Investitionen in Personal und Resozialisierung stärken den Rechtsstaat
Der sächsische Justizhaushalt für die Jahre 2025/2026 setzt klare Schwerpunkte in den Bereichen Personalaufbau, Nachwuchsgewinnung und Resozialisierung. Ziel ist es, den Rechtsstaat nachhaltig zu stärken, den Generationenwechsel in der Justiz aktiv zu gestalten und die Arbeit in den Justizvollzugsanstalten gezielt zu unterstützen.
2025
0Millionen Euro
2026
0Millionen Euro

Sophie Koch
Sprecherin für Justiz der SPD-Fraktion
„Ein funktionierender Rechtsstaat braucht gut ausgestattete Gerichte und Staatsanwaltschaften. Die zusätzlichen Stellen sind ein wichtiges Signal für mehr Verfahrensgerechtigkeit und Entlastung im System.“
Schwerpunkte im Justizetat
Stärkung des Rechtsstaats durch zusätzlichen Personaleinsatz
Ein zentraler Bestandteil des Haushalts des Staatsministeriums der Justiz ist der gezielte Aufbau personeller Ressourcen in der Justiz. Um dem anhaltenden Bedarf an richterlichem und staatsanwaltschaftlichem Personal gerecht zu werden, sind 25 Stellen zur temporären Verstärkung vorgesehen. Diese werden bis 2029 befristet umgewidmet und stehen gezielt für Richter:innen und Staatsanwält:innen zur Verfügung. Damit soll dem gestiegenen Arbeitsaufkommen begegnet und eine zügige Bearbeitung von Verfahren gewährleistet werden.

Nachwuchsgewinnung für eine zukunftsfähige Justiz
Der demografische Wandel stellt die sächsische Justiz vor große Herausforderungen. Mit insgesamt 137 neuen Ausbildungs- und Anwärterstellen wird gezielt in die nächste Generation von Justizfachkräften investiert. Diese Stellen verteilen sich auf Rechtsreferendar:innen, Rechtspflegeranwärter:innen und Justizsekretäranwärter:innen und sind befristet bis 2030. Ziel ist es, rechtzeitig qualifiziertes Personal aufzubauen und langfristig Engpässe zu vermeiden.
„Mit der gezielten Förderung des Nachwuchses sichern wir nicht nur den Fortbestand unserer Justiz, sondern setzen auch ein klares Zeichen für Verlässlichkeit und Kontinuität im Rechtswesen.“ (Sophie Koch)
Resozialisierung als fester Bestandteil des Justizvollzugs
Auch im Bereich des Justizvollzugs setzt der Haushaltsentwurf wichtige Akzente. Die freie Straffälligenhilfe, die einen entscheidenden Beitrag zur Wiedereingliederung leistet, wird finanziell besser ausgestattet. Zudem ist der Betrieb der Suchttherapiestation in der Justizvollzugsanstalt Chemnitz über das Jahr 2026 hinaus gesichert. Damit werden sowohl therapeutische Angebote für suchtkranke Inhaftierte als auch der Resozialisierungsauftrag des Strafvollzugs weiter gestärkt.