Wer Beamtin oder Beamter wird, musste sich bisher privat krankenversichern oder massive finanzielle Nachteile in Kauf nehmen. Daran gibt es zurecht viel Kritik. Eine echte Wahlfreiheit, sich einfach wie andere Arbeitnehmer:innen auch gesetzlich z. B. bei der AOK zu versichern, gibt es nicht. Dabei gibt es gute Gründe für die gesetzliche Krankenversicherung: Die einen schätzen den Solidaritätsgedanken und die Möglichkeit, ihre Kinder und Ehepartner kostenfrei mitzuversichern. Andere schätzen die vereinfachte Art der Abrechnungen und den unkomplizierten Umgang.
Das wird nun in Sachsen möglich. Wer neu ins Beamtenverhältnis kommt, kann wählen*:
- individuelle Beihilfe und private Krankenversicherung wie bisher oder
- pauschale Beihilfe für die Hälfte des Beitrages zur gesetzlichen Krankenversicherung
Dazu erklärt Albrecht Pallas, unser Sprecher für Inneres und Kommunales:
“Auch sächsische Beamt:innen können sich in Zukunft gesetzlich krankenversichern – ohne dabei Geld draufzuzahlen. Aus Gesprächen mit und Zuschriften von Beamt:innen weiß ich, wie drängend diese Änderung für viele ist. Denn viele wollen sich solidarisch versichern, ihnen wurde es aber bisher so gut wie unmöglich gemacht, das zu tun. Das zu ändern, haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart. Die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung schützt außerdem vor hohen Beiträgen zur privaten Krankenversicherung im Alter, auch bei Vorerkrankungen und wird daher für viele attraktiv sein. Ab dem 1. Januar 2024 gibt es diese Wahlfreiheit. Viele andere Bundesländer bieten diese schon länger – Sachsen schließt nun auf und wird dadurch attraktiver.”
Mit dem Beschluss des 4. Dienstrechtsänderungsgesetzes wird der Gesetzentwurf der Staatsregierung deutlich nachgebessert. Mit dem Gesetz wird außerdem das Tarifergebnis 2021 auch für die sächsischen Beamt:innen umgesetzt – die Erhöhung wurde bereits seit Anfang des Jahres rückwirkend ausgezahlt. Zudem wird die Besoldung auch an die Alimentationsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 angepasst. Die Beihilfesätze werden auf 90 Prozent erhöht und es wird einen zusätzlichen Zuschuss zur Krankenversicherung geben. Dies gilt rückwirkend für alle Berechtigten.
“Wertschätzung für unsere Beamt:innen, z.B. in der Polizei, darf nicht nur Thema von Sonntagsreden sein. Sie muss praktisch werden. Und da lohnt sich auch der Streit mit dem Finanzminister, das haben die Verhandlungen gezeigt. Denn es geht um die wertvollste Ressource, die wir haben: Unser Personal.”
Die Gesetzesänderung stärkt zudem den Öffentlichen Gesundheitsdienst: Sachsen wird das Geld vom Bund für Zulagen für Ärzt:innen vollständig nutzen. Zusätzlich erhält die Staatsregierung den Auftrag, bis zum 30. Juni 2025 eine Reform der aktuell schon sehr veralteten Sächsischen Besoldungsordnung zu erarbeiten und die Zulage für die Tätigkeit der Notfallsanitäter:innen auf vier Euro zu erhöhen.
Wer Beamt:in wird, muss nun nicht mehr aus der ‘Gesetzlichen’ raus, sondern kann wie gewohnt einfach und solidarisch versichert bleiben. Das kann beispielsweise auch bei der Nachwuchsgewinnung im Schuldienst und bei der Polizei helfen.
*Details zur Wahlfreiheit bei der Krankenversicherung:
- neue Beamt:innen sowie bisher freiwillig gesetzlich Versicherte können künftig alternativ zur bisherigen individuellen Beihilfe eine pauschale Beihilfe zu den Krankenversicherungsbeiträgen wählen
- pauschale Beihilfe beträgt die Hälfte des Beitrages zur gesetzlichen Krankenversicherung
- Entscheidung für die Pauschale ist freiwillig und unwiderruflich/neben der Pauschale besteht kein Anspruch auf individuelle Beihilfen