Neue Lkw-Überholverbote richtiger Schritt

21. März 2018

+++ Mehr Ver­kehrs­fluss und Sicher­heit +++ Ausbau der A4 alter­na­tivlos +++

„Die Aus­wei­tung von Lkw-Über­hol­ver­boten auf den hoch­be­las­teten säch­si­schen Auto­bahn­ab­schnitten der A4, A14 und A72 ist ein rich­tiger und wich­tiger Schritt für  mehr Ver­kehrs­fluss und mehr Ver­kehrs­si­cher­heit“, so Thomas Baum. „Inwie­weit die zum Teil vor­ge­se­henen zeit­li­chen Ein­schrän­kungen zum Erfolg führen, muss die Praxis dann zeigen. Wichtig ist, dass die Polizei die Ein­hal­tung der Über­hol­ver­bote regel­mäßig über­prüft.“

„Vor allem mit Blick auf die A4 vom Dreieck Dresden-Nord in Rich­tung Polen muss nun der Bund auch erkennen, dass hier ein sechs­strei­figer Ausbau per­spek­ti­visch alter­na­tivlos ist“, so Baum abschlie­ßend. „In Zeiten zuneh­mender Mobi­lität ist das enorm wichtig, für Pri­vat­leute wie auch für unsere Unter­nehmen. Hier muss jetzt vor­aus­schauend gehan­delt werden.“

Hin­ter­grund – Pres­se­infor­ma­tion des Ver­kehrs­mi­nis­te­riums:

Freistaat weitet Lkw-Überholverbote auf sächsischen Autobahnen aus

Im Zusam­men­hang mit dem stei­genden Ver­kehrs­auf­kommen, ins­be­son­dere beim Schwer­ver­kehr, auf den säch­si­schen Bun­des­au­to­bahnen sind wei­tere Maß­nahmen zur Erhö­hung der Ver­kehrs­si­cher­heit vor­ge­sehen. Durch Über­hol­ma­növer von Lkw auf zwei­strei­figen und teil­weise auf drei­strei­figen Rich­tungs­fahr­bahnen auf Auto­bahnen resul­tieren erheb­liche Ein­schrän­kungen des Ver­kehrs­flusses. Zusätz­lich stellen diese Über­hol­vor­gänge auf kri­ti­schen Abschnitten ein erhöhtes Unfall­ri­siko dar. In den kom­menden Wochen werden daher auf ins­ge­samt sechs säch­si­schen Auto­bahn­ab­schnitten wei­tere Über­hol­ver­bote für Lkw ein­ge­richtet.

„Jeder Auto­fahrer kennt die Situa­tion, wenn die Fahr­bahn durch sich über­ho­lende Lkw blo­ckiert ist und der übrige Ver­kehr stark beein­träch­tigt wird. Ins­be­son­dere bei höherem Ver­kehrs­auf­kommen, an Auto­bahn­kreuzen und Stei­gungs­stre­cken ergeben sich dadurch oft­mals kri­ti­sche Situa­tionen und ein erhöhtes Unfall­ri­siko“, so Ver­kehrs­mi­nister Martin Dulig. „Zur Erhö­hung der Ver­kehrs­si­cher­heit und der Leis­tungs­fä­hig­keit werden wir daher wei­tere stre­cken­be­zo­gene Über­hol­ver­bote für Lkw ein­richten.“

Die Aus­wei­tung der bestehenden Über­hol­ver­bote erfolgt in Aus­wer­tung eines Gut­ach­tens, das im Auf­trag des Lan­des­amtes für Stra­ßenbau und Ver­kehr (LASuV) bei der LISt Gesell­schaft für Ver­kehrs­wesen und inge­nieur­tech­ni­sche Dienst­leis­tungen mbH Hai­ni­chen erar­beitet wurde. Im Rahmen der Unter­su­chung wurden alle säch­si­schen Auto­bahnen auf Grund­lage aktu­eller Kenn­zahlen wie Stra­ßen­ver­kehrs­zäh­lung 2015, Aus­wer­tung der Dau­er­zähl­stellen 2016 und der Unfall­kos­ten­rate einer Ana­lyse unter­zogen.

Im Ergebnis der Unter­su­chung werden bis Ende Mai auf den fol­genden Abschnitten Lkw-Über­hol­ver­bote ein­ge­richtet:

  • A 4, Anschluss­stelle Herms­dorf – Anschluss­stelle Ohorn
    – Rich­tung der Lan­des­grenze Thü­ringen zwi­schen den Anschluss­stellen Ohorn und Puls­nitz: Ein­rich­tung eines sta­ti­schen Lkw-Über­hol­ver­bots mit dem Zusatz „Mo 7–10 h“
    – Rich­tung der Lan­des­grenze Thü­ringen zwi­schen den Anschluss­stellen Puls­nitz und Anschluss­stelle Herms­dorf Ein­rich­tung eines sta­ti­schen Lkw-Über­hol­ver­bots mit dem Zusatz „7−19 h“
  • A 14 / A 4, Auto­bahn­dreieck Nossen – Anschluss­stelle Nossen-Ost
    Rich­tung Nossen (Dresden) Ein­rich­tung eines sta­ti­schen Lkw-Über­hol­ver­bots
  • A 14, Anschluss­stelle Mutz­schen – Anschluss­stelle Leipzig-Ost
    Rich­tung Nossen Ein­rich­tung eines sta­ti­schen Lkw-Über­hol­ver­bots mit dem Zusatz „werk­tags 15–19 h“
  • A 72, Anschluss­stelle Treuen – Anschluss­stelle Rei­chen­bach
    Rich­tung Leipzig Ein­rich­tung eines sta­ti­schen Lkw-Über­hol­ver­bots mit dem Zusatz „Do, Fr 14–20 h“
  • A 72, Anschluss­stelle Rei­chen­bach – Anschluss­stelle Zwi­ckau-West
    Rich­tung Leipzig Ein­rich­tung eines sta­ti­schen Lkw-Über­hol­ver­bots mit dem Zusatz „Do, Fr 14–20 h“
  • A 72, Anschluss­stelle Zwi­ckau-Ost – Anschluss­stelle Chem­nitz-Süd
    – Rich­tung Leipzig Ein­rich­tung eines sta­ti­schen Lkw-Über­hol­ver­bots mit dem Zusatz „7−20 h“
    – Rich­tung Hof Ein­rich­tung eines sta­ti­schen Lkw-Über­hol­ver­bots mit dem Zusatz „13−20 h“

Im säch­si­schen Auto­bahn­netz bestehen bereits an ver­schie­denen Abschnitten Lkw-Über­hol­ver­bote, zumeist aus Gründen der Ver­kehrs­si­cher­heit, z. B. an Stei­gungs- und Gefäl­lestre­cken, im Bereich von Auto­bahn­knoten oder bei Fahr­strei­fen­re­du­zie­rungen und bei über­durch­schnitt­li­cher Unfall­be­tei­li­gung von Lkw. Neben den genannten Aspekten, die die Ein­rich­tung eines Lkw-Über­hol­ver­bots recht­fer­tigen, kann ein Über­hol­verbot aber auch zur Ver­bes­se­rung des Ver­kehrs­flusses und damit Erhö­hung der Leis­tungs­fä­hig­keit ab einer bestimmten Ver­kehrs­stärke und zeit­lich begrenzt ein­ge­richtet werden.

Auf rund 190 Kilo­me­tern im säch­si­schen Auto­bahn­netz gilt zukünftig ein zeit­lich begrenztes oder gänz­li­ches Über­hol­verbot für Lkw. Eine Über­sicht über alle bestehenden sowie geplanten Lkw-Über­hol­ver­bote kann der bei­gefügten Karte ent­nommen werden.