Mehr Geld für Menschen mit Behinderungen – SPD-Fraktion für Nachbesserung

8. August 2017

„Die heute vor­ge­schla­gene Erhö­hung der Zuwen­dungen ist ein wich­tiges Zei­chen für die Betrof­fenen. Aus Sicht der SPD-Frak­tion ist das jedoch ein zu kleiner Schritt. Ange­sichts der wach­senden Ein­nahmen des Frei­staates halten wir eine deut­li­chere Erhö­hung für ange­messen“, so Hanka Kliese, stell­ver­tre­tende SPD-Frak­ti­ons­vor­sit­zende und Spre­cherin für Inklu­sion am Dienstag. „Wir werden mit der CDU-Frak­tion dar­über spre­chen, um im par­la­men­ta­ri­schen Ver­fahren mehr für die Betrof­fenen zu errei­chen. Schließ­lich wurden die Gelder im Wesent­li­chen seit 20 Jahren nicht erhöht.“

„Ende 2016 wurden mit einer Geset­zes­än­de­rung die Gelder für Blinde ange­hoben. Die anderen Nach­teils­aus­gleiche –  für  schwerst­be­hin­derte Kinder, Gehör­lose, hoch­gradig Seh­schwache –  gingen aber leer aus.  Das war unge­recht und das haben wir damals schon kri­ti­siert. Dar­aufhin konnten wir uns mit dem Sozi­al­mi­nis­te­rium einigen, die anderen Nach­teil­aus­gleiche in diesem Jahr zu erhöhen.  Beson­ders wert­voll finde ich, dass jetzt Taub­blind­heit als ein neuer Nach­teils­aus­gleich mit auf­ge­nommen werden soll.“

Hin­ter­grund: Das Kabi­nett hat am Dienstag den Ent­wurf eines Gesetzes zu Ände­rung des Säch­si­schen Lan­des­blin­den­geld­ge­setzes zu Anhö­rung frei­ge­geben, das auch die soge­nannten Nach­teils­aus­gleiche für schwerst­be­hin­derte Kinder, Gehör­lose, hoch­gradig Seh­schwache regelt. Der Gesetz­ent­wurf sieht eine Erhö­hung fol­gender Nach­teils­aus­gleiche vor: Für hoch­gradig Seh­be­hin­derte von monat­lich 52 Euro auf 62 Euro. Für Gehör­lose von monat­lich 103 Euro auf 115 Euro. Für schwerst­be­hin­derte Kinder von monat­lich 77 Euro auf 90 Euro. Erst­mals sieht der Gesetz­ent­wurf auch die Ein­füh­rung eines monat­li­chen Erhö­hungs­be­trages von 147 Euro für blinde und gleich­zeig gehör­lose Men­schen vor. (Quelle: Pres­se­mit­tei­lung des Sozi­al­mi­nis­te­rium)