„Integrative Maßnahmen“ werden gefördert

14. September 2015

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Wer Flücht­linge infor­mieren, beraten und unter­stützen möchte, erhält für sein Enga­ge­ment jetzt finan­zi­elle Unter­stüt­zung vom Frei­staat Sachsen. Die För­der­richt­linie „Inte­gra­tive Maß­nahmen“ wendet sich an gemein­nüt­zige Träger, Ver­eine und Ver­bände sowie an Land­kreise und kreis­freie Städte. „Das Schaffen einer Will­kom­mens­kultur ist der­zeit eine der großen Her­aus­for­de­rungen in Sachsen. Ich freue mich, dass wir mit der För­de­rung erst­mals das ehren­amt­liche Enga­ge­ment im Bereich der Inte­gra­ti­ons­maß­nahmen stärken können“, sagt Petra Köp­ping, Staats­mi­nis­terin für Gleich­stel­lung und Inte­gra­tion. Bis zum 1. Oktober können die Anträge auf För­de­rung bei der Säch­si­schen Auf­bau­bank gestellt werden.

Zu den Antrags­for­mu­laren für Ver­eine:

http://​www​.sab​.sachsen​.de/​d​e​/​p​_​i​s​/​d​e​t​a​i​l​f​p​_​i​s​_​7​9​1​6​8​.​j​s​p​?​m​=​1​9​933

Zu den Antrags­for­mu­laren für Landkreise/​Städte:

http://​www​.sab​.sachsen​.de/​d​e​/​p​_​i​s​/​d​e​t​a​i​l​f​p​_​i​s​_​7​9​2​3​2​.​j​s​p​?​m​=​1​9​933

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