Pallas: Behauptung vom kriminellen Flüchtling ist falsch

17. Dezember 2015

„Die heute vom Innen­mi­nis­te­rium vor­ge­legte Kri­mi­na­li­täts­sta­tistik belegt, was wir lange ver­mutet haben: Die über­wie­gende Mehr­heit der zu uns geflüch­teten Men­schen hält sich an Recht und Gesetz“, erklärte Albrecht Pallas, innen­po­li­ti­scher Spre­cher der SPD-Land­tags­frak­tion,  am Don­nerstag. „Dem starken Anstieg der Zahl Geflüch­teter steht ein nur leichter Anstieg der Straf­taten durch diese Gruppe gegen­über. Der immer wieder erho­bene Gene­ral­ver­dacht gegen Asyl­su­chende ist also falsch.“

„Beson­deres Augen­merk muss künftig den Mehr­fach- und Inten­siv­tä­tern gelten, denn obwohl diese nur 1,3 % aller Zuwan­derer aus­ma­chen, waren sie bis­lang für nahezu die Hälfte alle regis­trierten Straf­taten ver­ant­wort­lich.“

„Klar ist, dass die säch­si­schen Straf­ver­fol­gungs­be­hörden ent­schieden gegen die­je­nigen vor­gehen müssen, die Straf­taten begehen – egal ob sie Deut­sche, EU-Bürger oder Asyl­su­chende oder Zuwan­derer aus anderen Län­dern sind. Daran gibt es keinen Zweifel.

Das gilt auch für die Kri­mi­nellen, die gezielt Asyl­un­ter­künfte angreifen oder andere Men­schen wegen ihres Enga­ge­ments für Flücht­linge ange­griffen oder belei­digt haben. Auch sie müssen mit der ganzen Härte des Rechts­staates rechnen. Es bleibt zu hoffen, dass das in diesen Fällen tätige Ope­ra­tive Abwehr­zen­trum bald wei­tere Ermitt­lungs­er­geb­nisse auf den Tisch legen kann.“

„Aus­drück­lich wider­spreche ich der Dar­stel­lung der AfD, deren Abge­ord­neter Wippel in einer regional ver­brei­teten Erklä­rung dreist von einem „rasanten“ Anstieg der Zahl kri­mi­neller Asyl­be­werber spricht. Er stellt bewusst fal­sche Behaup­tungen auf, die Vor­ur­teile bedienen und schüren sollen.“