Bildungsausschuss macht Weg für Schulgeldfreiheit von Heilerziehungspflegern und Erzieherinnen frei

27.11.2020

+++ Koalition sichert Schulgeldfreiheit +++ langfristiges Fachkräftemonitoring in der frühkindlichen Bildung +++ Assistenzkräfte in Kindergarten und Hort möglich +++

Sabine Friedel, bildungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, am Freitag zum Bildungsstärkungsgesetz (Drucksache 7/3650):

Der Bildungsausschuss hat heute die Annahme des Bildungsstärkungsgesetzes empfohlen. Der Gesetzentwurf und der  Änderungsantrag der Koalition können nun im Dezember im Plenum des Landtages behandelt und beschlossen werden.

Wichtigster Punkt des Gesetzesvorhabens ist die Abschaffung des Schulgelds für Erzieherinnen und Erzieher.

„Vor einigen Jahren wurde die Pflegeausbildung kostenfrei, jetzt folgen die Erzieherinnen und Erzieher. Das zeigt endlich, wie wichtig diese Berufe für unsere Gesellschaft sind. Solche personenbezogenen Tätigkeiten – den Dienst am Menschen – kann keine Digitalisierung ersetzen. Wir wollen die sozialen Berufe weiter stärken und sind froh um jeden Schritt“, erklärt Sabine Friedel.

Im Laufe der Beratungen hat die Koalition den Gesetzentwurf weiterentwickelt und einen Änderungsantrag formuliert. Dieser sieht unter anderem vor, neben der Erzieherausbildung auch die Ausbildung in der Heilerziehungspflege kostenfrei zu stellen. Damit kann die Inklusion in der frühkindlichen Bildung weiter vorangebracht werden.

„Das war erst aus finanziellen Gründen nicht möglich. Inzwischen ist es aber gelungen, diese Mittel aus dem SPD-Budget des ‚Start2020‘-Programms bereitzustellen. So wird rückwirkend zum August 2020 auch diese Ausbildung schulgeldfrei und damit eine Forderung zahlreicher Verbände umgesetzt“, stellt Friedel heraus.

„Mit dem Bildungsstärkungsgesetz führen wir außerdem ein verbindliches Fachkräfte-Monitoring ein. Dies wird in Zukunft helfen, Bedarfe frühzeitig zu erkennen, um so eine langfristige Fachkräfte-Strategie zu entwickeln. Wir haben im Änderungsantrag nochmals klar gestellt, dass unser Anspruch weiterhin gut ausgebildete und hoch qualifizierte
Pädagogen sind. Als Referenzpunkt für die Bedarfsplanung haben wir daher den Erzieherberuf mit einer Ausbildung auf Niveaustufe 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens definiert“, so Friedel weiter.

„Um kurzfristig auf den bestehenden Fachkräftemangel reagieren zu können, wird der bereits im Krippen-Bereich ermöglichte Assistenzkraft-Einsatz auch im Kindergarten und Hort ermöglicht. Im Nachgang der Anhörung hat die Koalition auch in diesem Bereich nachgeschärft. Klar ist, dass die Vor- und Nachbereitungszeit auch für Assistenzkräfte gilt und die 20-Prozent-Grenze je Einrichtung gilt. Zugleich wird mit dem Einsatz von Assistenzkräften ein Qualifizierungsanspruch verbunden. Ziel muss es sein, dass sich die pädagogisch vorqualifizierten Assistenzkräfte berufsbegleitend zur Erzieherin bzw. zum Erzieher  fortbilden können. Dies wird das Kultusministerium in der Qualifikationsverordnung regeln“, führt Friedel aus. „Und bei der Überarbeitung der Qualifikationsverordnung sollte es auch zur Öffnung für weitere Berufsgruppen kommen. So sollten Tanz-, Musik-, Theater- oder Kunstpädagogen als Fachkräfte in Kitas mit entsprechenden Konzepten eingesetzt werden können.“

Gesetzentwurf der Staatsregierung (7/3650): https://2019-2024.spd-fraktion-sachsen.de/wp-content/uploads/7_Drs_3650_0_1_1_.pdf

Änderungsantrag der Koalition: https://2019-2024.spd-fraktion-sachsen.de/wp-content/uploads/AeA-CGS_BildungsstaerkungsG_Versand.pdf