Polizeigesetz: Balance zwischen Sicherheit und Freiheit

18. April 2018

+++ Reak­tion auf gestie­gene Anfor­de­rungen +++ Kenn­zeich­nungs­pflicht nicht vom Tisch +++

„Mit dem neuen Poli­zei­ge­setz reagiert Sachsen auf gestie­gene Anfor­de­rungen und neue Phä­no­mene und Ent­wick­lungen etwa bei der poli­tisch oder reli­giös moti­vierten Kri­mi­na­lität und des Ter­ro­rismus. Der Rechts­staat muss ange­messen auf die jewei­ligen Phä­no­mene reagieren können“, so Albrecht Pallas, Innen­ex­perte der SPD-Frak­tion und ehe­ma­liger Poli­zei­be­amter. „Wir haben uns als SPD im Vor­feld zudem dafür ein­ge­setzt, dass mit dem Gesetz auch bes­sere Arbeits­be­din­gungen von Poli­zis­tinnen und Poli­zisten geschaffen werden. Denn auch sie brau­chen Schutz und Sicher­heit.“

„Der SPD ist sehr wichtig, dass es eine aus­ge­wo­gene Balance zwi­schen Sicher­heit und Frei­heit gibt“, so Pallas weiter. „Die Men­schen in unserem Land haben ein Anrecht auf Sicher­heit, um von ihrer Frei­heit Gebrauch machen zu können. Pri­vate Sicher­heit kann sich nur ein kleiner, wohl­ha­bender Teil unserer Gesell­schaft kaufen. Die große Mehr­heit der Bür­ge­rinnen und Bürger kann das nicht. Sie ist darauf ange­wiesen, dass der Staat für sie ein­steht.“

„Ich bin froh, dass es sich beim Ent­wurf nicht um ein Poli­zei­ge­setz bay­ri­scher Prä­gung han­delt. Wir wollen einen sicheren Frei­staat, ohne dabei unver­hält­nis­mäßig in Grund­rechte ein­zu­greifen. Das wird mit diesem Gesetz besser gelingen als in Bayern.

Zum wei­teren par­la­men­ta­ri­schen Ver­fahren Pallas abschlie­ßend: „Bei den nun im Landtag anste­henden Bera­tungen des Gesetz­ent­wurfes wird es mit Sicher­heit noch Ände­rungen geben. Für die SPD-Land­tags­frak­tion ist die Kenn­zeich­nungs­pflicht für Poli­zisten nicht vom Tisch. Wir werden uns weiter für eine anony­mi­sierte Num­mern-Kenn­zeich­nung ein­setzen.  Es ist eine Selbst­ver­ständ­lich­keit, dass in unserem Rechts­staat Voll­zugs­be­amte für ihre Ent­schei­dungen gegen­über den Bür­gern gerade stehen. Dafür brau­chen wir eine indi­vi­du­elle, anonyme Kenn­zeich­nung. Das hat nichts mit Miss­trauen gegen­über unseren Poli­zis­tinnen und Poli­zisten zu tun, die einen unver­zicht­baren und in der Regel guten Job machen. Gerade den vielen guten Beam­tinnen und Beamten würde eine anonyme Kenn­zeich­nung helfen, damit das Fehl­ver­halten von Ein­zelnen nicht auf alle zurück­fällt und den Ruf der säch­si­schen Polizei schä­digt.“

Hin­ter­grund
Medi­en­in­for­ma­tion des Innen­mi­nis­te­riums: https://​www​.medi​en​ser​vice​.sachsen​.de/​m​e​d​i​e​n​/​n​e​w​s​/​2​1​7​310