Petra Köpping: Wir müssen über Haltungen diskutieren

11. Dezember 2014

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„Wir müssen in Sachsen viel mehr über Hal­tungen und Ras­sismus dis­ku­tieren. Das sehen wir jetzt jeden Tag ganz deut­lich“, sagte Inte­gra­tions- und Gleich­stel­lungs­mi­nis­terin Petra Köp­ping am Don­nerstag und ver­wies auf die Aus­ein­an­der­set­zungen um die Demons­tra­tionen der selbst­er­nannten „Patrio­ti­schen Euro­päer gegen die Isla­mi­sie­rung des Abend­landes“ (Pegida). „Das ist jeden Tag eine neue Her­aus­for­de­rung, der wir uns breit stellen werden.“

Köp­ping stellte zusammen mit der Dresdner Rechts­an­wältin Dr. Kati Lang und dem Geschäfts­führer der Opfer­be­ra­tung für Betrof­fene rechter und ras­sis­ti­scher Gewalt des RAA Sachsen e.V., Robert Kusche,  die Ergeb­nisse einer Studie „Vor­ur­teils­kri­mi­na­lität – Eine Unter­su­chung vor­ur­teils­mo­ti­vierter Taten im Straf­recht und deren Ver­fol­gung durch Polizei, Staats­an­walt­schaft und Gerichte“ vor. Die Studie von Dr. Lang geht der Frage nach, wie die Reak­tion von Polizei, Staats­an­walt­schaften und Gerichten in Sachsen auf rechte Gewalt­taten aus­fällt.

Dazu wurden 122 Ver­fahren, die weit über­wie­gend von der Polizei als rechte Gewalt erfasst waren, auf ihren Ver­lauf über­prüft. 36 Pro­zent der Ver­fahren (44 von 122) wurden ein­ge­stellt; in 28 Pro­zent (34 von 122) aller Ver­fahren, obwohl hin­rei­chend Tat­ver­däch­tige ermit­telt waren. Von den 96 Ver­fahren, in denen Anklage erhoben wurde, fand in 41 Pro­zent das rechte Tat­motiv keine Erwäh­nung. In 74 Ver­fahren kam es zwar zu einer Ver­ur­tei­lung des bzw. der Täter, wobei nur in jedem fünften Urteil die rechte Tat­mo­ti­va­tion in die Straf­höhe ein­be­zogen wurde. Bei Betrach­tung aller 122 Ver­fahren sinkt die Ein­be­zie­hungs­quote in die Straf­zu­mes­sung gar auf 12 Pro­zent. Ins­ge­samt wurden 113 Täter ver­ur­teilt, der Groß­teil (79 %) war bereits vor­be­straft, davon min­des­tens 28 Pro­zent auf­grund von ein­schlä­gigen Straf­taten.

Dr. Kati Lang: „Die Justiz findet bedau­er­li­cher­weise bisher nur unzu­rei­chend Ant­wort auf rechte Gewalt. Die Ermitt­lung und Wür­di­gung der men­schen­ver­ach­tenden Tat­mo­ti­va­tion ist ver­pflich­tend. Die Studie zeigt, dass diese Pflicht nur unzu­rei­chend erfüllt wird, da die rechten Beweg­gründe viel zu häufig keinen Einzug ins Straf­ver­fahren finden. Die aus­blei­bende Signal­funk­tion stärkt die Täter und schwächt die Opfer. Die geplanten gesetz­li­chen Ver­än­de­rungen sind daher zu begrüßen, wenn sie sicher im Detail auch ver­bes­se­rungs­würdig sind.“

Petra Köp­ping: „Der Frei­staat Sachsen unter­stützt die geplante Ände­rung des Straf­ge­setzes in diesem Bereich, um mit klaren Rege­lungen Richter und Staats­an­wälte zu stärken. Zudem sagen wir im Koali­ti­ons­ver­trag ganz klar, dass auch die Opfer­be­ra­tungs­stellen gestärkt werden müssen. Und wir brau­chen auch im Bereich der Justiz eine per­so­nelle Stär­kung, damit Fälle nicht lange lie­gen­bleiben – auch das haben wir klar im Koali­ti­ons­ver­trag gesagt.“

Robert Kusche, Geschäfts­führer der Säch­si­schen Bera­tungs­stellen für Betrof­fene rechter und ras­sis­ti­scher Gewalt: „Das Aus­blenden ras­sis­ti­scher Tat­mo­ti­va­tionen vor Gericht ist ein zen­trales Pro­blem im Umgang mit rechter Gewalt, das wir immer wieder beob­achten. Es ist Auf­gabe der Ermitt­lungs­be­hörden und Gerichte, den Opfern mit Respekt und in einer Weise gegen­über­zu­treten, die sekun­däre Trau­ma­ti­sie­rungen ver­meiden. Daher müssen Opfer gestärkt werden und Unter­stüt­zung erfahren. Rechte Gewalt richtet sich gegen unser zen­trales demo­kra­ti­sches Grund­ver­ständnis, ein Urteil im Namen des Volkes muss dieser gesell­schaft­li­chen Dimen­sion gerecht werden.“

Die Studie konnte nur durch die Wei­ter­gabe der ver­fah­rens­re­le­vanten Daten durch den Frei­staat Sachsen rea­li­siert werden und wurde durch die Hans-Böckler-Stif­tung geför­dert. Die Studie erscheint am 12.12.2014 im NOMOS Verlag.