30 Jahre Sächsische Verfassung

18.05.2022

Am 26. Mai 1992 wurde vom Landtag die Sächsische Verfassung beschlossen. Anlässlich des heutigen Festaktes erklärt die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion und Sprecherin für Verfassung und Recht, Hanka Kliese:

„Der Maßstab für den richtigen Umgang zwischen Staat und Bürgerschaft ist die Verfassung.

Auf ihrer Grundlage sind die Freiheitsrechte gesichert, die Gewaltenteilung gewährleistet, Regierung und Opposition sind ihre jeweiligen Rechte zugewiesen und die Volksgesetzgebung wird ermöglicht.

Die Sächsische Verfassung hat sich bewährt, gerade auch in Krisen. Die Verfassung ist das System, das das Gemeinwesen zusammenhält, das Netzwerk, das uns verbindet. Ich wünsche mir, dass viele Menschen im Freistaat das Jubiläum unserer Verfassung wahrnehmen und nutzen, um sich mit ihrem Wesen zu befassen.

Aber eine Verfassung muss sich auch immer an den Realitäten messen: Sind die Mechanismen des Neuverschuldungsverbotes angesichts der Herausforderungen angemessen? Müssen der Volksgesetzgebung mehr Möglichkeiten gegeben werden? Sollte das Wahlalter abgesenkt werden? Diese Diskussionen führen wir und ich hoffe, dass sich eine Zweidrittel-Mehrheit des Landtages zu einer guten Verfassungsänderung in dieser Legislaturperiode durchringen kann.“

Foto: G. Matthias Schüler | Adobe Stock

Als ausgewiesener Experte für die Sächsische Verfassung und Herausgeber eines Verfassungskommentars ergänzt der Jurist und Anwalt Harald Baumann-Hasske:

„Die Verfassung hat dem Freistaat die Instrumente gegeben, durch Krisen zu manövrieren und die Bürgerinnen und Bürger vor zu harten Folgen von Wirtschaftskrisen und der Pandemie zu schützen. Ob die Eingriffe in Freiheitsrechte wegen der Pandemie alle gerechtfertigt waren, wird noch abschließend zu klären sein; bisher wurden sie überwiegend als gerechtfertigt angesehen.

Es bedarf jedoch nach 30 Jahren einiger Korrekturen, des Nacharbeitens an Stellschrauben. Das betrifft z.B. die Volksgesetzgebung, von der zu wenig Gebrauch gemacht wird. Manche Begriffe sind nicht mehr zeitgemäß, haben ihre Bedeutung über die Jahre verändert. Anderes bedarf der Betonung. Die Regierungsfraktionen haben sich einiges vorgenommen.

Insgesamt ist die Sächsische Verfassung eine Erfolgsgeschichte. Wenn wir in diesen Tagen am 23. Mai auch die 73. Wiederkehr der Verkündung des Grundgesetzes erleben, sehen wir die Fundamente, auf denen auch die Sächsische Verfassung stabil aufgebaut ist.“

Der Verfassungskommentar von Harald Baumann-Hasske wird am Mittwoch im Vorfeld des Festaktes im Landtag der Öffentlichkeit vorgestellt.