Bezahlung von Überstunden für Lehrer beschlossen

21. Juni 2017

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+++ lang­jäh­rige For­de­rung der Lehr­kräfte erfüllt +++ keine Lösung für Leh­rer­mangel +++ Aner­ken­nung der Leis­tung +++

Mit der heu­tigen Ver­ab­schie­dung des novel­lierten Beam­ten­ge­setzes (Druck­sache 6/9647) werden Über­stunden für Lehrer im Unter­richt rück­wir­kend zum 1. Januar 2017 ver­gütet.

„Das ist ein wich­tiges Zei­chen der Aner­ken­nung für die Arbeit unserer Lehr­kräfte. Sie helfen mit, die schwie­rige Situa­tion an den Schulen – für die sie nichts können – zu bewäl­tigen. Das möchten wir hono­rieren. Mit der Bezah­lung ab der ersten Unterrichts(über)stunde wird eine lang­jäh­rige For­de­rung der Lehr­kräfte erfüllt“, so Friedel.

Die Maß­nahme wurde bereits im Oktober im Leh­rer­paket ver­ein­bart. „Klar ist aber auch: Die Bezah­lung von Über­stunden für Lehrer kann keine tra­gende Säule des Schul­sys­tems sein“, stellt Friedel klar. „Sie ist ein Gebot der Fair­ness in der aktu­ellen Situa­tion. Aber sie ent­hebt uns nicht von der Ver­ant­wor­tung, die Wei­chen grund­le­gend neu zu stellen. Wir brau­chen mehr Lehr­kräfte und müssen die Ein­stel­lungs­zahlen ver­bes­sern. Es bleibt unsere Pflicht und unser Ziel, genü­gend Per­sonal für 100 Pro­zent des Grund­be­rei­ches und 100 Pro­zent des Ergän­zungs­be­rei­ches zu beschäf­tigen. Nur so kann der Unter­richt abge­si­chert und Aus­fall ver­mieden werden.“