Guter Finanzausgleich für sächsische Kommunen

14. September 2016

Dirk Panter, Vor­sit­zender und Spre­cher für Haus­halt und Finanzen der SPD-Frak­tion im Säch­si­schen Landtag, und
Mario Pecher, stell­ver­tre­tender Spre­cher für Haus­halt und Finanzen der SPD-Frak­tion im Säch­si­schen Landtag, zur öffent­li­chen Anhö­rung des Gesetz­ent­wurfes zu den Finanz­be­zie­hungen zwi­schen dem Frei­staat Sachsen und seinen Kom­munen:

+++ Deut­lich mehr Mittel für Gemeinden und Land­kreise +++ Mög­liche Ände­rungen bei Aus­gleichs­um­lage und Inves­ti­ti­ons­be­griff +++

Am Mitt­woch und Don­nerstag finden im Haus­halts- und Finanz­aus­schuss des Säch­si­schen Land­tages die Anhö­rungen zum Haus­halt und den beglei­tenden Gesetzen statt. Begonnen wurde heute mit dem Gesetz­ent­wurf zu den Finanz­be­zie­hungen zwi­schen dem Frei­staat Sachsen und seinen Kom­munen. Morgen werden dann das Haus­halts­be­gleit­ge­setz und das Haus­halts­ge­setz ange­hört.

Die säch­si­schen Kom­munen erhalten über den Finanz­aus­gleich 3,23 Mil­li­arden Euro im Jahr 2017 und 3,39 Mil­li­arden Euro im Jahr 2018.
Ins­ge­samt sind im Haus­halts­ent­wurf Zuwei­sungen für die Gemeinden und Land­kreise in Höhe von 6,16 Mil­li­arden Euro für 2017 bzw. 6,31 Mil­li­arden Euro für 2018 vor­ge­sehen. Das sind nächstes 450 Mil­lionen Euro mehr als in diesem Jahr.

„Völlig zurecht haben die Sach­ver­stän­digen, dar­unter zahl­reiche Ver­treter der Kom­munen, unser säch­si­sches Modell des Finanz­aus­glei­ches gelobt. Die Kom­munen erhalten nun eine deut­lich bes­sere Aus­stat­tung als in den ver­gan­genen Jahren. Ange­sichts der Her­aus­for­de­rungen ist das auch drin­gend not­wendig“, erklärt der haus­halts­po­li­ti­sche Spre­cher der SPD-Frak­tion, Dirk Panter, zur heu­tigen Anhö­rung im Haus­halts- und Finanz­aus­schuss.

Nach Ansicht der Experten müsse jedoch bei der so genannten Finanz­aus­gleichs­um­lage nach­ge­steuert werden. Sie ist mit maximal 50 Pro­zent deutsch­land­weit am höchsten. Diese Umlage wird für die Gemeinden rele­vant, die auf­grund ihrer eigenen Steu­er­ein­nahmen keine Mittel aus dem Finanz­aus­glei­cher­halten und statt­dessen an den Land­kreis zahlen. Panter: „Hier müssen wir dar­über nach­denken, sie in Rich­tung des bun­des­weiten Durch­schnitts (ca. 27 Pro­zent) abzu­senken“.

Auf die Über­le­gungen, den Inves­ti­ti­ons­be­griff zu erwei­tern, geht Mario Pecher ein: „In den nächsten Jahren wird der Erhalt unserer kom­mu­nalen Sub­stanz immer wich­tiger. So haben die Ver­treter der kom­mu­nalen Spit­zen­ver­bände vor­ge­schlagen, den ‚Inves­ti­ti­ons­be­griff‘ zu erwei­tern. Ziel soll es sein, auch Instand­hal­tung im Rahmen der inves­tiven Zuwei­sungen zu ermög­li­chen. Dieses Anliegen werden wir in den kom­menden Wochen dis­ku­tieren und kon­krete Ände­rungs­vor­schläge unter­breiten.“