Aufarbeitung des DDR-Unrechts ist noch lange nicht beendet

1. Februar 2018

Heute haben sich die Koali­ti­ons­frak­tionen von CDU und SPD mit der Frak­tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Säch­si­schen Landtag für die Bes­ser­stel­lung ehe­mals poli­tisch Ver­folgter in der DDR mit einem Antrag ein­ge­setzt.

Hanka Kliese, stell­ver­tre­tende Vor­sit­zende der SPD-Frak­tion und Spre­cherin für Erin­ne­rungs­kultur, erklärt dazu: „Die per­sön­liche Auf­ar­bei­tung von erlit­tenem Unrecht ver­läuft so unter­schied­lich, dass ihr keine zeit­liche Grenze gesetzt werden darf. Opfer der SED-Dik­tatur müssen selbst ent­scheiden können, wann für sie der rich­tige Zeit­punkt gekommen ist. Zwar lassen sich Ver­stöße gegen Men­schen­rechte schwer reha­bi­li­tieren, aber eine Ent­fris­tung kann für die Opfer sowohl mate­riell als auch sym­bo­lisch sehr bedeutsam sein.“

Die rechts­po­li­ti­sche Spre­cherin der GRÜNEN-Frak­tion, Katja Meier: „Die Auf­ar­bei­tung des DDR-Unrechts­sys­tems ist noch lange nicht beendet. Lang­zeit­folgen werden erst jetzt sichtbar. Da die Reha­bi­li­tie­rungs­ge­setze 2019 aus­laufen, ist Sach­sens Betei­li­gung an einer Bun­des­rats­in­itia­tive zur Ent­fris­tung der Anträge not­wendig. Uns liegt beson­ders die ver­ein­fachte Aner­ken­nung von gesund­heit­li­chen Fol­ge­schäden am Herzen, damit aner­kannte Opfer beim Ren­ten­ein­tritt eine höhere finan­zi­elle Unter­stüt­zung bekommen.”

Der rechts­po­li­ti­sche Spre­cher der CDU-Frak­tion, Martin Mod­schiedler: „Für uns als CDU stehen die Opfer der SED-Dik­tatur im Mit­tel­punkt. Es ist erschre­ckend, dass bis heute durch die Auf­ar­bei­tung der Stasi-Unter­la­gen­be­auf­tragten und Opfer­ver­bände immer wieder neue Formen von Repres­sionen bekannt werden, deren Nach­weis­bar­keit für die Opfer sehr schwer mög­lich ist. Durch die frist­lose Ver­län­ge­rung der Reha­bi­li­ta­ti­ons­mög­lich­keiten sichern wir einen späten Sieg der Gerech­tig­keit für die SED-Opfer.“

Hin­ter­grund:

Mit dem gemein­samen Antrag wird die Staats­re­gie­rung auf­ge­for­dert, sich gegen­über dem Bund und im Bun­desrat für eine Ent­fris­tung der SED-Unrechts­be­rei­ni­gungs­ge­setze und für einen erleich­terten Zugang der Betrof­fenen zu Reha­bi­li­tie­rungs­leis­tungen ein­zu­setzen. Damit wird der Staat­re­gie­rung der Rücken gestärkt, die bereits begon­nenen Initia­tiven auf Bun­des­ebene fort­zu­setzen und weiter zu ver­stärken.