Im Sächsischen Landtag wurde gerade unser Koalitionsantrag Alleinerziehende auf dem Arbeitsmarkt stärken – Aktionsplan vorlegen mit großer Mehrheit beschlossen. Das war uns als Fraktion ein Herzensanliegen, denn wir wollen Ein-Eltern-Familien in Sachsen nachhaltig stärken und fördern. In Sachsen sind rund 24 Prozent der Familien Ein-Eltern-Familien. Das heißt, dass jede vierte Familie in Sachsen alleinerziehend ist.
Alleinerziehende tragen die alleinige Verantwortung für ihre Kinder. Ihre Problemlagen und die Herausforderungen von Alleinerziehenden sind vielfältig: Das Risiko in Armut zu leben, ist für alleinerziehende Familien wesentlich höher, als bei jeder anderen Familienform. Knapp drei von vier Alleinerziehenden waren in Sachsen 2015 berufstätig, doch davon konnten nur rund 72 Prozent überwiegend von der eigenen Erwerbstätigkeit leben.
Die Armut ist dabei weiblich, denn 90 Prozent der Alleinerziehenden sind in Sachsen Frauen. An ihrer prekären Erwerbssituations hat sich in den letzten Jahren, trotz kleiner politischer Stellschrauben, die wir dafür gedreht haben, nicht viel geändert.
12 Euro Mindestlohn ab 1. Oktober 2022
Die SPD hat auf Bundesebene die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro ab dem 1. Oktober 2022 ermöglicht. Auch die Kindergrundsicherung wird endlich eingeführt und das Thema Unterhaltsvorschuss wurde angepackt. Alle drei Maßnahmen werden dazu beitragen, die Ein-Kind-Familien nachhaltig, auch in Sachsen, zu stärken.
Alleinerziehende in Sachsen stärken
Wir wollen den hohen Anteil Alleinerziehender und ihrer Kinder, die von Armut betroffen sind, mit konkreten Unterstützungsangeboten senken. Wir wollen sie stärker unterstützen, indem wir die berufliche Qualifikation beziehungsweise Ausbildung sowie die Integration von Alleinerziehenden in den Arbeitsmarkt verbessern. Im Zusammenwirken mit der kommunalen Ebene, der Wirtschaft und den Familienverbänden soll hierfür bis Ende 2022 ein „Aktionsplan Alleinerziehende“ zur Stärkung von Familien initiiert werden.
Hierbei soll ein besonderer Fokus auf die berufliche Qualifizierung und Ausbildung, insbesondere in Teilzeit, sowie die Integration in den ersten Arbeitsmarkt gelegt werden. Dies beinhaltet für uns, neben den Fragen zur möglichen Teilzeitausbildung und ‑Studium, auch die Frage nach der Schaffung von notwendigen Rahmenbedingungen für die Ausführung einer Tätigkeit. Diese Punkte muss ein Aktionsplan, den wir mit dem heutigen Antrag beauftragt haben, unter anderem umfassen:
Bilder: Robert Knechte I Adobe Stock
Ausbildung und Studium in Teilzeit
Ausbildungs- und Bildungsangebote an die Zielgruppe anpassen
Flexible Kindertagesbetreuung
Alleinerziehende tragen die alleinige Verantwortung für ihre Kinder. Aufgaben und Pflichten, die in Paarbeziehungen gemeinsam geleistet werden, müssen sie alleine meistern. Es ist daher auch eine Frage der Gerechtigkeit, dass ihr Familienstand nicht weiterhin eine Armutsfalle darstellt.
Nur 72 Prozent der Alleinerziehenden können in Sachsen von ihrer eigenen Erwerbstätigkeit leben, viele arbeiten im Niedriglohnbereich. Ein besonderer Fokus soll daher auf die Integration in den Arbeitsmarkt und die berufliche Qualifikation sowie Ausbildung gelegt werden. Dafür gilt es, die Strukturen so zu verändern, dass für alleinerziehende Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf besser möglich ist.
Ein besonderes Augenmerk soll hierfür auf die Ausbildung und das Studium gelegt werden, die in Teilzeit möglich sein müssen. Auch die Digitalisierung der Bildung und die Flexibilisierung der Kindertagesbetreuung kann und muss ein Schlüssel sein, um Alleinerziehende in den Arbeitsmarkt zu integrieren.