Panter:  Staatsvertrag ist starkes Bekenntnis zum MDR

18. Januar 2021

Dirk Panter, Vor­sit­zender der SPD-Land­tags­frak­tion und medi­en­po­li­ti­scher Spre­cher, am Montag zur Anhö­rung des MDR-Staats­ver­trages (Druck­sache 7/4776) heute im Landtag:

„Der neue MDR-Staats­ver­trag ist ein starkes Bekenntnis zur Bedeu­tung des MDR als öffent­lich-recht­liche Rund­funk­an­stalt in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thü­ringen. Das haben auch die Sach­ver­stän­digen in der heu­tigen Anhö­rung im Medi­en­aus­schuss des Säch­si­schen Land­tags erneut bestä­tigt“, so Panter nach der Anhö­rung.

Der neue Staats­ver­trag bringt wich­tige Neue­rungen:

  • Er setzt die Recht­spre­chung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts um,
  • garan­tiert die poli­ti­sche Unab­hängig des MDR,
  • erhöht die Trans­pa­renz des öffent­lich-recht­li­chen Rund­funks,
  • setzt tech­ni­sche Neue­rungen und ver­än­derte jour­na­lis­ti­sche Rea­li­täten auch im Wort­laut des Geset­zes­textes um,
  • trägt dazu bei, dass die Zusam­men­set­zung der Gre­mien des MDR künftig die Viel­falt unserer Gesell­schaft besser wider­spie­gelt,
  • ver­hin­dert mit dem neuen Instru­ment der „Rota­tion“ die „Ver­stei­ne­rung“ des Rund­funk­rates und
  • sichert dau­er­haft die Staats­ferne, da die Ver­tre­te­rinnen und Ver­treter der Land­tage im Rund­funkrat in Zukunft in der Anzahl klar fixiert sind und mit 2/​3‑Mehrheit in den Par­la­menten gewählt werden müssen. Das garan­tiert im Gegen­satz zur aktu­ellen Rege­lung, dass die Anfor­de­rungen des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts an die Staats­ferne des Rund­funks immer ein­ge­halten wird und ist daher eine rich­tige Ent­schei­dung.

Panter weiter: „Die Sach­ver­stän­digen haben neben berech­tigter Kritik auch viele posi­tive Aspekte des Staats­ver­trags­ent­wurfs gelobt und aner­kannt, dass die Ver­än­de­rung eines Staats­ver­trages zwi­schen drei Län­dern zwangs­läufig zu Kom­pro­missen führen muss. Man hätte dadurch den kleinsten gemein­samen Nenner erwarten können – das Gegen­teil ist der Fall. Wenn man die Rah­men­be­din­gungen berück­sich­tigt, dann ist der vor­lie­gende Ent­wurf ein großer Wurf.“

„Trotzdem werden wir auch in den kom­menden Jahren beob­achten müssen, ob die neue Viel­falt im MDR-Rund­funkrat nicht auch recht­fer­tigt, seine Rolle künftig zu stärken. Ich könnte mir gut vor­stellen, das Vor­schlags­recht des Ver­wal­tungs­rats bei der Inten­dan­ten­wahl künftig zu strei­chen und die Ent­schei­dung ganz dem Rund­funkrat zu über­lassen. Auch die Ver­tei­lung der zur Ver­fü­gung ste­henden Mittel primär nach pro­gramm­li­chen Aspekten halte ich für wichtig“, so Panter abschlie­ßend.