20. Mai 2021

Warum dieses Abgeordnetengesetz?

Im Mai hat der Säch­si­sche Landtag das neue Abge­ord­ne­ten­ge­setz beschlossen. Was sind die wesent­li­chen Punkte?

  • Die Mög­lich­keit des vor­zei­tigen Ren­ten­ein­tritts wird abge­schafft. Abge­ord­nete haben – wie alle Beschäf­tigten – erst ab 67 Jahren einen Anspruch auf abschlags­freie Alters­ent­schä­di­gung.
  • Die Trans­pa­renz­re­geln werden geschärft. So kann sich die Öffent­lich­keit besser über Neben­tä­tig­keiten und die zuge­hö­rigen Ein­künfte von Abge­ord­neten infor­mieren.
  • Die Abge­ord­ne­ten­diät wird vom aktu­ellen Stand 5.943,50 EUR (seit 01.08.2019) auf 6.237,14 EUR (ab 01.04.2022) erhöht und ori­en­tiert sich damit an der Besol­dung von Rich­tern (R2/6) am Land­ge­richt.
  • Die Mittel für die Beschäf­ti­gung von Mitarbeiter/​innen werden von 1,5 auf 2,0 Stellen pro Abgeordneter/​m erhöht. Mit dem Haus­halts­ge­setz werden außerdem die Mittel für die Frak­ti­ons­fi­nan­zie­rung erhöht.

In der öffent­li­chen Debatte stehen vor allem die letzten beiden Punkte in der Kritik. Und das, obwohl einer­seits die Diä­ten­er­hö­hung nicht zuletzt auf­grund der Pan­demie mehr­fach ver­schoben und nun erst in einem Jahr in Kraft treten wird. Und obwohl es ande­rer­seits gerade für die Stär­kung der per­so­nellen und orga­ni­sa­to­ri­schen Res­sourcen des Par­la­ments sehr gute Gründe gibt – von den zusätz­li­chen Gesetz­ge­bungs­kom­pe­tenzen für die Länder bis hin zu erheb­lich gestie­genen tech­ni­schen und kom­mu­ni­ka­tiven Anfor­de­rungen.

Ja, die getrof­fenen Beschlüsse sorgen für Mehr­aus­gaben. Doch schaut man genauer hin, bleiben die Aus­gaben für das Par­la­ment gemessen am gesamten Haus­halt gleich:

  • Vor zehn Jahren, im Jahr 2011, umfasste der Gesamt­haus­halt 15,5 Mil­li­arden Euro. Die Kosten für den Landtag (Ein­zel­plan 01 des Haus­halts) betrugen 50,5 Mil­lionen Euro. Das ent­sprach einem Anteil von 0,3 Pro­zent.
  • Nun, im Jahr 2021, beläuft sich der Gesamt­haus­halt auf 21 Mil­li­arden Euro, die Kosten für das Par­la­ment betragen 65 Mil­lionen Euro. Das ent­spricht nach wie vor einem Anteil von 0,3 Pro­zent.

Für das Par­la­ment, das den Haus­halt auf­stellt, das über den Ein­satz der 21 Mil­li­arden Euro beschließt, das die erfor­der­li­chen Gesetze hierfür schafft, deren Umset­zung durch die Staats­re­gie­rung kon­trol­liert und im Aus­tausch mit der Bevöl­ke­rung, mit Ver­bänden und Inter­es­sen­gruppen für not­wen­dige Anpas­sungen, für Ver­än­de­rungen und neue Impulse sorgt, für diese Auf­gaben 0,3 Pro­zent der gesamten Steu­er­mittel ein­zu­setzen, das halten wir nicht für ver­messen.

 

 

 

Dass der Kos­ten­an­teil des Land­tags am Gesamt­haus­halt trotz der beschlos­senen Ver­än­de­rungen seit langer Zeit gleich­bleibt, im Ver­hältnis also nicht mehr Geld als früher aus­ge­geben wird, hat einen Grund – einen guten Grund:

In den letzten Jahren wurden die Aus­gaben, die sich auf die per­sön­liche Finan­zie­rung der Abge­ord­neten beziehen, Schritt für Schritt redu­ziert. Und zwar, indem Pri­vi­le­gien gekappt wurden – auch mit dem aktu­ellen Beschluss:

Der Landtag, dem eine Antje Her­menau ange­hörte, kannte für aus­schei­dende Abge­ord­nete eine Alters­ent­schä­di­gung ab dem 60. Lebens­jahr, bei langer Dauer der Zuge­hö­rig­keit konnten Abge­ord­nete sogar bis zu 13 Jahre früher abschlags­frei in Rente gehen. Heute ist es im Par­la­ment wie im nor­malen Leben auch: Rente ab dem 67. Lebens­jahr, jeder Monat vor­zeitig führt zu Abschlag.

Der Landtag, dem ein Holger Zas­trow ange­hört hat, hatte ein Abge­ord­ne­ten­ge­setz, in dem sich die Grund­diät an der Besol­dungs­gruppe R2 Stufe 8 ori­en­tiert hat (das wären heute locker 500 EUR mehr). Mit dem aktu­ellen Beschluss wurde die Höhe auf die Besol­dungs­gruppe R2 Stufe 6 fest­ge­legt.

Die Mittel fließen statt­dessen in Mitarbeiter/​innen und in die Frak­ti­ons­ar­beit. Das halten wir für wichtig und gut. Denn eine gute Demo­kratie braucht ein leis­tungs­fä­higes Par­la­ment.

  • Ein Par­la­ment, das eine inten­sive Kom­mu­ni­ka­tion mit der Bevöl­ke­rung, mit Ver­bänden und Unter­nehmen, mit Inter­es­sen­gruppen und der Gesell­schaft pflegt,
  • Ein Par­la­ment, das die Regie­rung wirksam kon­trol­liert und dabei die Anliegen der Bür­ge­rinnen und Bürger kraft­voll ver­tritt.
  • Und nicht zuletzt ein Par­la­ment, das den Sach­ver­stand und die per­so­nellen Res­sourcen hat, Gesetz­ent­würfe fun­diert zu beur­teilen, selbst zu schreiben und das in seiner Mei­nungs­fin­dung nicht von anderen abhängig ist – weder von den Minis­te­rien noch von Lob­by­ver­bänden.