Kliese: Planungssicherheit für sächsische Kulturräume

13. November 2017

CDU und SPD bringen am Dienstag ihren Gesetz­ent­wurf zur Novel­lie­rung des Säch­si­schen Kul­tur­raum­ge­setzes in den Landtag ein. Damit setzen beide Frak­tionen eine wei­tere Ver­ein­ba­rung des Koali­ti­ons­ver­trages um.

Die kul­tur­po­li­ti­sche Spre­cherin der SPD-Frak­tion, Hanka Kliese, dazu: „Die säch­si­schen Kul­tur­räume brau­chen drin­gend Pla­nungs­si­cher­heit, um zum Bei­spiel Biblio­theken, Museen oder sozio­kul­tu­relle Begeg­nungs­stätten für die Men­schen vor Ort offen zu halten. Des­halb haben wir gemeinsam mit der CDU erneut dafür gesorgt, dass die Gelder für unsere Kul­tur­räume erhöht werden. Damit diese Mittel in Höhe von jähr­lich 94,7 Mio. €  dau­er­haft zur Ver­fü­gung stehen, werden sie nun gesetz­lich fest­ge­schrieben. Zudem wollen wir regeln, dass die Finan­zie­rung alle vier Jahre über­prüft wird.“

„Die Kultur in Sachsen ist auf einem hohen Niveau finan­ziert“, so Kliese weiter. „Den­noch sehen wir Pro­bleme – etwa bei der Finan­zie­rung von Orches­tern im länd­li­chen Raum -, denen wir uns stellen wollen. Nicht für alle Pro­bleme liegt die Lösung im Kul­tur­raum­ge­setz. Des­halb setzen wir auf einen inten­siven Dialog mit kom­mu­nalen Ver­ant­wor­tungs­trä­gern und Kul­tur­ein­rich­tungen vor Ort. Eine sta­bile kul­tu­relle Infra­struktur ist uner­läss­lich für den sozialen Zusam­men­halt und für ein welt­of­fenes Sachsen.“

Die kul­tur­po­li­ti­sche Spre­cherin der CDU-Frak­tion, Aline Fiedler, erklärte: „Das Säch­si­sche Kul­tur­raum­ge­setz ist bun­des­weit ein ein­ma­liges Erfolgs­mo­dell, das wesent­lich zur Siche­rung der viel­fäl­tigen Kul­tur­land­schaft in ganz Sachsen bei­trägt. Mit unserer Novelle ent­wi­ckeln wir es jetzt gezielt weiter und  passen es an neue Erfor­der­nisse an. Neben den erhöhten jähr­li­chen Kul­tur­raum­mit­teln von 94,7 Mio. €  haben wir jetzt auch die För­de­rung der Kul­tu­rellen Bil­dung als Auf­ga­ben­be­reich der Kul­tur­räume gesetz­lich fest­ge­schrieben. Kul­tu­relle Bil­dung trägt zur Per­sön­lich­keits­ent­wick­lung bei und ist eine grund­le­gende Vor­aus­set­zung, um vor allem Kin­dern und Jugend­li­chen in allen Regionen Sach­sens den Zugang zu Kunst und Kultur zu ermög­li­chen.“

Wei­terhin greift der Gesetz­ent­wurf Vor­schläge aus dem Eva­lu­ie­rungs­be­richt der Staats­re­gie­rung zur ver­än­derten Beset­zung der Kul­tur­bei­räte sowie zur Orga­ni­sa­tion der Kul­tur­raum­se­kre­ta­riate auf. „Mit diesen neuen Rege­lungen machen wir die Orga­ni­sa­tion effi­zi­enter und nehmen die Mei­nung und Ideen der Enga­gierten vor Ort auf. So modi­fi­zieren wir u. a. die Mög­lich­keit eines frei­wil­ligen Bei­tritts zu einem Kul­tur­raum. Und auch das Ver­ga­be­ver­fahren für die Struktur- und  Inves­ti­ti­ons­mittel wird mit Blick auf eine län­ger­fris­tige Ent­wick­lung der Kul­tur­räume neu fest­ge­schrieben“, betont die CDU-Kul­tur­po­li­ti­kerin Fiedler.

Hin­ter­grund

Das Säch­si­sche Kul­tur­raum­ge­setz gibt es seit 1994. Es regelt in einer bun­des­weit ein­ma­ligen Form die Finan­zie­rung von Kultur in den Regionen als eine soli­da­ri­sche Finan­zie­rung zwi­schen Land und kom­mu­naler Ebene. Der Frei­staat Sachsen betei­ligt sich der­zeit mit 94,7 Mio. € jähr­lich an den kom­mu­nalen Kul­tur­aus­gaben.

Das Säch­si­sche Kul­tur­raum­ge­setz vom 18. August 2008 ver­pflichtet mit § 9 SächsKRG die Staats­re­gie­rung, in einem Turnus von sieben Jahren, erst­mals zum 31. Dezember 2015, eine Eva­lua­tion des Gesetzes durch­zu­führen. Der erste Eva­lua­ti­ons­be­richt (Drs 6/3243) bestä­tigt, dass sich das Säch­si­sche Kul­tur­raum­ge­setz als kul­tur­po­li­ti­sches För­der­instru­ment zum Erhalt, zur Ent­wick­lung und Ent­fal­tung einer viel­sei­tigen und dichten Kul­tur­land­schaft in den urbanen (Dresden, Leipzig, Chem­nitz) und den fünf länd­li­chen Kul­tur­räumen bewährt hat.

Der Kul­tur­aus­schuss des Säch­si­schen Land­tages wird sich vor­aus­sicht­lich im Januar 2018 im Rahmen einer öffent­li­chen Anhö­rung mit der vor­lie­genden Novelle der Koali­ti­ons­frak­tionen zum Säch­si­schen Kul­tur­raum­ge­setz beschäf­tigen. Dar­über hinaus sollen Hin­weise und Anre­gungen des Eva­lu­ie­rungs­be­richtes zu Ver­fah­rens­fragen, bei­spiels­weise inner­halb der Kul­tur­raum­ver­ord­nung, auch mit­tels eines geplanten Ent­schlie­ßungs­an­trages auf­ge­griffen werden.