Mit dem Doppelhaushalt 2025/2026 werden im Einzelplan 12 für Wissenschaft, Kultur und Tourismus insgesamt 2,5 Milliarden Euro im Jahr 2025 sowie 2,51 Milliarden Euro im Jahr 2026 zur Verfügung gestellt. auf den Kulturbereich entfallen dabei 327 Millionen Euro für das Jahr 2025 sowie 332 Millionen Euro im Jahr 2026. Der Kulturbereich bleibt damit ein wichtiger Fokus der staatlichen Ausgabenpolitik in Sachsen. Ziel ist es, die kulturelle Vielfalt in Stadt und Land zu erhalten, die Erinnerungskultur zu stärken und erfolgreiche Projekte wie die Kulturhauptstadt Europas „Chemnitz 2025“ langfristig abzusichern. Dazu wurden auch Vereinbarungen zur Weiterentwicklung des Sächsischen Kulturraumgesetzes getroffen – inklusive der Möglichkeit, die Mittel zu dynamisieren, um auf zukünftige Herausforderungen reagieren zu können .
2025
0Millionen Euro
2026
0Millionen Euro

Martin Dulig
kulturpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion
„Kultur ist kein Luxus, sondern Ausdruck unserer demokratischen Gesellschaft. Sie schafft Identität, stiftet Gemeinschaft und stärkt Regionen – gerade auch außerhalb der Ballungsräume.“
Schwerpunkte im Kulturetat
Kulturelle Vielfalt in Stadt und Land sichern
Der Freistaat Sachsen stärkt die Kultur im ganzen Land – besonders auch im ländlichen Raum. Kommunale Theater, Orchester sowie öffentliche und freie Kultureinrichtungen erhalten weiterhin eine verlässliche finanzielle Grundlage. Zusätzlich fließen über 10 Millionen Euro in die sächsischen Kulturräume, um die kulturelle Infrastruktur vor Ort gezielt zu stärken.
Gefördert werden sowohl herausragende künstlerische Vorhaben mit internationaler Ausstrahlung als auch kleinere, lokale Projekte. Die Kulturstiftung Sachsen bleibt dabei eine starke Partnerin, unter anderem mit dem Kleinprojektefonds.
Sachsen unterstützt bewährte Formate wie die Filmfestivals DOK Leipzig und SCHLiNGEL und ermöglicht die Teilnahme an Bundesprogrammen wie dem „Tanzpakt“. Der Aufbau einer zentralen Anlaufstelle für Popularmusik wird fortgeführt. Auch Angebote der kulturellen Bildung – etwa Jugendkunstschulen – bleiben erhalten.

Stärkung der Erinnerungskultur
Im Bereich der Erinnerungskultur werden die Mittel für die Stiftung Sächsische Gedenkstätten erhöht. Zudem wird der Bau der Gedenkstätte KZ Sachsenburg weiter vorangetrieben. Beide Maßnahmen zielen darauf ab, Orte historischer Aufarbeitung zu erhalten, auszubauen und besser zugänglich zu machen.
Weiterentwicklung der Kulturräume
„Wir investieren gezielt in Strukturen, die Kultur auch in Zukunft ermöglichen – dezentral, zugänglich und demokratisch. Das stärkt nicht nur Künstlerinnen und Künstler, sondern die ganze Gesellschaft.“, so Martin Dulig.
Die sächsischen Kulturräume erhalten zusätzliche Mittel. Darüber hinaus wurde eine Vereinbarung zur Weiterentwicklung des Kulturraumgesetzes getroffen. Im Zentrum stehen dabei eine langfristige Stabilisierung sowie die mögliche Dynamisierung der Kulturraumförderung, um auf steigende Bedarfe reagieren zu können.
Kulturhauptstadt Europas: Chemnitz 2025
Ein besonderer Förderschwerpunkt liegt auf der Unterstützung der Kulturhauptstadt Europas „Chemnitz 2025“. Die finanziellen Mittel sollen nicht nur zum Gelingen des Veranstaltungsjahres beitragen, sondern auch dazu, die langfristige kulturelle Entwicklung in der Region zu sichern. Ziel ist es, die Wirkung des Projekts über das Jahr 2025 hinaus zu entfalten und neue Impulse für Kunst, Kultur und Stadtgesellschaft zu setzen.