Fahrrad-Gate hat Vertrauen gekostet und Ansehen der Polizei beschädigt

26. November 2020

Albrecht Pallas, Spre­cher für Innen­po­litik der SPD-Frak­tion im Säch­si­schen Landtag, Ermitt­lungs­be­richt zum Bericht des Son­der­er­mitt­lers zum ‚Fahrrad-Gate‘ im Land­tags-Innen­aus­schuss:

+++ Prüf­be­richt offen­bart Mängel +++ unzu­rei­chende Kom­mu­ni­ka­tion wird gerügt +++

„Der Bericht des Son­der­er­mitt­lers lie­fert einen Sach­stands­be­richt zu den Ermitt­lungen, der sich auf Aus­sagen der Gene­ral­staats­an­walt­schaft stützt und, da es sich um ein lau­fendes Ver­fahren han­delt, keine abschlie­ßende Bewer­tung zu Taten, Struk­turen und mög­li­cher Kor­rup­tion ermög­licht. Das ganze Ausmaß wird sich wohl erst nach Ende der Ermitt­lungen umfäng­lich dar­stellen. Klar ist aber jetzt schon, dass hier aus der Polizei heraus mit großer kri­mi­neller Energie und einem erschre­ckenden Maß an feh­lendem Unrechts­be­wusst­sein agiert wurde“, so Albrecht Pallas am Don­nerstag zum Prüf­be­richt des Son­der­er­mitt­lers, Herrn Gene­ral­staats­an­walt a. D. Klaus Fleisch­mann.

„Der Bericht offen­bart aber auch Schwach­stellen inner­halb der Polizei und des Innen­mi­nis­te­riums. Diese müssen zügig abge­stellt werden. Der Umgang mit Asser­vaten muss ein­heit­lich und rechts­si­cher erfolgen, die Fach­auf­sicht muss funk­tio­nieren. Es wurde den kri­mi­nellen Bediens­teten offen­kundig zu ein­fach gemacht. Die vom Innen­mi­nister ange­kün­digten Maß­nahmen begrüßen wir aus­drück­lich“, so Pallas weiter.

„Wie so oft bei Skan­dalen ist auch beim Fahrrad-Gate fest­zu­stellen, dass nicht nur die Taten an sich einen Vor­gang zum Skandal werden lassen, son­dern vor allem der Umgang der poli­zei­li­chen und poli­ti­schen Füh­rung damit. Der Prüf­be­richt macht über­deut­lich, dass die Öffent­lich­keit viel zu spät und völlig unzu­rei­chend über diese kri­mi­nellen Machen­schaften inner­halb der Polizei infor­miert wurde. Das hat zu einem enormen Ver­trau­ens­ver­lust geführt und das Ansehen der säch­si­schen Polizei beschä­digt. Aller­spä­tes­tens im Januar 2020, als der säch­si­schen Poli­zei­füh­rung und dem Innen­mi­nister die Vor­fälle bekannt waren, hätte die Öffent­lich­keit infor­miert werden müssen – auch um jeden Ver­dacht, Infor­ma­tionen aus poli­ti­schen oder wahl­tak­ti­schen Gründen zurück­zu­halten, gar nicht erst auf­kommen zu lassen.“, muss Pallas abschlie­ßend fest­stellen.