Pallas: Wir verbessern den Bevölkerungsschutz

23. Mai 2019

Heute hat der Säch­si­sche Landtag eine kleine Novelle zum Säch­si­schen Brandschutz‑, Ret­tungs­dienst- und Kata­stro­phen­schutz­ge­setz (Blau­licht-Gesetz) sowie einen das Gesetz beglei­tenden Ent­schlie­ßungs­an­trag der Regie­rungs­frak­tionen von SPD und CDU beschlossen.

Dazu Albrecht Pallas, Spre­cher für Feu­er­wehr und Ret­tungs­dienste der SPD-Frak­tion im Säch­si­schen Landtag:

„Heute haben wir eine kleine Novelle des säch­si­schen Blau­licht-Gesetzes durch den Landtag gebracht. Im Fokus stehen dabei vor allem Feu­er­wehr-Themen. Dazu zählen bes­sere Leis­tungen für Feu­er­wehr­leute bei Unfällen und Krank­heiten, ein neuer Ein­satz­dienst bei der Lan­des­feu­er­wehr­schule, die Mög­lich­keit für die Städte und Dörfer, einen haupt­amt­li­chen Wehr­leiter ein­zu­stellen, das Tech­ni­sche Hilfs­werk (THW) als Bun­des­an­stalt wird als Akteur ins Gesetz mit auf­ge­nommen und wir schaffen die gesetz­liche Grund­lage für den Aufbau einer Lan­des­zen­tral­stelle für die psy­cho­so­ziale Not­fall­ver­sor­gung (PSNV)“, so Albrecht Pallas am Don­nerstag.

„Als SPD ist es uns wichtig, öffent­lich allen haupt- und ehren­amt­li­chen Blau­licht-Akteuren Danke zu sagen. Uns ist klar, dass wir beim Blau­licht-Gesetz noch weit grö­ßeren Ände­rungs­be­darf haben, beson­ders im Bereich der Ret­tungs­dienste aber auch zu den Themen über­re­gio­naler Brand­schutz­be­darfs­pläne oder Ein­satz­formen und Zusam­men­wirken. Dies war jetzt nicht zu lösen. Aber wir setzen uns für ein große Blau­licht-Novelle gleich zu Beginn der kom­menden Legis­latur ein.

Auch zum Thema ‚Hel­fer­gleich­stel­lung‘ haben wir heute Ent­schei­dungen getroffen. So haben ehren­amt­liche Helfer*innen im Kata­stro­phen­schutz, die sich in der Gruppe ‚#Status6‘ orga­ni­sieren, zu Recht lange darauf hin­ge­wiesen, dass sie anderen ehren­amt­li­chen Blau­licht­hel­fern, wie zum Bei­spiel Ange­hö­rigen der Frei­wil­ligen Feu­er­wehr, recht­lich gleich­ge­stellt werden wollen. Dabei geht es um Frei­stel­lung und Ent­schä­di­gung für ihren Ver­dienst­aus­fall, wenn sie zu einem Ein­satz gerufen werden, der unter­halb eines Kata­stro­phen­alarms liegt – denn das ist die große Mehr­heit ihrer Ein­sätze. Bereits im Dop­pel­haus­halt 2019/20 konnten wir den Kata­stro­phen­schüt­zern helfen und mehr Geld dafür bereit­stellen, dass ihre Ein­heiten künftig besser unter­ge­bracht werden und auch sie eine dem bereits ein­ge­führten Feu­er­wehr­füh­rer­schein ent­spre­chende För­de­rung erhalten.

Nach inten­siver Bera­tung im Innen­aus­schuss wurde klar, dass die Katastrophenschutz-Helfer*innen im Gesetz theo­re­tisch bereits gleich­ge­stellt sind. Das Recht wird von den Land­kreisen aber teil­weise falsch ange­wendet. Des­halb haben wir als SPD das säch­si­sche Innen­mi­nis­te­rium beauf­tragt, die Frei­stel­lungs- und Ent­schä­di­gungs­re­ge­lungen durch ent­spre­chende Anwen­dungs­hin­weise klar­zu­stellen und sach­sen­weit zu har­mo­ni­sieren. Damit wird die ‚Hel­fer­gleich­stel­lung‘ im ganzen Land prak­tisch umge­setzt.

Mit dem das Gesetz beglei­tenden Antrag von SPD und CDU ersu­chen wir die Staats­re­gie­rung zudem, für eine in der kom­menden Legis­latur zu erar­bei­tende große Gesetzes-Novelle Vor­be­rei­tungen zu treffen. Diese betreffen im Bereich der Ret­tungs­dienste vor allem die Bereichs­aus­nahme bei der Ver­gabe von Ret­tungs­dienst­leis­tungen. Denn wir wollen auch künftig eine gute, schnelle und sichere medi­zi­ni­sche Not­fall­ver­sor­gung für alle Men­schen in Sachsen gewähr­leisten.“