Flexibilität und Solidarität müssen das Sommersemester 2020 prägen

6. April 2020

+++ Keine Nach­teile für Stu­die­rende, Leh­rende und For­schende +++

„Mit dem Start des heu­tigen Online-Vor­le­se­be­triebs ist klar: Stu­die­renden, Leh­renden und For­schenden dürfen aus diesem Som­mer­se­mester keine Nach­teile erwachsen. Wir wissen, dass nicht alle online lehren oder stu­dieren werden können. Daher gilt es fle­xibel und soli­da­risch zu han­deln“, erklärt SPD-Hoch­schul­ex­perte Holger Mann.

„Nach dem Beschluss der Kul­tus­mi­nis­ter­kon­fe­renz zum Flexi-Semester muss eine kon­krete Umset­zung in Sachsen folgen. Wis­sen­schafts­mi­nister Gemkow ist gefor­dert, gemeinsam mit der Lan­des­rek­to­ren­kon­fe­renz, der Kon­fe­renz Säch­si­scher Stu­die­ren­den­schaften und den Per­so­nal­ver­tre­tungen sowie den säch­si­schen Stu­die­ren­den­werken zu einer säch­si­schen Aus­ge­stal­tung zu kommen. Dort, wo gesetz­liche Ände­rungen erfor­der­lich sind, wird die SPD-Frak­tion kon­struktiv mit­wirken.

Klar ist: Das Som­mer­se­mester sollte nicht auf die Fach­stu­di­en­zeit ange­rechnet werden. Es soll so viel Lehre wie mög­lich ange­boten werden, jedoch dürfen Stu­die­renden keine Nach­teile ent­stehen. Das bedeutet unter anderem: Die Anpas­sung von Fristen, größt­mög­liche Fle­xi­bi­lität bei Leis­tungs­nach­weisen, ein Nach­teils­aus­gleich bei Online-Kursen sowie die Nicht­an­rech­nung des Som­mer­se­mes­ters 2020 bei Höchst­dauern und der Regel­stu­di­en­zeit.

Aber auch für For­schende und Leh­rende gilt es, ein Flexi-Semester zu orga­ni­sieren: Für befris­tete Ver­träge in Dritt­mit­tel­pro­jekten oder für die wis­sen­schaft­liche Qua­li­fi­ka­tion sowie bei Gra­du­ier­ten­sti­pen­dien sollte eine Ver­län­ge­rung um sechs Monate ange­strebt werden. Und um die Online-Lehre abzu­si­chern, sollten auch im Som­mer­se­mester Hono­rar­auf­träge für Lehr­be­auf­tragte erteilt und Ver­träge mit stu­den­ti­schen Hilfs­kräften geschlossen werden.“

Mann abschlie­ßend: „Natür­lich müssen wir auch die Exis­tenz-Ängste vieler Stu­die­render, deren Stu­di­en­fi­nan­zie­rung gerade weg­bricht, ernst nehmen. Hier gilt es, län­der­über­grei­fend und gemeinsam mit dem Bund zu Auf­fang­lö­sungen zu kommen. Die Vor­schläge für Son­der­re­ge­lungen im BAföG oder die tem­po­räre Öff­nung des ALG II liegen auf dem Tisch. Um unbil­lige Härten abzu­fe­dern, halten die säch­si­schen Stu­die­ren­den­werke schon heute Not­fall­fonds vor. Diese Rege­lungen gilt es zu nutzen und nach Bedarf weiter aus­zu­bauen. Ein Flexi-Semester muss auch ein Soli­dar­se­mester sein!“