Pallas: Länder-Kooperation bei TKÜ sinnvoll

13. Dezember 2017

„Die Koope­ra­tion der Länder Berlin, Bran­den­burg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thü­ringen in diesem Bereich ist sehr sinn­voll“, so Innen­ex­perte Albrecht Pallas am Mitt­woch im Landtag zum Staats­ver­trag für ein Gemein­sames Kom­pe­tenz- und Dienst­leis­tungs­zen­trum  Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­über­wa­chung  (GKDZ). „Sonst laufen uns die Inves­ti­ti­ons­kosten für IT-Infra­struktur aus dem Ruder – Geld,  wel­ches wir drin­gend in anderen Berei­chen poli­zei­li­cher Aus­rüs­tung oder für Per­sonal benö­tigen.“

„Das Zen­trum erhält keine eigen­stän­digen Befug­nisse und keine hoheit­li­chen Auf­gaben. Die Län­der­po­li­zeien und Staats­an­walt­schaften bleiben wei­terhin für die poli­zei­liche Fall­be­ar­bei­tung zur Gefah­ren­ab­wehr bezie­hungs­weise Straf­ver­fol­gung zuständig. Grund­le­gende poli­zei­fach­liche Ent­schei­dungen zur Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­über­wa­chung (TKÜ)  ver­bleiben in den Poli­zei­be­rei­chen der Länder.“

„Natür­lich müssen die Daten­schützer gerade an der Fein­pla­nung für das GKDZ weiter betei­ligt werden. Dass es so kommt, daran habe ich keinen Zweifel“, so Pallas. „Das haben wir mit unserem Ent­schlie­ßungs­an­trag sicher­ge­stellt.“