Keine Angst vor Vielfalt

28. September 2015

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„In Sachsen wird es bald einen ‚Lan­des­ak­ti­ons­plan zur Akzep­tanz der Viel­falt von Lebens­ent­würfen‘ geben. So haben wir es im Koali­ti­ons­ver­trag ver­ein­bart.  Und das hat Staats­mi­nis­terin Köp­ping mehr­fach, auch in ihrer Stel­lung­nahme zum Antrag, klar­ge­stellt.“, so die stell­ver­tre­tende Frak­ti­ons­vor­sit­zende Dagmar Neu­kirch im Anschluss an die heu­tige Anhö­rung des Aus­schusses für Soziales und Ver­brau­cher­schutz, Gleich­stel­lung und Inte­gra­tion im Säch­si­schen Landtag.

Die Anhö­rung, so Neu­kirch weiter, habe gezeigt, wie wichtig der Akti­ons­plan ist: „Die anwe­senden Sach­ver­stän­digen haben das auf unter­schied­liche Weise deut­lich gemacht.“

Die gleich­stel­lungs­po­li­ti­sche Spre­cherin der Frak­tion, Iris Raether-Lor­dieck, machte deut­lich, dass die Akzep­tanz viel­fäl­tiger Lebens­ent­würfe in der Gesell­schaft schon viel größer ist, als es manche wahr­haben möchten: „Wir leben im 21. Jahr­hun­dert. Angst vor und Feind­se­lig­keit gegen­über Viel­falt steht nie­mandem gut zu Gesicht. Wie und mit wem ein Mensch leben möchte, steht ihm völlig frei.“

Zur Aus­ge­stal­tung des Akti­ons­plans ergänzt Raether-Lor­dieck: „Ich bin unserer Gleich­stel­lungs­mi­nis­terin Petra Köp­ping sehr dankbar, dass sie den Plan gemeinsam mit zivil­ge­sell­schaft­li­chen Akteuren aus­ar­beitet und dabei schon weit fort­ge­schritten ist. Unser Ziel ist es, jeg­li­cher Dis­kri­mi­nie­rung, auch auf­grund sexu­eller Iden­tität, ent­ge­gen­zu­wirken. Für den Akti­ons­plan sind im aktu­ellen Dop­pel­haus­halt 380.000 Euro vor­ge­sehen.“

Hin­ter­grund:

Koali­ti­ons­ver­trag von CDU und SPD, Seite 65:
„Die Koali­tion steht für die Akzep­tanz der Viel­falt von Lebens­ent­würfen. Gemeinsam mit der Zivil­ge­sell­schaft werden wir durch einen Akti­ons­plan darauf hin­wirken, dass jeg­li­cher Form von Dis­kri­mi­nie­rung, auch auf­grund sexu­eller Iden­tität, ent­ge­gen­ge­wirkt wird. Wir werden Ein­ge­tra­gene Lebens­part­ner­schaften in den Lan­des­ge­setzen und Ver­ord­nungen in den kom­menden zwei Jahren umfas­send und voll­ständig ver­an­kern. Pau­schale Aus­schluss­kri­te­rien bei der Blut­spende sollen über­prüft werden.“