Welche Gesteinsarten geeignet sind, ist eine wissenschaftliche und keine politische Frage

28. September 2020

+++ Zwi­schen­be­richt ist keine Vor­fest­le­gung auf einen Standort +++ Atom­aus­stieg darf nicht infrage gestellt werden +++

„Der Zwi­schen­be­richt zur End­la­ger­suche liegt vor und stellt fest, welche Regionen prin­zi­piell für ein Atom­müll-End­lager geeignet sind. Vor­aus­set­zung für ein akzep­tiertes End­lager war eine ‚weiße Land­karte‘, also dass alle Regionen Deutsch­lands in Betracht kommen und dass es keine poli­ti­schen Vor­fest­le­gungen gibt. Das ist und bleibt richtig. Welche Gesteins­arten geeignet sind, ist eine wis­sen­schaft­liche Frage und keine poli­ti­sche. Wer jetzt reflex­artig ganze Regionen wieder von der Karte strei­chen will, han­delt popu­lis­tisch und gefährdet das Ziel, einen geeig­neten Standort für die sichere Lage­rung des gefähr­li­chen Mülls zu finden“, so Volkmar Winkler.

„Die Schwie­rig­keiten, ein End­lager zu finden, zeigen über­deut­lich, wie wichtig der Atom­aus­stieg ist. Daran darf nicht gerüt­telt werden – erst recht nicht von denen, die kein End­lager in ihrer Region wollen. Auch ein Ver­weis auf mög­liche tech­ni­sche Lösungen oder neue Reaktor-Gene­ra­tionen sind nichts weiter als Augen­wi­scherei, da sie schlicht nicht funk­tio­nieren. Um die Ener­gie­wende zu meis­tern und der Kli­ma­krise zu begegnen braucht es mehr erneu­er­bare Ener­gien und deut­lich weniger Ener­gie­ver­brauch. Das ist auch eine Frage der Ver­ant­wor­tung gegen­über den nach­fol­genden Gene­ra­tionen. Auf eine tech­ni­sche Lösung in ferner Zukunft zu hoffen, gefährdet unseren Pla­neten“, so Winkler abschlie­ßend.

Hin­ter­grund

Pres­se­mit­tei­lung der Bun­des­ge­sell­schaft für End­la­ge­rung: https://​www​.bge​.de/​d​e​/​a​k​t​u​e​l​l​e​s​/​m​e​l​d​u​n​g​e​n​-​u​n​d​-​p​r​e​s​s​e​m​i​t​t​e​i​l​u​n​g​e​n​/​m​e​l​d​u​n​g​/​n​e​w​s​/​2​0​2​0​/​9​/​4​9​8​-​s​t​a​n​d​o​r​t​a​u​s​w​a​hl/ mit Detail­infos und einer Karte mit den im Zwi­schen­be­richt benannten Gebieten. Außerdem wird ein Aus­blick auf das wei­tere Ver­fahren gegeben:

„Wie geht es weiter?

In diesem wei­teren Ver­lauf der ersten Phase des Stand­ort­aus­wahl­ver­fah­rens erar­beitet die BGE unter Berück­sich­ti­gung der Ergeb­nisse der Fach­kon­fe­renz Teil­ge­biete schließ­lich einen Stand­ort­vor­schlag für Regionen, die in Phase zwei ober­ir­disch erkundet werden könnten. Die über­tägig zu erkun­denden Stand­ort­re­gionen werden nach vor­he­riger Prü­fung durch das BASE und einer wei­teren gesetz­lich vor­ge­schrie­benen Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung vom Bun­des­ge­setz­geber fest­ge­legt. In Phase 2 ermit­telt die BGE im Rahmen der über­tä­gigen Erkun­dung Stand­orte, die sie zur unter­tä­gigen Erkun­dung vor­schlägt. Nach Abschluss der unter­tä­gigen Erkun­dung wird für 2031 der Stand­ort­vor­schlag ange­strebt.“