Koalition bringt Gesetzentwurf für mehr Beteiligung, mehr Klarheit vor Ort: CDU und SPD einigen sich auf Gesetzesnovelle für Erneuerbare Energien
Der Ausbau der Erneuerbaren Energien in Sachsen soll künftig schneller und zugleich bürgernäher erfolgen. Darauf haben sich die Regierungsfraktionen von CDU und SPD verständigt. Mit dem jetzt vorgelegten Gesetz zur Änderung planungsrechtlicher Vorschriften und akzeptanzfördernder Maßnahmen (Drs. 8/2644) wollen die Koalitionspartner insbesondere die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Kommunen an Wind- und Solarprojekten stärken.
Zunächst wird das Gesetz im Infrastrukturausschuss öffentlich angehört. Anschließend ist eine Konsultationsberatung mit den demokratischen Fraktionen des Landtags vorgesehen.
Direkte Beteiligung der Menschen – je Kilowattstunde
Für die SPD-Fraktion ist klar: Mehr Beteiligung schafft mehr Akzeptanz. Juliane Pfeil, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Energiepolitik, betont:
„Der Ausbau der Erneuerbaren muss in Sachsen endlich Fahrt aufnehmen – nicht nur fürs Klima, sondern auch für unsere Wirtschaft. Doch bei der Windenergie hinken wir hinterher. Der Schlüssel zum Erfolg ist mehr Akzeptanz vor Ort.“
Konkret heißt das: Betreiber von Windkraft- und großen Solaranlagen sollen verpflichtet werden, sowohl die Kommunen als auch die Einwohnerinnen und Einwohner direkt am wirtschaftlichen Ertrag zu beteiligen.
Pro erzeugter Kilowattstunde sollen künftig 0,1 Cent an die Menschen vor Ort fließen – zusätzlich zur kommunalen Beteiligung.
Was das bedeutet, zeigt ein Rechenbeispiel:
Ein typisches Windrad mit 5 Megawatt Leistung erzeugt rund 10 Millionen Kilowattstunden pro Jahr. Daraus ergibt sich eine jährliche Auszahlung von 10.000 Euro – direkt an die Bürgerinnen und Bürger im Umfeld. Bei 100 Einwohnerinnen und Einwohnern im Umkreis von 2,5 Kilometern bedeutet das: jeweils 100 Euro jährlich – allein aus der Bürgerbeteiligung an einem Windrad.
Neuer Vorteil für Ortsteile in direkter Nähe
Ein besonderer Fokus liegt auf Ortsteilen, die unmittelbar an Windräder oder große Freiflächen-Solaranlagen angrenzen. Sie sollen über die neuen Regelungen besonders profitieren. Auch Bürger-Energiegesellschaften – also Zusammenschlüsse von Menschen, die gemeinsam eigene Energieprojekte umsetzen wollen – sollen gezielt unterstützt werden.
Für Pfeil ist das ein zentrales Signal:
„Wer die Energiewende mitträgt, soll auch etwas davon haben. Das stärkt die Akzeptanz und den Zusammenhalt in unseren Regionen.“
Ausbauziele: Sachsen zieht mit dem Bund gleich
Neben der finanziellen Beteiligung der Bürger setzt die Koalition auch beim Ausbau selbst klare Ziele. Sachsen plant, die eigenen Vorgaben an die des Bundes anzupassen:
- 1,3 Prozent der Landesfläche sollen bis 2027 für Windkraft zur Verfügung stehen
- 2 Prozent bis 2032
Aktuell sind es nur rund 0,2 Prozent – deutlich zu wenig, so die Einschätzung der Koalition. Um die Flächenziele zu erreichen, soll das Landesplanungsgesetz angepasst werden. Zudem wird die sogenannte Flexibilisierungsklausel in der Landesplanung bis zum Jahr 2032 verlängert.
Das schafft nach Ansicht der Koalition klare und rechtssichere Bedingungen: für Betreiber, für Regionalplaner und vor allem für die Kommunen.
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