Dirk Panter, Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion und medienpolitischer Sprecher, am Montag zur Anhörung des MDR-Staatsvertrages (Drucksache 7/4776) heute im Landtag:
„Der neue MDR-Staatsvertrag ist ein starkes Bekenntnis zur Bedeutung des MDR als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Das haben auch die Sachverständigen in der heutigen Anhörung im Medienausschuss des Sächsischen Landtags erneut bestätigt“, so Panter nach der Anhörung.
Der neue Staatsvertrag bringt wichtige Neuerungen:
- Er setzt die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts um,
- garantiert die politische Unabhängig des MDR,
- erhöht die Transparenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks,
- setzt technische Neuerungen und veränderte journalistische Realitäten auch im Wortlaut des Gesetzestextes um,
- trägt dazu bei, dass die Zusammensetzung der Gremien des MDR künftig die Vielfalt unserer Gesellschaft besser widerspiegelt,
- verhindert mit dem neuen Instrument der „Rotation“ die „Versteinerung“ des Rundfunkrates und
- sichert dauerhaft die Staatsferne, da die Vertreterinnen und Vertreter der Landtage im Rundfunkrat in Zukunft in der Anzahl klar fixiert sind und mit 2/3‑Mehrheit in den Parlamenten gewählt werden müssen. Das garantiert im Gegensatz zur aktuellen Regelung, dass die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an die Staatsferne des Rundfunks immer eingehalten wird und ist daher eine richtige Entscheidung.
Panter weiter: „Die Sachverständigen haben neben berechtigter Kritik auch viele positive Aspekte des Staatsvertragsentwurfs gelobt und anerkannt, dass die Veränderung eines Staatsvertrages zwischen drei Ländern zwangsläufig zu Kompromissen führen muss. Man hätte dadurch den kleinsten gemeinsamen Nenner erwarten können – das Gegenteil ist der Fall. Wenn man die Rahmenbedingungen berücksichtigt, dann ist der vorliegende Entwurf ein großer Wurf.“
„Trotzdem werden wir auch in den kommenden Jahren beobachten müssen, ob die neue Vielfalt im MDR-Rundfunkrat nicht auch rechtfertigt, seine Rolle künftig zu stärken. Ich könnte mir gut vorstellen, das Vorschlagsrecht des Verwaltungsrats bei der Intendantenwahl künftig zu streichen und die Entscheidung ganz dem Rundfunkrat zu überlassen. Auch die Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel primär nach programmlichen Aspekten halte ich für wichtig“, so Panter abschließend.