Naturschutzstationen bekommen finanzielle Unterstützung durch den Freistaat

30. März 2017

Die säch­si­schen Natur­schutz­sta­tionen bekommen finan­zi­elle Unter­stüt­zung durch den Frei­staat. Bereits im Rahmen der Haus­halts­ver­hand­lungen im Herbst 2016 wurden dafür 1,5 Mil­lionen Euro pro Jahr ein­ge­stellt. Nun wird in dem gemein­samen Antrag von CDU‑, SPD- und GRÜNEN-Frak­tion ‚Umset­zungs­kon­zept säch­si­scher Natur­schutz­sta­tionen’ (Drs 6/8984) vor­ge­schlagen, wie die Natur­schutz­sta­tionen die im Haus­halt 2017/2018 fest­ge­legten finan­zi­ellen Mittel erhalten sollen. So werden die Schwer­punkt­auf­gaben des prak­ti­schen Natur­schutzes vor Ort erst­malig in dieser Grö­ßen­ord­nung durch den Frei­staat unter­stützt.

Dazu erklärt Wolfram Gün­ther, umwelt­po­li­ti­scher Spre­cher der Frak­tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Säch­si­schen Landtag:
„Natur­schutz­ar­beit braucht Kon­ti­nuität. Mit der jetzt geplanten Unter­stüt­zung gibt es wieder mehr Pla­nungs­si­cher­heit für die Natur­schutz­sta­tionen. Gerade per­so­nelle Struk­turen sind so weniger gefährdet, als wenn sie allein von immer nur tem­po­rärer Pro­jekt­för­de­rung abhängig sind. Mit den genannten Auf­gaben vom Erhalt der Arten­viel­falt über Bio­top­pflege, Nach­wuchs­ge­win­nung bis hin zur Umwelt­bil­dung spie­gelt der Antrag die ganze Breite der Natur­schutz­ar­beit wieder. Ich freue mich, dass wir hier mit der CDU und der SPD an einem Strang ziehen konnten und diese Auf­gaben lan­des­weit Unter­stüt­zung durch den Frei­staat Sachsen finden werden.”

Dazu sagt der Vor­sit­zende des Arbeits­kreises für den länd­li­chen Raum, Umwelt und Land­wirt­schaft der CDU-Frak­tion, Andreas Heinz: „Mit der Umset­zung eines in sich schlüs­sigen Kon­zeptes der Natur­schutz­sta­tionen tragen wir gemeinsam dazu bei, dass auf regio­naler Ebene quer­schnitts­be­zo­gene Natur­schutz­ar­beit sicher­ge­stellt wird. Hiermit ermög­li­chen wir die Zusam­men­ar­beit von eta­blierten pro­fes­sio­nellen sowie ehren­amt­li­chen Struk­turen zum Wohle des Natur­schutzes und der Umwelt­bil­dung. Die Natur­schutz­sta­tionen können 1,5 Mio. EUR pro Jahr für Maß­nahmen zum Arten­schutz, Bio­top­pflege, Umwelt­bil­dung u.v.m. ein­setzen. Ins­be­son­dere können wir uns über die Sicher­stel­lung und Aus­wei­tung der Natur­schutz­ar­beit in Sachsen freuen.“

Dazu erklärt Simone Lang, Spre­cherin für Umwelt­schutz der SPD-Frak­tion im Säch­si­schen Landtag:
„Ehren­amt­liche Natur­schutz­ar­beit braucht ver­läss­liche Struk­turen. Bereits im Koali­ti­ons­ver­trag haben wir die För­de­rung von Natur­schutz­sta­tionen ver­an­kert. Mit dem Haus­halt 2017/2018 ist es uns gelungen, erst­mals Mittel im Umfang von 1,5 Mio. Euro zur För­de­rung von Natur­schutz­sta­tionen bereit­zu­stellen. Mit dem gemein­samen Antrag wird nun der poli­ti­sche Wille inhalt­lich kon­kre­ti­siert. Ein flä­chen­de­ckendes Netz von Natur­schutz­sta­tionen ist für die prak­ti­sche Umwelt­ar­beit in den Regionen wichtig.“