Mehr Akzeptanz für Windkraft und Solar

10.09.2025

10. September 2025 – Update – Landtag beschließt Gesetz zur Akzeptanz Erneuerbarer Energien

Rückenwind für die Energiewende – Kommunen profitieren direkt

Der Sächsische Landtag hat in zweiter Lesung über die Gesetzesnovelle zum Ausbau der Windenergie (Drs. 8/4013) beraten. Im Mittelpunkt der Debatte stand die Frage, wie der Freistaat die bundesweiten Ziele für den Ausbau erneuerbarer Energien erreichen kann. Für die SPD-Fraktion machte die energiepolitische Sprecherin Juliane Pfeil deutlich: Sachsen brauche klare Rahmenbedingungen, Verlässlichkeit – und vor allem Akzeptanz in der Bevölkerung.

„Ohne Akzeptanz keine Projekte“

„Wir schaffen echte Rahmenbedingungen für die Energiewende in Sachsen. Erneuerbare Energien sind die Grundlage für Klimaschutz und eine sichere, bezahlbare Energieversorgung“, betonte Pfeil. Der Freistaat hinke beim Ausbau der Windenergie hinterher: Lediglich 0,2 Prozent der Landesfläche seien bisher für Windkraft ausgewiesen. Die Ziele des Bundes seien eindeutig – 1,3 Prozent bis 2027, 2 Prozent bis 2032.

Mit der Rückkehr zur zweistufigen Planung wolle die Koalition realistische Schritte ermöglichen: „Wir entlasten die regionalen Träger, geben Kommunen mehr Handlungsspielräume und sorgen zugleich für Verlässlichkeit. Damit entsteht Akzeptanz – und ohne Akzeptanz gibt es keine Projekte.“

Stärkung der Ertragsbeteiligung

Ein Kernstück der Reform ist die finanzielle Beteiligung der Kommunen. Betreiber von Windenergieanlagen müssen künftig 0,3 Cent pro Kilowattstunde an die Standortkommunen abführen, die Hälfte davon direkt an die betroffenen Ortsteile.

„So entstehen greifbare Vorteile – etwa für Kultur, Bildung oder Freizeit“, erklärte Pfeil. Darüber hinaus ermöglicht das Gesetz Vereinbarungen von bis zu 0,5 Cent/kWh, den Ausbau von Bürgerenergiegesellschaften sowie vergünstigte Stromtarife für Anwohnerinnen und Anwohner. „Damit bleibt Wertschöpfung vor Ort. Das ist der sozialdemokratische Kern: Wer die Energiewende mitträgt, soll auch profitieren.“

Entschließungsantrag zur Begleitung der Novelle

Parallel wurde der gemeinsame Entschließungsantrag von CDU, BSW und SPD (Drs. 8/4096) beraten. Dieser soll die Gesetzesnovelle politisch flankieren und die Umsetzung konkretisieren.

„Wir stehen zu den Ausbauzielen. Korrekturen sind nötig, Rückschritte darf es nicht geben – Sachsen kann sich keine verlorenen Jahre leisten“, so Pfeil. Nur die Kombination von Ertrags- und Flächenzielen sichere verbindliche Ausbaupfade. Außerdem gehe es darum, Bürgerenergie und Genossenschaften zu stärken, Speicher- und Netzinfrastruktur stärker mitzudenken und eine integrierte Energie- und Speicherstrategie zu entwickeln.

„Prüfaufträge dürfen dabei nicht zum Bremsklotz werden. Wir brauchen Verlässlichkeit, damit Investitionen, Akzeptanz und Zukunftsfähigkeit gesichert werden“, stellte Pfeil klar.

Fazit

Mit der Novelle und dem begleitenden Entschließungsantrag will Sachsen den Weg für einen verlässlichen Ausbau der Windenergie ebnen. Im Zentrum steht dabei die Idee, dass nicht nur Betreiber, sondern auch Kommunen und Bürgerinnen direkt profitieren – ein sozialdemokratischer Ansatz, der Akzeptanz und Zukunftssicherheit miteinander verbindet.

29. August 2025 – Update – Ausschuss empfiehlt geänderten Gesetzentwurf zur Akzeptanz Erneuerbarer Energien

Der Infrastrukturausschuss des Landtages hat heute einen geänderten Gesetzentwurf zu akzeptanzfördernden Maßnahmen im Bereich der Erneuerbaren Energien (Drs. 8/2644) zur Annahme empfohlen. Dem vorausgegangen war ein Konsultationsverfahren im Landtag, in dem sich CDU, BSW und SPD auf Änderungen verständigten und so eine Mehrheit im Landtag dafür finden konnten. 

Dazu erklärte Juliane Pfeil, stellvertretende Vorsitzende und Sprecherin für Energiepolitik der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag: 

“Mit dem Gesetz sorgen wir für mehr Akzeptanz der Windenergie vor Ort. Betroffene Kommunen, Ortsteile und Anwohner sollen zu Beteiligten der Energiewende werden. Der Ausbau erneuerbarer Energien muss in Sachsen endlich Fahrt aufnehmen – nicht nur fürs Klima, sondern auch für unsere Wirtschaft. Sie braucht verlässliche, klimafreundliche und bezahlbare Energie, um am Weltmarkt wettbewerbsfähig zu bleiben. Während wir bei Photovoltaik gut im Rennen sind, steckt in der Windenergie noch viel Ausbaupotential, wie auch der Blick auf andere Bundesländer zeigt.

Mit dem Kompromiss von CDU, BSW und SPD, der auch Empfehlungen aus den Anhörungen aufgreift, kann der Landtag das Gesetz nun beschließen. 

Eine wichtige Änderung betrifft die Beteiligung der Kommunen. Sie beträgt nun bei Windkraft 0,3 statt 0,2 Cent je Kilowattstunde. Im Rahmen von Individualvereinbarungen zwischen Kommunen und Betreibern sind maximal 0,5 Cent/kWh möglich. Das wird es für die Gemeinden, betroffenen Ortsteilen und deren Anwohner deutlich attraktiver machen, in ihrem Gebiet Windkraftanlagen zuzulassen. Wir wissen aber auch, dass wir damit an die Grenze gehen, was für die Betreiber wirtschaftlich leistbar ist. 

Ortsteile in direkter Nähe zu Windrädern und Freiflächen-Solaranlagen profitieren besonders, indem sie die Hälfte der kommunalen Beteiligung erhalten und diese für freiwillige Aufgaben, z.B. Sport, Kultur und Freizeitangebote einsetzen.

Wer die Energiewende mitträgt, soll auch etwas davon haben. Auch Bürger-Energiegesellschaften können gezielt unterstützt werden – das wird jetzt gesetzlich verankert. Im Gesetz wird auch klargestellt, dass bei Individualvereinbarungen ebenso vergünstigte Lieferungen von erneuerbarem Strom oder Strompreisgutschriften für Einwohner der betroffenen Kommunen möglich sind.

Die Novelle des Landesplanungsgesetzes sorgt dafür, dass wir bis 2027 1,3 Prozent der Landesfläche als Windenergiegebiete ausweisen und die geforderten 2 Prozent erst im Jahr 2032 erreichen. 

Im Moment stehen wir bei 0,2 Prozent der Landesfläche. Das ist deutlich zu wenig, um voranzukommen. Wir werden  dennoch die Ziele erreichen, die uns der Bund vorgibt und sorgen dafür, dass die Regionalen Planungsverbände nicht überfordert werden  und ein Gleichlauf zwischen den Planungsregionen des Freistaates hergestellt wird.“

Gesetzentwurf von CDU und SPD:  https://www.spd-fraktion-sachsen.de/wp-content/uploads/Drs_8_2644_0.pdf 
Änderungsantrag von CDU, BSW und SPD: https://www.spd-fraktion-sachsen.de/wp-content/uploads/Aenderungsantrag_zu_Drs_8_2644.pdf

9. Mai 2025 Koalition bringt Gesetzentwurf für mehr Beteiligung, mehr Klarheit vor Ort: CDU und SPD einigen sich auf Gesetzesnovelle für Erneuerbare Energien

Der Ausbau der Erneuerbaren Energien in Sachsen soll künftig schneller und zugleich bürgernäher erfolgen. Darauf haben sich die Regierungsfraktionen von CDU und SPD verständigt. Mit dem jetzt vorgelegten Gesetz zur Änderung planungsrechtlicher Vorschriften und akzeptanzfördernder Maßnahmen (Drs. 8/2644) wollen die Koalitionspartner insbesondere die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Kommunen an Wind- und Solarprojekten stärken.

Zunächst wird das Gesetz im Infrastrukturausschuss öffentlich angehört. Anschließend ist eine Konsultationsberatung mit den demokratischen Fraktionen des Landtags vorgesehen.

Neuer Vorteil für Ortsteile in direkter Nähe

Ein besonderer Fokus liegt auf Ortsteilen, die unmittelbar an Windräder oder große Freiflächen-Solaranlagen angrenzen. Sie sollen über die neuen Regelungen besonders profitieren. Auch Bürger-Energiegesellschaften – also Zusammenschlüsse von Menschen, die gemeinsam eigene Energieprojekte umsetzen wollen – sollen gezielt unterstützt werden.

Für Pfeil ist das ein zentrales Signal:

„Wer die Energiewende mitträgt, soll auch etwas davon haben. Das stärkt die Akzeptanz und den Zusammenhalt in unseren Regionen.“

Ausbauziele: Sachsen zieht mit dem Bund gleich

Neben der finanziellen Beteiligung der Bürger setzt die Koalition auch beim Ausbau selbst klare Ziele. Sachsen plant, die eigenen Vorgaben an die des Bundes anzupassen:

  • 1,3 Prozent der Landesfläche sollen bis 2027 für Windkraft zur Verfügung stehen
  • 2 Prozent bis 2032

Aktuell sind es nur rund 0,2 Prozent – deutlich zu wenig, so die Einschätzung der Koalition. Um die Flächenziele zu erreichen, soll das Landesplanungsgesetz angepasst werden. Zudem wird die sogenannte Flexibilisierungsklausel in der Landesplanung bis zum Jahr 2032 verlängert.

Das schafft nach Ansicht der Koalition klare und rechtssichere Bedingungen: für Betreiber, für Regionalplaner und vor allem für die Kommunen.

Foto: Adobe Stock (Karin Jähne)