Stecker rein und Strom rein. Ab heute kann in Sachsen die Förderung von Balkonkraftwerken digital beantragt werden. Denn Strom im eigenen zu Hause zu produzieren, ist so einfach wie nie. Alles, was es dafür braucht, ist ein Balkonkraftwerk und eine Steckdose. Aber was genau sind Balkonkraftwerke? Das sind kleine Solaranlagen, die sich leicht auf dem Balkon oder der Terrasse montieren oder aufstellen lassen. Der darüber erzeugte Strom kann dann über die Steckdose genutzt werden, über die die Anlage an das Stromnetz angebunden ist.
Eine durchschnittliche Minisolaranlage mit einer Leistung von 600W liefert pro Jahr je nach Standort etwa 600 kWh bin 800 kWh Strom. Im Vergleich dazu verbraucht eine Waschmaschine jährlich etwa 200 kWh. Das schützt nicht nur das Klima, sondern auch den Geldbeutel.
Mit der neuen Förderung kann über die Sächsische Aufbaubank für den Kauf einer Minisolaranlage ein Zuschuss von 300 Euro beantragt werden. Und das Ganze möglichst einfach. Balkonkraftwerk kaufen, einrichten, Rechnung und Bild der Anlage digital bei der SAB hochladen und Förderung erhalten.
Wo und wie erhält man die Förderung?
Der Zuschuss kann digital über die Sächsische Aufbaubank beantragt werden. Alle Informationen dazu hier.
Ab wann gilt die Regelung?
Alle ab dem 22. Juni 2023 (Tag des Inkrafttretens der Förderrichtlinie) bestellten Stecker-PV-Anlagen sind grundsätzlich förderfähig. Die digitale Antragstellung bei der Sächsischen Aufbaubank startet am 29. August 2023.
Wie hoch ist die Förderung?
Bei der Förderung handelt es sich um einen Festbetragszuschuss von 300 EUR.
Was genau wird gefördert?
Die Anschaffung und Inbetriebnahme einer steckerfertigen netzgekoppelten Stecker-PV-Anlage mit Wechselrichter (Balkonkraftwerk) mit einer Mindestleistung von 300 Wp (Leistung der PV-Module). Das beinhaltet auch die Ausgaben für die dauerhaft sichere Installation und Montage der Stecker-PV-Anlage (wie z.B. Montageset für die Befestigung oder Aufstellung, Einbau einer Steckdose).
Wer kann das Geld beantragen?
Alle Privatpersonen die ihren Erstwohnsitz in Sachsen haben und die
- entweder Mieter:innen in Wohngebäuden in Sachsen oder
- Eigentümer:innen von selbstgenutztem Wohneigentum (Eigentumswohnung oder Einfamilienhaus) in Sachsen sind.
(Nicht gefördert werden Unternehmen und Kommunen, Vereine, Stiftungen, Genossenschaften, Verbände und andere Gesellschaften)
Wieviel kostet ein Balkonkraftwerk?
Ein gängiges 600 Watt Balkonkraftwerk ist oft bereits ab etwa 500 Euro erhältlich.