Wir stärken die kommunale Familie und die Bürgerbeteiligung

16.12.2021

Im Innenausschuss des Sächsischen Landtags fand heute eine Anhörung zur 3. Kommunalrechtsnovelle statt. Das Kommunalrecht wird regelmäßig auf aktuelle Entwicklungen sowie Bedürfnisse überprüft und an neue Bedingungen und Herausforderungen vor Ort angepasst. Berücksichtigung finden bei der aktuellen Novelle vor allem:


1) Die Pandemiesituation, die auch Auswirkungen auf die politische Arbeit in den Kommunen hat.
2) Die Erkenntnisse rund um die letzten Kommunalwahlen 2019.
3) Die aktuellen Berichte aus der kommunalen Praxis.

 

Mit Blick auf die anhaltende Pandemiesituation im Freistaat und die anstehenden Bürgermeister:innen- und Landrät:innen-Wahlen im Frühjahr 2022 braucht es dringend Rechtssicherheit im Bereich der virtuellen Ratssitzungen und der optionalen Hauptamtlichkeit für kommunale Wahlbeamt:innen. Deshalb soll das Gesetz bereits im Februar im Sächsischen Landtag beschlossen und dann schnellstmöglich verkündet werden.

Der Fokus liegt bei den Änderungen auf: 

der Sicherung der Handlungsfähigkeit der Kommunen in der Pandemiesituation, z.B. virtuelle Ratssitzungen und kommunales Wirtschaften

der Stärkung der Mitbestimmung vor Ort und dem vereinfachten Zugang zu kommunalpolitischen Informationen

der Stärkung der kommunalpolitischen Fraktionsarbeit

der Aufwertung und Anerkennung der ehrenamtlichen Bürgermeister:innen-Tätigkeit zur Hauptamtlichkeit sowie Einführung eines Ehrensolds

der Ermöglichung von einem weiteren Beigeordneten für die einwohnerstärksten Gemeinden und Landkreise

Die Kernherausforderung wird dabei sein, virtuelle Ratssitzungen und Live-Streaming rechtssicher auszugestalten und die Kommunen bei den Änderungen weitestgehend mitzunehmen.

 

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Durch die Dritte Kommunalrechtsnovelle stärken wir die kommunale Familie und die Bürgerbeteiligung. Das ist wichtig und richtig, denn die Kommunen sind die Herzkammern unserer Demokratie.

Albrecht Pallas, Innenpolitiker

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Albrecht Pallas

Mit der Digitalisierung der kommunalpolitischen Arbeit setzen wir die Segel Richtung Zukunft, auch über die Pandemie hinaus. Wichtig ist uns, die Kommunen handlungsfähig zu halten. Deshalb möchten wir auch im Bereich der Aufstellung von ausstehenden Jahresabschlüssen sowie bei der Verlängerung von finanziellen Entscheidungsgrundlagen Abhilfe schaffen.

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SPD-Innenpolitiker

Die Novelle soll im Februar 2022 im Sächsischen Landtag beschlossen werden. Dafür haben wir bei der heutigen Anhörung weitere wichtige Anregungen erhalten. Die Zeit drängt, denn es braucht dringend Rechtssicherheit für virtuelle Ratssitzungen und im Bereich der optionalen Hauptamtlichkeit für kommunale Wahlbeamtinnen und -beamte. Und das gerade mit Blick auf die anstehenden Wahlen.