CDU und SPD machen sich für Landwirte stark

27. Mai 2016

GEMEIN­SAME PRES­SE­MIT­TEI­LUNG
der Frak­tionen von CDU und SPD des Säch­si­schen Land­tags

(Dresden, 27. Mai 2016) Am Rande der gest­rigen Demons­tra­tion meh­rerer Hun­dert Land­wirte vor dem Säch­si­schen Landtag trafen sich Ver­treter der Koali­ti­ons­frak­tionen von CDU und SPD mit Ver­tre­tern des Lan­des­bau­ern­ver­bandes zu einem Gespräch.

Dabei sicherten die Frak­ti­ons­vor­sit­zenden den Land­wirten ihre Unter­stüt­zung zu. Denn die aktu­elle Preis­ent­wick­lung für land­wirt­schaft­liche Pro­dukte, egal ob Milch, Schwei­ne­fleisch oder Getreide, ist exis­tenz­be­dro­hend und wird mit­tel­fristig zu erheb­li­chen Struk­tur­brü­chen im Länd­li­chen Raum führen.

Heute setzen CDU und SPD ihre Zusage an den Lan­des­bau­ern­ver­band mit einem ersten Schritt kon­kret in die Tat um. In einem gemein­samen Brief wenden sich die Frak­ti­ons­vor­sit­zenden an Bun­des­kanz­lerin Angela Merkel und Vize­kanzler Sigmar Gabriel, um mit Blick auf den Milch-Gipfel am Montag für Unter­stüt­zung der Land­wirte zu werben.

Der Vor­sit­zende der CDU-Frak­tion, Frank Kupfer, sagt: „Wir möchten nach­drück­lich die Kanz­lerin und den Vize­kanzler auf die exis­tenz­ge­fähr­dende Lage der Land­wirt­schaft hin­weisen und sie in dieser schwie­rigen Zeit um Unter­stüt­zung bitten. Wir sind heute in einer Situa­tion, in der wei­tere Betriebe auf­geben bzw. Teile wie z. B. die Milch­pro­duk­tion ein­stellen müssen. Diese Ent­wick­lung ist besorg­nis­er­re­gend!“

Außerdem erwarten wir von den Han­dels­ketten die Ein­sicht, dass die bis­he­rige Bil­lig­stra­tegie falsch ist und im Wider­spruch zu Bekennt­nissen für mehr Nach­hal­tig­keit steht. „Wir erwarten ein strik­teres Kar­tell­recht gegen die miss­bräuch­liche Ein­kaufs­macht der Han­dels­ketten, um eine wei­tere Mono­po­li­sie­rung des Ein­zel­han­dels zu ver­meiden“, so Kupfer.

Der Vor­sit­zende der SPD-Frak­tion, Dirk Panter, sagt: „Die Land­wirt­schaft ist ein grund­le­gender Teil unserer Gesell­schaft. Nicht nur durch ihre enorme Bedeu­tung für die Nah­rungs­mit­tel­ver­sor­gung oder als Wirt­schafts­faktor, son­dern auch kul­tu­rell und für den Zusam­men­halt, gerade auf dem Land.“

Umso mehr besorgt es uns, dass unsere Land­wirte gerade in einer sehr schwie­rigen Situa­tion sind. „Klar ist, dass Politik nicht jedes wirt­schaft­liche Pro­blem lösen kann. Wir müssen und werden aber unseren Teil dazu bei­tragen, Rah­men­be­din­gungen zu ver­bes­sern und für Hilfe in Not­si­tua­tionen zu sorgen. Da ist vor allem der Bund in der Pflicht, wes­halb wir alles tun, um dort für unsere Land­wirte etwas zu errei­chen“, so Panter.

CDU und SPD sind sich einig, dass Ret­tungs­maß­nahmen, die in anderen Indus­trie­be­rei­chen, wie z. B. der der Auto­mo­bil­in­dus­trie, mög­lich sind, auch bei der Pro­duk­tion von Grund­nah­rungs­mit­teln nicht unmög­lich sein dürfen. Die beiden regie­rungs­tra­genden Frak­tionen Sach­sens haben des­halb einen zwölf Punkte umfas­senden Maß­nah­men­ka­talog zur Über­win­dung der Milch­preis­krise for­mu­liert:

  1. Bereit­stel­lung einer Sofort­hilfe zur Stär­kung der Liqui­dität der Land­wirte in Höhe von 2 Mil­li­arden Euro;
  2. Ein­rich­tung eines „Milch­fonds“, in den Handel und Mol­ke­reien ein­zahlen und aus dem betrof­fene Land­wirte Geld erhalten können;
  3. Unter­stüt­zung von Bran­chen­or­ga­ni­sa­tionen, u. a. bei Mar­ke­ting- und Export­maß­nahmen;
  4. Liqui­di­täts­hilfen in Form von zinsgünstigen/​zinsfreien Dar­lehen mit Bürg­schaften und Zuschüssen;
  5. Noti­fi­zie­rung von Bürg­schafts­pro­grammen zur Finan­zie­rung von Betriebs­mit­teln;
  6. Ver­zicht auf Rück­for­de­rung von För­der­mit­teln des Bundes (GAK-Mittel) inner­halb der Zweck­bin­dungs­frist bei voll­stän­diger Stilllegung/​Umnutzung geför­derter Stall­bauten;
  7. Ver­ste­ti­gung des Zuschusses an die agrar­so­zialen Ver­si­che­rungs­sys­teme;
  8. Gas­öl­bei­hilfe auf glei­chem Niveau halten;
  9. Ein­füh­rung einer steu­er­lich begüns­tigten Risi­ko­aus­gleichs­rück­lage oder eines all­ge­mein­gül­tigen mehr­jäh­rigen Glät­tungs­zeit­raums;
  10. Auf­nahme zusätz­li­cher Ver­si­che­rungs­ri­siken wie zum Bei­spiel Dürre als Bestand­teile einer steu­er­ermä­ßigten Mehr­ge­fah­ren­ver­si­che­rung;
  11. Ein­füh­rung einer Vor­ru­he­stands­re­ge­lung für aus­stiegs­wil­lige Land­wirte sowie eine auf die Beson­der­heiten der Land­wirt­schaft ange­passte Kurz­ar­bei­ter­re­ge­lung;
  12. Anpas­sung des Agrar­markt­struk­tur­ge­setzes, um EU-Maß­nahmen zu frei­wil­ligen Ver­ein­ba­rungen über eine Milch-Men­gen­steue­rung auch für mehr als sechs Monate in Deutsch­land umsetzen zu können.