In den vergangenen Tagen haben uns einige Nachfragen zur Abstimmung am 30.10.2025 im Sächsischen Landtag über den Antrag der Linksfraktion zum Thema AfD-Verbot erreicht.
Zunächst möchten wir Ihnen ans Herz legen, die ganze Rede aus der Debatte anzuhören: https://www.landtag.sachsen.de/de/mediathek-und-publikationen/videos/plenarvideos/videoeinzelbeitrag/2025103039070
Dann möchten wir einige Punkte einordnen und unsere Position erläutern:
Auf dem Landesparteitag der SPD Sachsen im Juni 2025 haben wir einen sehr umfassenden Antrag zum Thema beschlossen, der sowohl die Vorbereitung eines Verfahrens in den Fokus rückt, als auch wichtige Aspekte darüber hinaus anspricht. Der Antrag der Linksfraktion in der letzten Woche beschränkte sich auf die Einleitung des Verfahrens. Und hatte im Übrigen auch keine Aussicht auf eine Mehrheit, selbst mit unseren Stimmen. Wir haben daher nicht gegen ein AfD-Verbotsverfahren als solches gestimmt, sondern gegen den konkreten Antrag der Linksfraktion. Ein mögliches AfD-Verbot ist für uns als SPD zu wichtig, als es zum Gegenstand von Symbolpolitik zu machen.
Der, aus unserer Sicht, aussichtsreichere Ansatz setzt auf Kooperation zwischen Bund und Ländern. Wir setzen uns deshalb weiterhin dafür ein, dass die auf Bundesebene zugesagte Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet wird. Diese Arbeitsgruppe soll prüfen, ob ein Verbotsverfahren rechtlich erfolgversprechend vorbereitet werden kann. Unser Ziel bleibt, verfassungsfeindliche Strukturen wirksam zurückzudrängen und demokratische Institutionen zu schützen.
Ein Verbotsverfahren ist kein politisches Allheilmittel. Selbst im Falle eines erfolgreichen Verbots blieben tief verankerte Netzwerke, Finanzierungsstrukturen sowie digitale und organisatorische Infrastrukturen bestehen, die auch ohne Partei-Label weiterwirken können. Parallel zur juristischen Prüfung müssen wir daher politische und sicherheitsbehördliche Antworten stärken. Diese inhaltlichen Ergänzungen wollten wir in den Antrag einbringen – die CDU war jedoch nicht bereit, darüber zu verhandeln.
Es gilt unser Koalitionsvertrag, der von einer sehr großen Mehrheit der sächsischen SPD beschlossen wurde. Dieser Vertrag gilt für uns. Und er gilt insbesondere bei den Mechanismen, die der Stabilisierung unserer Demokratie dienen. So kann es keine Alleingänge oder auch Enthaltungen der jeweiligen Koalitionspartner bei Anträgen im Sächsischen Landtag oder zentralen politischen Fragen geben. Fällt diese Geschäftsgrundlage weg, wären Tür und Tor geöffnet für gleichartige Schritte anderer – einschließlich solcher, bei denen CDU und AfD gemeinsame Initiativen setzen könnten. Das können und werden wir, in Verantwortung für unser Land, nicht zulassen.
Wir verstehen die große Bedeutung eines möglichen AfD-Verbots für die Sozialdemokratie. Wir alle wissen, wie ernst die Situation, insbesondere in Sachsen ist. Die Position der SPD ist dabei klar, sowohl im Bund als auch im Land. Ein symbolischer Wettbewerb zwischen den progressiven Parteien schadet dabei dem gemeinsamen Ziel. Auch dafür ist die Lage zu ernst.
