alle Fragen zufrie­den­stel­lend beant­worten können. Die Tätig­keit des Gene­ral­bun­des­an­waltes scheint mir auf einer engen und kon­se­quenten Zusam­men­ar­beit mit den säch­si­schen Behörden zu beruhen.“

Es hat sich aus­ge­zahlt, dass es in der säch­si­schen Staats­an­walt­schaft die Son­der­er­mitt­lungs­ein­heit INES gibt, die über beson­dere Kennt­nisse in Bezug auf rechts­extreme Straf­taten ver­fügt.  „Der Gene­ral­bun­des­an­walt hat das Ver­fahren über­nommen, als sich ver­dich­tete, dass es sich um eine ter­ro­ris­ti­sche Ver­ei­ni­gung han­deln könnte. Spe­ku­la­tionen, dass ein frü­herer Zugriff zu recht­fer­tigen gewesen wäre und dadurch Straf­taten hätten ver­hin­dert werden können, haben sich als unhaltbar erwiesen“, so Bau­mann-Hasske.