Etat für Landwirtschaft und Umwelt ist gutes Fundament – Anerkennung für Naturschutz und Ehrenamt

28. April 2015

„Mit dem vor­lie­genden Haus­halt für Land­wirt­schaft und Umwelt können wir wich­tige Vor­haben des Koali­ti­ons­ver­trages mit Leben erfüllen“, sagte Volkmar Winkler am Dienstag in der Debatte zum Dop­pel­haus­halt 2015/16. Der Etat von rund 1,2 Mil­li­arden Euro sei ein gutes Fun­da­ment für die wei­tere Arbeit.

Eine wich­tige Rolle spiele der Hoch­was­ser­schutz, für den 205 Mil­lionen Euro geplant seien. „Auf­gabe der nächsten Jahre wird es sein, auch zuneh­mend Maß­nahmen umzu­setzen, die dem vor­beu­genden Hoch­was­ser­schutz dienen“, blickte Winkler voraus. Zudem sollte inten­siver dis­ku­tiert werden, wie das Land die Kom­munen bei der Erfül­lung ihrer was­ser­wirt­schaft­li­chen Auf­gaben hin zu einer aktiven öko­lo­gi­schen Ent­wick­lung ihrer Gewässer unter­stützen könne. Zudem komme es darauf an, die säch­si­sche Land­wirt­schaft zu stärken. „Dies gilt sowohl für den kon­ven­tio­nellen als auch für einen stär­keren öko­lo­gi­schen Landbau.“

„Im Rahmen der Haus­halts­ver­hand­lungen haben wir als Koali­tion in einigen Punkten den Haus­halt nach­ge­bes­sert. In Umset­zung des Koali­ti­ons­ver­trages haben wir uns ver­pflichtet, die Zukunft der säch­si­schen Natur­schutz­sta­tionen zu sichern. Dazu soll zeitnah ein Kon­zept ent­wi­ckelt werden“, sagte Winkler.

„Wenn wir über den Umwelt­haus­halt reden, dann reden wir auch über Men­schen, die mit viel ehren­amt­li­chem Enga­ge­ment durch ihre ganz prak­ti­sche Arbeit Natur­schutz- und Umwelt­ziele umsetzen und damit auch gesetz­liche Pflicht­leis­tungen erfüllen“, ergänzte Simone Lang. Umso erfreu­li­cher sei, dass mit dem Haus­halt der Land­schafts­pfle­ge­ver­band finan­ziell und gesetz­lich abge­si­chert werde und auch die Lan­des­ar­beits­ge­mein­schaft der aner­kannten Natur­schutz­ver­bände stärker unter­stützt werde.

Mit dem Haus­halts­be­gleit­ge­setz werde auf die umstrit­tene Was­ser­ent­nah­me­ab­gabe für Betreiber von Was­ser­kraft­an­lagen reagiert, so Lang weiter.  „Wir werden den Vollzug der Abgabe bis zum 30. Juni 2016 aus­setzen. Diese Zeit werden wir nutzen, um die wirt­schaft­li­chen Zahlen genau zu prüfen. Sollte sich her­aus­stellen, dass die Berech­nungs­me­thode tat­säch­lich für viele klei­nere Betreiber wirt­schaft­lich nicht tragbar ist, werden wir die Berech­nungs­me­thode ändern.“

Aus­set­zung des Voll­zugs bedeute nicht,  dass die Anla­gen­be­treiber keine Bescheide erhalten. Viel­mehr würden die Bescheide nicht voll­zogen – vor­aus­ge­setzt, die Betreiber stellen einen Antrag auf Stun­dung und Erlass. Und es werde auch keine Ver­zin­sung der aus­ste­henden Abgabe geben. Des­halb sei es not­wendig, dass die Anla­gen­be­treiber bis zum 30. Sep­tember 2015 Anträge auf Stun­dung oder Erlass der Abgabe stellen. „Nur damit und mit der Bereit­stel­lung der wirt­schaft­li­chen Zahlen durch die Anla­gen­be­treiber habe wir als Gesetz­geber die Mög­lich­keit, eine fach­liche Beur­tei­lung vor­zu­nehmen.“