Diesel-Skandal: Schadensersatz durch „Eine-für-alle-Klage“

31. Oktober 2018

Ab 1. November tritt das neue Gesetz für Mus­ter­ver­fahren in Kraft. Die erste Klage wird vom Ver­brau­cher­zen­trale Bun­des­ver­band in Koope­ra­tion mit dem ADAC gegen Volks­wagen geführt.

„Die SPD hat durch­ge­setzt, dass Ver­brau­che­rinnen und Ver­brau­cher künftig nicht mehr als Ein­zel­kämpfer vor Gericht allein Kon­zernen gegen­über­stehen müssen.  Über die soge­nannte Mus­ter­fest­stel­lungs­klage können sie sich mit ihren Anliegen zusam­men­schließen und müssen die Klage nicht einmal selber führen. Und das ohne finan­zi­elles Risiko und Stress.  Wer Recht hat, muss auch Recht bekommen – das wird mit der ‚Eine-für-alle-Klage‘ leichter. Ver­brau­che­rinnen und Ver­brau­chern  wird damit geholfen, ihr Recht kos­tenlos und schnell ein­zu­for­dern“, so Simone Lang, Spre­cherin für Ver­brau­cher­schutz der SPD-Land­tags­frak­tion.

Harald Bau­mann-Hasske, jus­tiz­po­li­ti­scher Spre­cher der Frak­tion: „Ange­sichts der großen Zahl von Betrof­fenen des Diesel-Skan­dals ist es gut, dass der Ver­brau­cher­zen­trale Bun­des­ver­band (vzbv) in Koope­ra­tion mit dem ADAC nach dem 1. November die erste Klage nach dem neuen Gesetz gegen Volks­wagen ein­rei­chen wird“,  so Harald Bau­mann-Hasske. „Das Urteil gilt aber nur für die­je­nigen, die sich – kos­tenlos – im Kla­ge­re­gister beim Bun­desamt für Justiz zum Mus­ter­ver­fahren anmelden. Dabei ist Eile geboten: Für viele Käufer von VW-Diesel droht die Ver­jäh­rung der Ansprüche zum Jah­res­wechsel, also zum 31. Dezember 2018.“

„Die Kosten der Fest­stel­lungs­klage trägt der kla­gende Ver­band. Dann könnten noch Kosten für die indi­vi­du­elle Klage über die Höhe des Schand­er­satzes ent­stehen. Denn der Schaden ist ja nicht für alle gleich. Aber es besteht kein Risiko: War die Mus­ter­klage erfolg­reich, ist die Höhe des Scha­dens leicht zu beweisen.“

Hin­weis: Harald Bau­mann-Hasske beant­wortet Fragen zur „Eine-für-alle Klage“ unter anderem in einer öffent­li­chen Ver­an­stal­tung am 1. November in Bautzen.  (19.00 Uhr, SPD-Bür­ger­büro, Vor dem Schü­lertor 13)