Endlich höhere Zuwendungen für Menschen mit Behinderungen

17. Oktober 2017

„Es ist Zeit, dass die nied­rigen Zuwen­dungen erhöht werden. Es geht hier nicht um Sym­bol­po­litik, son­dern um eine tat­säch­liche Ver­bes­se­rungen der Lebens­si­tua­tion der Men­schen“, so Hanka Kliese, stell­ver­tre­tende Vor­sit­zende und Frak­ti­ons­spre­cherin für Inklu­sion,  zum Kabi­netts­be­schluss vom Dienstag, die soge­nannten Nach­teils­aus­gleiche für Men­schen mit Behin­de­rungen zu erhöhen.  „20 Jahre lang hatte sich auf diesem Feld nichts getan.“

„Nun werden schwerst­be­hin­derte Kinder deut­lich mehr unter­stützt. Auch Gehör­lose und hoch­gradig Seh­schwache bekommen mehr Geld, aller­dings sind es hier klei­nere Stei­ge­rungen. Wir müssen alle diese Gruppen aber gleich bedenken. Des­wegen werden wir sie bei den Ver­hand­lungen des nächsten Dop­pel­haus­haltes für 2019/2020 im Blick behalten“, so Hanka Kliese.

„Beson­ders wert­voll ist zudem, dass erst­mals Taub­blind­heit als ein Nach­teils­aus­gleich auf­ge­nommen wurde.“

Hanka Kliese abschlie­ßend: „Nachdem bereits Ende 2016 die monat­li­chen Gelder für blinde Men­schen von 333 Euro auf 350 Euro ange­hoben wurden, hatten wir als SPD darauf gedrängt, dass auch die anderen Nach­teils­aus­gleiche end­lich ange­passt werden. Erfreu­li­cher­weise konnten wir uns mit dem Sozi­al­mi­nis­te­rium auf diese ersten Schritte einigen.“

Hin­ter­grund: Das Kabi­nett hat am Dienstag den Ent­wurf eines Gesetzes zu Ände­rung des Säch­si­schen Lan­des­blin­den­geld­ge­setzes beschlossen, das auch die soge­nannten Nach­teils­aus­gleiche für schwerst­be­hin­derte Kinder, Gehör­lose  und hoch­gradig Seh­schwache regelt. Der Gesetz­ent­wurf sieht eine Erhö­hung fol­gender Nach­teils­aus­gleiche vor: Für hoch­gradig Seh­be­hin­derte von monat­lich 52 Euro auf 62 Euro. Für Gehör­lose von monat­lich 103 Euro auf 115 Euro. Für schwerst­be­hin­derte Kinder von monat­lich 77 Euro auf 100 Euro. Erst­mals sieht der Gesetz­ent­wurf auch die Ein­füh­rung eines monat­li­chen Betrages von 147 Euro für blinde und gleich­zeig gehör­lose Men­schen vor. (Quelle: Pres­se­mit­tei­lung des Sozi­al­mi­nis­te­riums)