Wichtiger Punkt des Koalitionsvertrages umgesetzt

16. Dezember 2015

Albrecht Pallas, Spre­cher für Innen­po­litik der SPD-Frak­tion im Säch­si­schen Landtag, erklärt zum heu­tigen Beschluss des Säch­si­schen Per­so­nal­ver­tre­tungs­ge­setz (Druck­sache 6/3503) im Landtag:

Landtag beschließt zeit­ge­mäßes und prak­ti­ka­bles Per­so­nal­ver­tre­tungs­ge­setz und sorgt für viele Ver­bes­se­rungen und erwei­terte Mit­be­stim­mungs­rechte

„Das Ergebnis kann sich durchaus sehen lassen“, fasst der Innen­ex­perte der SPD-Frak­tion Albrecht Pallas, das heute vom Landtag beschlos­sene Per­so­nal­ver­tre­tungs­ge­setz zusammen. Dies ist nach einer breiten und inten­siven Dis­kus­sion im Par­la­ment beschlossen worden: „In der Koali­tion gab es unter­schied­liche Auf­fas­sungen, was ein zeit­ge­mäßes Per­so­nal­ver­tre­tungs­ge­setz aus­macht. Wir haben es im Dialog mit allen Betei­ligten – Gewerk­schaften und Arbeit­ge­bern, und dem Koali­ti­ons­partner – geschafft, ein modernes Per­so­nal­ver­tre­tungs­ge­setz vor­zu­legen und zu beschließen und setzen damit einen wich­tigen Punkt des Koali­ti­ons­ver­trages um.“

Bereits der Ent­wurf Staats­re­gie­rung ent­hielt viele Ver­bes­se­rungen. „Ins­be­son­dere die Aner­ken­nung aller stu­den­ti­schen, wis­sen­schaft­li­chen und künst­le­ri­schen Hilfs­kräfte an den säch­si­schen Hoch­schulen als Beschäf­tigte ist ein echter Mei­len­stein. Damit können wir ca. 45.000 Men­schen in Sachsen in den Schutz­be­reich des Per­so­nal­ver­tre­tungs­ge­setzes bringen. Wir ermög­li­chen so, dass sich diese Gruppen auf Antrag mit Hilfe der Per­so­nal­ver­tre­tung effektiv um eine Ver­bes­se­rung ihrer Arbeits­be­din­gungen bemühen können.“, umreißt Pallas eine wesent­liche Ver­bes­se­rung.

Im Ver­fahren, in den Anhö­rungen und durch viele Gespräche mit ver­schie­denen Akteuren haben sich Ver­bes­se­rungs­vor­schläge ergeben: „Im Ergebnis haben wir gemeinsam mit dem Koali­ti­ons­partner Lösungen gefunden, die sowohl die berech­tigten Inter­essen der Beschäf­tigten und Per­so­nal­ver­tre­tungen als auch der Dienst­stellen berück­sich­tigt.“

So nehmen das Gesetz Men­schen mit Behin­de­rung stärker in den Blick: „Nicht nur bei Schwer­be­hin­derten son­dern eben auch bei Men­schen mit Behin­de­rung unter­halb des Grades der Schwer­be­hin­de­rung besteht die Not­wen­dig­keit zur För­de­rung der Ein­glie­de­rung und beruf­li­chen Ent­wick­lung. Des­halb ändern wir das Gesetz in diesem Sinne.“

Hin­ter­grund:

Wesent­liche Punkte des Gesetz­ent­wurfes und der Ände­rungen sind:

  • Mit­be­stim­mungs­rechte werden erwei­tert
  • Per­so­nal­räte erhalten die Befugnis, Ver­fahren u. Zustän­dig­keiten inner­halb des Per­so­nal­rates fle­xi­bler zu gestalten
  • bei res­sort­über­grei­fenden Maß­nahmen wird eine ange­mes­sene Betei­li­gung der Haupt­per­so­nal­räte aller betrof­fenen Res­sorts sicher­ge­stellt
  • die Ver­selb­stän­di­gung von Teil­dienst­stellen wird erleich­tert

„Die part­ner­schaft­liche Zusam­men­ar­beit zwi­schen Dienst­herrn und Beschäf­tigten ist Fun­da­ment einer leis­tungs­fä­higen Ver­wal­tung. Daher werden wir bis Mitte 2016 ein zeit­ge­mäßes und prak­ti­ka­bles Per­so­nal­ver­tre­tungs­ge­setz mit erwei­terten Mit­be­stim­mungs­rechten beschließen.“ - Koali­ti­ons­ver­trag, S. 97

Aus­führ­liche Infor­ma­tionen finden sich unter: www​.spd​-frak​tion​-sachsen​.de/​p​e​r​svg