DIENSTRECHTSÄNDERUNG FÜR BEAMT:INNEN

18.01.2023

Haushalts- und Finanzausschuss

Tagesordnung der Ausschusssitzung (auf der Seite des Landtages):

https://www.landtag.sachsen.de/de/aktuelles/sitzungskalender/sitzung/2034

Dienstrechtsänderung für Beamt:innen

+++ Wahlfreiheit: Gesetzliche Krankenversicherung für neue Beamt:innen +++ 

Wer Beamtin oder Beamter wird, muss sich bisher privat krankenversichern oder massive finanzielle Nachteile in Kauf nehmen. Daran gibt es zurecht viel Kritik. Eine echte Wahlfreiheit, sich einfach wie andere Arbeitnehmer:innen auch gesetzlich z. B. bei der AOK zu versichern, gibt es nicht. Dabei gibt es gute Gründe für die gesetzliche Krankenversicherung: Die einen schätzen den Solidaritätsgedanken und die Möglichkeit, ihre Kinder und Ehepartner kostenfrei mitzuversichern. Andere schätzen die vereinfachte Art der Abrechnungen und den unkomplizierten Umgang.

Das wird nun bald in Sachsen möglich. Wer neu ins Beamtenverhältnis kommt, kann wählen:

  • individuelle Beihilfe und private Krankenversicherung wie bisher oder
  • pauschale Beihilfe für die Hälfte des Beitrages zur gesetzlichen Krankenversicherung

Den Vorschlag hat der Haushaltsausschuss heute zur Anhörung freigegeben. Im Rahmen des umfangreichen Gesetzentwurfs zum Beamtendienstrecht hat die Koalition einen Änderungsantrag gestellt, um diese neue Wahlfreiheit gesetzlich zu verankern.* 

“Für die SPD-Fraktion ist die Beseitigung dieses ungerechten Nachteils ein wichtiger Schritt hin zu einer Bürger:innenversicherung. ” – Dirk Panter, Fraktionsvorsitzender

Wer Beamt:in wird, muss nun nicht mehr aus der ‘Gesetzlichen’ raus, sondern kann wie gewohnt einfach und solidarisch versichert bleiben. Das kann beispielsweise auch bei der Nachwuchsgewinnung im Schuldienst und bei der Polizei helfen.

*Details zur Wahlfreiheit bei der Krankenversicherung

  • neue Beamt:innen sowie bisher freiwillig gesetzlich Versicherte können künftig alternativ zur bisherigen individuellen Beihilfe eine pauschale Beihilfe zu den Krankenversicherungsbeiträgen wählen
  • pauschale Beihilfe beträgt die Hälfte des Beitrages zur gesetzlichen Krankenversicherung
  • Entscheidung für die Pauschale ist freiwillig und unwiderruflich/neben der Pauschale besteht kein Anspruch auf individuelle Beihilfen

      Übernahme des Tarifergebnisses

      Außerdem hat der Haushaltsausschuss auch die Übernahme des Tarifergebnisses im öffentlichen Dienst beraten. Dirk Panter: “In der Koalition besteht Einigkeit, dass das Tarifergebnis übernommen wird. Es ist ärgerlich, dass das nicht pünktlich zum 1. Dezember 2022 geschehen ist, schließlich war die Einigung lange bekannt. Wir sind froh, dass das Finanzministerium nun endlich einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt hat, den wir im Landtag so schnell als möglich beschließen werden. Ich bin froh, dass auf Initiative der Koalitionsfraktionen jetzt zügig noch vor Beschluss des Gesetzes die Erhöhung rückwirkend ausgezahlt wird.”