Absichtserklärung von CDU und SPD

11. Dezember 2017

 +++ Koalitionsausschuss 11. Dezember 2017 +++

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A) EINLEITUNG

Der Frei­staat Sachsen ist ein wirt­schaft­lich leis­tungs­fä­higes und kul­tu­rell attrak­tives Bun­des­land. Mit der Fried­li­chen Revo­lu­tion 1989 öff­neten die Men­schen vor mehr als einem Vier­tel­jahr­hun­dert eine Tür zur Zukunft. Seither haben die Sachsen Enormes geleistet. Unter­nehmen wurden gegründet, das Bil­dungs­system umge­staltet, Städte und Gemeinden ent­wi­ckelt, Umwelt­schäden saniert. Die Men­schen haben demo­kra­ti­sche Insti­tu­tionen und soziale Ein­rich­tungen auf­ge­baut und mit großem ehren­amt­li­chen Enga­ge­ment Sport und Kultur gestaltet. Mög­lich war all dies mit viel Anstren­gung und Mut, Opti­mismus und Fle­xi­bi­lität, Weit­sicht und Gemein­sinn. Diese Leis­tungen aller ver­dienen Aner­ken­nung und Wert­schät­zung in höchstem Maße.

Die poli­ti­schen Insti­tu­tionen auf Lan­des­ebene, in den Land­kreisen, Städten und Gemeinden haben die Ent­wick­lung der letzten Jahr­zehnte gestaltet und begleitet. Sie haben dabei von vielen Bür­ge­rinnen und Bür­gern ein hohes Maß an Ver­trauen erfahren. Sta­bi­lität und Kon­ti­nuität sind wesent­liche Leit­planken poli­ti­schen Han­delns im Frei­staat Sachsen. Gleich­zeitig jedoch stellt uns die glo­bale und digi­tale Zukunft vor Her­aus­for­de­rungen, die mehr erfor­dern: Mehr Viel­sei­tig­keit und zugleich mehr Klar­heit, mehr Risi­ko­freude und zugleich mehr Sicher­heit, mehr Weit­blick und zugleich mehr Schnel­lig­keit. Das stellt uns alle vor große Her­aus­for­de­rungen.

Mit dem Koali­ti­ons­ver­trag „Sach­sens Zukunft gestalten“ haben die regie­rungs­tra­genden Frak­tionen von CDU und SPD im Jahr 2014 einen guten Weg zur Wei­ter­ent­wick­lung des Frei­staats Sachsen beschritten. Er war, ist und bleibt Grund­lage unseres Han­delns als Koali­ti­ons­partner. Heute, drei Jahre später, sind bereits viele Vor­haben umge­setzt. Gleich­zeitig jedoch sind neue Auf­gaben ent­standen, die neue Ant­worten erfor­dern.

Gemeinsam werden wir neue Akzente setzen. Wir werden die lang­jäh­rigen Stärken säch­si­scher Politik wahren und Ant­worten auf neue Her­aus­for­de­rungen geben. Die vor uns lie­genden Her­aus­for­de­rungen erfor­dern gemein­same Anstren­gungen aller poli­ti­schen Ver­ant­wor­tungs­träger.

Des­halb beauf­tragen wir die Staats­re­gie­rung, fol­gende inhalt­liche Punkte im Sinne einer bür­ger­freund­li­chen, nach­hal­tigen und modernen Zukunfts­po­litik für den Frei­staat Sachsen in die Umset­zung zu bringen:

B) INHALTE

1. Bildung

Die Koali­ti­ons­par­teien stehen für beste Bil­dung im Frei­staat Sachsen und wollen die aktu­ellen Her­aus­for­de­rungen in der Leh­rer­ver­sor­gung zügig und nach­haltig klären.

  • Wir wollen bis 31. Januar 2018 einen abge­stimmten Vor­schlag der Staats­re­gie­rung mit den Koali­ti­ons­frak­tionen zur Stei­ge­rung der Attrak­ti­vität des Leh­rer­be­rufs im Frei­staat Sachen vor­legen.
  • Schaf­fung einer Mög­lich­keit zum Erhalt des Beam­ten­status für Lehr­kräfte aus anderen Bun­des­län­dern.
  • Die Leh­rer­bil­dung in Sachsen wird ver­bes­sert und lang­fristig gesi­chert. Erwei­terte Kapa­zi­täten werden lang­fristig gewähr­leistet durch eine gesi­cherte Finan­zie­rung der Hoch­schul­auf­gabe an allen leh­rer­bil­denden Stand­orten Sach­sens. Durch bestehende und neue Stu­di­en­an­ge­bote wird die Lehr­kräf­te­ver­sor­gung künftig an allen Schul­arten und in allen Regionen Sach­sens gesi­chert.
  • Sach­ge­rechte Aner­ken­nung von DDR-Lehr­kräften.
  • Die drei­mo­na­tige Ein­stiegs­fort­bil­dung für Sei­ten­ein­steiger wird künftig ter­min­ge­recht zum Schul­jah­res­be­ginn abge­schlossen sein. Zur bes­seren Aner­ken­nung von Vor­qua­li­fi­ka­tionen und zur effi­zi­en­teren Gestal­tung des berufs­be­glei­tenden Stu­diums soll eine modu­lare Wei­ter­qua­li­fi­zie­rung für die Sei­ten­ein­steiger ent­wi­ckelt werden, die vom Dienst­herrn bezahlt wird.
  • Stär­kung der früh­kind­li­chen Bil­dung.
  • In Zukunft werden den Schulen nicht zuge­wie­sene Leh­rer­wo­chen­stunden als Bar­mittel zur Ver­fü­gung gestellt.
  • Es werden Lehr­plan­kom­mis­sionen für alle Schul­arten ein­be­rufen mit dem Ziel, die Lern­stoffe und die Stun­den­tafel wei­ter­zu­ent­wi­ckeln.
  • Mit dem Ziel Struk­turen zu ver­ein­fa­chen und zu ver­ein­heit­li­chen, werden wir gemeinsam mit den Kom­munen die Zustän­dig­keiten im Bil­dungs­be­reich über­prüfen.
  • Wir werden wei­tere Pro­zess­op­ti­mie­rungen umsetzen, mit dem Ziel, die Lehr­kräf­te­ver­sor­gung zu ver­bes­sern.
2. Sichtbare Sicherheit
2.A Maßnahmen zur Erhöhung der sichtbaren Sicherheit
  • Mit dem Per­so­nal­aufbau durch die erhöhten Aus­bil­dungs­jahr­gänge werden ab 2019 suk­zes­sive die Poli­zei­dienst­stellen ver­stärkt. An Schwer­punkt­orten soll zu Schwer­punkt­zeiten auch kurz­fristig die Poli­zei­prä­senz prio­ritär erhöht werden.
  • Die flä­chen­de­ckende Ver­sor­gung mit Bür­ger­po­li­zisten wird gewähr­leistet.
  • Poli­zei­voll­zugs­be­amte sollen mög­lichst im Poli­zei­voll­zugs­dienst arbeiten und dafür von voll­zugs­fremden Auf­gaben ent­lastet werden.
  • Seit Vor­lage des Abschluss­be­richtes der Fach­kom­mis­sion Polizei haben sich die gesell­schaft­liche Situa­tion und damit auch die poli­zei­li­chen Auf­gaben und das Lage­bild ver­än­dert. Der Bericht der Fach­kom­mis­sion Polizei wird des­halb unter wis­sen­schaft­li­cher Beglei­tung und Betei­li­gung der Per­so­nal­ver­tre­tung fort­ge­schrieben, um eine Neu­be­wer­tung der poli­zei­li­chen Auf­gaben vor­zu­nehmen, wei­tere Kri­te­rien für die Berech­nung des Per­so­nal­be­darfs zu erar­beiten und den Stel­len­be­darf der Polizei zu aktua­li­sieren.
  • An Ord­nung, Sicher­heit und Prä­ven­tion vor Ort arbeiten viele mit. Im Zusam­men­wirken mit den kom­mu­nalen Spit­zen­ver­bänden sollen kom­mu­nale Sicher­heits­ko­ope­ra­tionen zwi­schen Poli­zei­dienst­stellen und Gemeinden fort­ge­setzt und aus­ge­baut werden.
2.B Polizeigesetz
  • Auf­tei­lung des Säch­si­schen Poli­zei­ge­setzes (Sächs­PolG) in ein Poli­zei­voll­zugs­dienst­ge­setz (PVDG) und ein Poli­zei­be­hör­den­ge­setz (PBG).
  • Pra­xis­nahe Moder­ni­sie­rung Grund­in­stru­men­ta­rium und Erwei­te­rung zum bes­seren Umgang mit ter­ro­ris­ti­schen Gefahren und radi­ka­li­sierten Per­sonen.
  • In der immer stärker digi­ta­li­sierten Welt steigen die Kom­mu­ni­ka­ti­ons­be­zie­hungen stark an. Zum Schutz höchster Rechts­güter muss auch das Poli­zei­ge­setz die Mög­lich­keiten der Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­über­wa­chung haben.
  • Ein­füh­rung einer elek­tro­ni­schen Auf­ent­halts­über­wa­chung (Fuß­fessel) zu prä­ven­tiven Zwe­cken.
  • Prü­fung der Not­wen­dig­keit und Ver­fas­sungs­kon­for­mität einer räum­li­chen Aus­wei­tung der Video­über­wa­chung mit Ver­fahren zum auto­ma­ti­sierten Abgleich auf Ver­brin­gungs­wegen nach Polen und Tsche­chien zur Ver­hin­de­rung grenz­über­schrei­tender Kri­mi­na­lität. Gleich­zei­tige Prü­fung zusätz­li­cher Mög­lich­keiten zur Erhö­hung der Trans­pa­renz und Wah­rung von Kon­troll­mög­lich­keiten bei Maß­nahmen der Video­über­wa­chung.
  • Die Koali­tion schafft eine gesetz­liche Grund­lage für eine Beschwerde- und Ver­trau­ens­stelle (BVS). Die bis­he­rige Zen­trale Beschwer­de­stelle der säch­si­schen Polizei soll wei­ter­ent­wi­ckelt und ver­bes­sert werden.
2.C Wachpolizei
  • Prü­fung der Not­wen­dig­keit und Mach­bar­keit einer Ver­län­ge­rung des Wach­po­li­zei­dienst­ge­setzes (Sächs­Wach­dienstG) unter Berück­sich­ti­gung der Bewer­ber­lage bis zum Jahr 2023, um den Zeit­raum bis zum voll­stän­digen Errei­chen der beschlos­senen 1.000 zusätz­li­chen Poli­zei­be­amten zu über­brü­cken.
2.D Polizeistruktur
  • Die Struktur der säch­si­schen Polizei soll grund­sätz­lich bestehen bleiben. Auf Basis der Lage­ent­wick­lung und der aktu­ellen Schwer­punkte wird über­prüft, ob punk­tuell mode­rate Ver­än­de­rungen und Ver­bes­se­rungen an not­wen­digen Stellen inner­halb des bestehenden Stand­ort­kon­zepts vor­zu­nehmen sind.
3. Kommunen
  • Um das berech­tigte Inter­esse der Kom­munen an einer Stär­kung ihrer Eigen­mittel und ihrer Leis­tungs­fä­hig­keit zu berück­sich­tigen, wird eine Stär­kung der kom­mu­nalen Finanz­aus­stat­tung sowohl im all­ge­meinen als auch im inves­tiven Bereich ange­strebt.
  • Der ver­stärkte Ein­satz zweck­ge­bun­dener Pau­schalen für die Kom­munen ist erklärtes Ziel der Koali­tion. Dabei sollen die Gestal­tungs­spiel­räume der Kom­munen erwei­tert werden und gleich­zeitig sicher­ge­stellt werden, dass der Frei­staat Sachsen seine steu­ernde Funk­tion im Sinne einer kohä­renten Lan­des­ent­wick­lung bei­be­hält.
  • Der Schaf­fung lang­fris­tiger und ver­läss­li­cher Rah­men­be­din­gungen für die Kom­munen wird ein beson­deres Augen­merk gewidmet. Wir streben die Ver­ein­fa­chung und Redu­zie­rung von För­der­richt­li­nien, die Erwei­te­rung der för­der­fä­higen Kosten und den jähr­li­chen Res­te­über­trag für nicht voll­ständig abge­ru­fene För­der­mittel an.
  • Die Erneue­rung und Wei­ter­ent­wick­lung der säch­si­schen Bil­dungs­in­fra­struktur wird in Koope­ra­tion mit den Kom­munen investiv und lang­fristig ange­gangen, sowohl im schu­li­schen als auch im früh­kind­li­chen Bereich. Lang­fris­tige Pla­nungs­si­cher­heit für die Kom­munen, ver­ein­fachte Ver­fahren und ein ein­heit­li­cher För­der­satz sind dabei wich­tige Ziele.
  • Finanz­schwache säch­si­sche Kom­munen werden wir bei der Umset­zung von drin­gend not­wen­digen inves­tiven Maß­nahmen in Zukunft stärker unter­stützen.
  • Die Aus­wir­kungen der Ein­füh­rung der Doppik werden wir vor allem mit Blick auf klei­nere Kom­munen eva­lu­ieren und in Anleh­nung an die Praxis anderer Bun­des­länder Rah­men­be­din­gungen ver­ein­fa­chen.
  • Ehren­amt­liche Struk­turen vor Ort wollen wir stärken und des­halb in den Kom­munen Mittel für Ver­eine und Initia­tiven pau­schal zur Ver­fü­gung stellen.
4. Infrastruktur
4.A Straßenbau
  • Bei der Ausbau- und Erhal­tungs­stra­tegie aller Staats­straßen müssen wir gemeinsam sicher­stellen, dass die Stra­ßen­in­fra­struktur im länd­li­chen Raum in hoher Qua­lität erhalten bleibt.
  • Wir haben das gemein­same Inter­esse, dass die kom­mu­nale Familie in die Lage ver­setzt wird, die plan- und bau­reifen Pro­jekte im Kom­mu­nal­stra­ßenbau recht­zeitig im Kalen­der­jahr in Angriff nehmen zu können. Wir müssen des­halb die Vor­aus­set­zung schaffen, dass den Auf­ga­ben­trä­gern die Mittel früh­zeitig und aus­kömm­lich zur Ver­fü­gung gestellt werden.
  • In Absprache mit den Kom­munen werden wir Ver­ein­fa­chungen im kom­mu­nalen Stra­ßenbau auf den Weg bringen.
  • Die Plan­bar­keit und die Umset­zung im Kommunal‑, Staats- und Bun­des­stra­ßenbau werden wir ver­bes­sern. Wir müssen wieder dazu kommen, die Pro­jekte aus dem Bun­des­ver­kehrs­we­ge­plan abar­beiten zu können, des­halb brau­chen wir wieder einen aus­rei­chenden Pla­nungs­vor­lauf.
4.B ÖPNV
  • Wir werden den Öffent­li­chen Per­so­nen­nah­ver­kehr (ÖPNV) in Sachsen stärken und aus­bauen. Mit der Umset­zung der Emp­feh­lungen der ÖPNV-Stra­te­gie­kom­mis­sion werden wir im Jahr 2018 beginnen.
4.C Breitbandausbau
  • Ziel ist die flä­chen­de­ckende Ver­sor­gung des Frei­staates mit Glas­faser. Die beim Ausbau anfal­lenden Eigen­an­teile der Kom­munen werden vom Frei­staat kom­pen­siert, auch bei den Kom­munen, die sich in Pla­nung bzw. Umset­zung befinden oder den Ausbau auf der Grund­lage der neuen Richt­linie Digi­tale Offen­sive Sachsen (RL DiOS 2016) bereits erfolg­reich gemeis­tert haben.
5. Soziales
  • Wir werden kurz­fristig regio­nale Pfle­ge­bud­gets für jeden Land­kreis und jede kreis­freie Stadt zur Ver­fü­gung stellen, mit dem Ziel, die Ver­sor­gung und Teil­habe hilfs­be­dürf­tiger Men­schen vor Ort zu ver­bes­sern.
  • Zur Unter­stüt­zung fami­liärer Pflege wird der Frei­staat die „Woche der pfle­genden Ange­hö­rigen“ durch­führen.
  • Moni­to­ring für Gesund­heits- und Pfle­ge­be­rufe zur nach­hal­tigen Fach­kraft­si­che­rung und zur Vor­be­rei­tung auf die Umset­zung des Pfle­ge­be­ru­fe­ge­setzes in Sachsen.
  • Die Jugend­ar­beit im Frei­staat Sachsen soll gemeinsam mit den Kom­munen gestärkt werden.
6. Politische Bildung
  • Die Lan­des­zen­trale für poli­ti­sche Bil­dung und die Arbeit des Demo­kra­tie­zen­trums werden wir per­so­nell, finan­ziell und kon­zep­tio­nell stärken.
  • Das Kon­zept „W wie Werte“ aus dem Staats­mi­nis­te­rium für Kultus wird als Pro­gramm der Staats­re­gie­rung umge­setzt.
7. Sonstiges/​Herangehensweise
  • In Fort­füh­rung der „Kom­mis­sion zur umfas­senden Eva­lua­tion der Auf­gaben, Per­sonal- und Sach­aus­stat­tung“ (Öffent­li­cher Dienst Frei­staat Sachsen) wird eine auf­ga­ben­kon­krete Per­so­nal­be­darfs­pla­nung durch­ge­führt.
  • Sach­grund­lose Befris­tungen im Öffent­li­chen Dienst des Frei­staates werden nur noch in begrün­deten Fällen genutzt.
  • Die Staats­re­gie­rung wird zur Sicher­stel­lung des Ver­wal­tungs­nach­wuchses in Kom­munen und Frei­staat eine Aus­bil­dungs­of­fen­sive auf den Weg bringen.

C) SCHLUSS

Wir ver­ein­baren die Umset­zung der vor­ge­nannten Inhalte zeitnah anzu­gehen und dem Koali­ti­ons­aus­schuss in seinen Sit­zungen über den Stand der Umset­zung Bericht zu erstatten.