30 Jahre Sächsische Verfassung

18. Mai 2022

Am 26. Mai 1992 wurde vom Landtag die Säch­si­sche Ver­fas­sung beschlossen. Anläss­lich des heu­tigen Fest­aktes erklärt die stell­ver­tre­tende Vor­sit­zende der SPD-Frak­tion und Spre­cherin für Ver­fas­sung und Recht, Hanka Kliese:

„Der Maß­stab für den rich­tigen Umgang zwi­schen Staat und Bür­ger­schaft ist die Ver­fas­sung.

Auf ihrer Grund­lage sind die Frei­heits­rechte gesi­chert, die Gewal­ten­tei­lung gewähr­leistet, Regie­rung und Oppo­si­tion sind ihre jewei­ligen Rechte zuge­wiesen und die Volks­ge­setz­ge­bung wird ermög­licht.

Die Säch­si­sche Ver­fas­sung hat sich bewährt, gerade auch in Krisen. Die Ver­fas­sung ist das System, das das Gemein­wesen zusam­men­hält, das Netz­werk, das uns ver­bindet. Ich wün­sche mir, dass viele Men­schen im Frei­staat das Jubi­läum unserer Ver­fas­sung wahr­nehmen und nutzen, um sich mit ihrem Wesen zu befassen.

Aber eine Ver­fas­sung muss sich auch immer an den Rea­li­täten messen: Sind die Mecha­nismen des Neu­ver­schul­dungs­ver­botes ange­sichts der Her­aus­for­de­rungen ange­messen? Müssen der Volks­ge­setz­ge­bung mehr Mög­lich­keiten gegeben werden? Sollte das Wahl­alter abge­senkt werden? Diese Dis­kus­sionen führen wir und ich hoffe, dass sich eine Zwei­drittel-Mehr­heit des Land­tages zu einer guten Ver­fas­sungs­än­de­rung in dieser Legis­la­tur­pe­riode durch­ringen kann.“

Foto: G. Mat­thias Schüler | Adobe Stock

Als aus­ge­wie­sener Experte für die Säch­si­sche Ver­fas­sung und Her­aus­geber eines Ver­fas­sungs­kom­men­tars ergänzt der Jurist und Anwalt Harald Bau­mann-Hasske:

„Die Ver­fas­sung hat dem Frei­staat die Instru­mente gegeben, durch Krisen zu manö­vrieren und die Bür­ge­rinnen und Bürger vor zu harten Folgen von Wirt­schafts­krisen und der Pan­demie zu schützen. Ob die Ein­griffe in Frei­heits­rechte wegen der Pan­demie alle gerecht­fer­tigt waren, wird noch abschlie­ßend zu klären sein; bisher wurden sie über­wie­gend als gerecht­fer­tigt ange­sehen.

Es bedarf jedoch nach 30 Jahren einiger Kor­rek­turen, des Nach­ar­bei­tens an Stell­schrauben. Das betrifft z.B. die Volks­ge­setz­ge­bung, von der zu wenig Gebrauch gemacht wird. Manche Begriffe sind nicht mehr zeit­gemäß, haben ihre Bedeu­tung über die Jahre ver­än­dert. Anderes bedarf der Beto­nung. Die Regie­rungs­frak­tionen haben sich einiges vor­ge­nommen.

Ins­ge­samt ist die Säch­si­sche Ver­fas­sung eine Erfolgs­ge­schichte. Wenn wir in diesen Tagen am 23. Mai auch die 73. Wie­der­kehr der Ver­kün­dung des Grund­ge­setzes erleben, sehen wir die Fun­da­mente, auf denen auch die Säch­si­sche Ver­fas­sung stabil auf­ge­baut ist.“

Der Ver­fas­sungs­kom­mentar von Harald Bau­mann-Hasske wird am Mitt­woch im Vor­feld des Fest­aktes im Landtag der Öffent­lich­keit vor­ge­stellt.