Haushalt legt Grundlage für verlässliche Personalpolitik bei der Polizei

29. April 2015

Albrecht Pallas, innen­po­li­ti­scher Spre­cher der SPD-Frak­tion im Säch­si­schen Landtag,  zum Dop­pel­haus­halt 2015/16:

„Der neue Dop­pel­haus­halt ist die Grund­lage für eine solide und ver­läss­liche Per­so­nal­po­litik bei der Polizei“, erklärte Albrecht Pallas am Mitt­woch in der Debatte zum Haus­halt des Innen­mi­nis­te­riums. „Wir sichern die Eva­lua­tion des Stel­len­be­darfs der Polizei und gestalten den Über­gang ohne Ein­bußen bei der Inneren Sicher­heit.“ Das werde vor allem durch den erwei­terten Ein­stel­lungs­kor­ridor und die zusätz­li­chen Stellen bei der Polizei erreicht. Wei­teres Per­sonal sei aktuell aber nur ein­ge­schränkt ver­fügbar. Denn es gebe eine Ver­ein­ba­rung zwi­schen Bund und Län­dern, sich nicht gegen­seitig Beamte abzu­werben.

„Ich erwarte für den nächsten Dop­pel­haus­halt eine end­gül­tige Beer­di­gung des Stel­len­ab­baus bei der Polizei“, blickte Pallas voraus. „Bereits jetzt ist der zusätz­liche Stel­len­abbau der alten Regie­rung Geschichte und findet sich fol­ge­richtig nicht mehr im Haus­halt wieder.“

„Aus meiner beruf­li­chen Erfah­rung als Poli­zist kenne ich die aktu­ellen Her­aus­for­de­rungen bei der säch­si­schen Polizei. Des­halb war es mir wichtig, zusätz­liche Maß­nahmen zur Stär­kung der Inneren Sicher­heit mit dem Haus­halt auf den Weg zu bringen“, so Pallas, der vor seiner Wahl in den Landtag im Sep­tember 2014 als Ober­kom­missar und zuvor bei der Bereit­schafts­po­lizei in Dresden tätig war. Des­halb sei es für ihn auch wichtig, dass es künftig für die Ein­satz­be­amten der Bereit­schafts­po­lizei  – ins­be­son­dere in Anbe­tracht des Demons­tra­ti­ons­ge­sche­hens der letzten Monate – end­lich eine Wech­sel­schicht­zu­lage geben werde.

Mit Blick auf die finan­zi­ellen Mittel für die Unter­brin­gung von Flücht­lingen sagte Pallas: „Ich bin stolz darauf, dass wir mit dem Asyl­paket ange­messen auf die Her­aus­for­de­rungen im Bereich Asyl und Inte­gra­tion reagieren. Die Staats­re­gie­rung trifft die rich­tigen Ent­schei­dungen und wir lassen unsere Kom­munen bei dieser Auf­gabe nicht im Stich.“  Die Koali­tion stellt für Erst­auf­nah­me­ein­rich­tungen zusätz­lich 38 Mil­lionen Euro zur Ver­fü­gung, die Kom­munen erhalten 18,3 Mil­lionen Euro pro Jahr, außerdem können Städ­te­bau­för­der­mittel in Höhe von 5 Mil­lionen Euro für dezen­trale Unter­brin­gung ein­ge­setzt werden.