Landtag beschließt Reform der Polizeiausbildung und Stärkung der Wissenschaftlichkeit

21. Dezember 2021

Gesagt, getan: 2019 hatten sich die Regie­rungs­par­teien zum Ziel gesetzt, die poli­zei­liche Aus- und Fort­bil­dung unter die Lupe zu nehmen sowie sie mit Blick auf die aktu­ellen Bedarfe zu refor­mieren. Mit dem heute beschlos­senen Gesetz zur Neu­ord­nung der Orga­ni­sa­tion von Stu­dium, Aus­bil­dung und Fort­bil­dung der säch­si­schen Polizei (Drs 7/6004) haben wir ein zen­trales Reform­ziel für die Säch­si­sche Polizei erreicht, wel­ches nun mit Leben gefüllt werden muss. 


Hin­ter­grund für den Reform­be­darf: Ende 2018 setzte der säch­si­sche Innen­mi­nister Roland Wöller eine Kom­mis­sion zur Über­prü­fung der Aus­bil­dung an der Hoch­schule der Säch­si­schen Polizei ein. Anlass waren die im Herbst 2018 bekannt gewor­denen Mani­pu­la­ti­ons­vor­würfe an der Poli­zei­fach­hoch­schule im ost­säch­si­schen Rothenburg/O.L. Geleitet wurde diese vom Bri­ga­de­ge­neral a. D. Armin Staigis. Die Kom­mis­sion prä­sen­tierte ihre Ergeb­nisse im Sommer 2019 in einem umfas­senden Bericht und mahnte Reform­be­darfe an. Das Ergebnis zeigte Hand­lungs­be­darf – auch über das Prü­fungs­wesen hinaus.

Die Kom­mis­sion sprach ins­ge­samt 90 Emp­feh­lungen aus, die ins­be­son­dere die Reform der Struktur und Orga­ni­sa­tion sowie die Stär­kung des For­schungs­stand­ortes der Poli­zei­fach­hoch­schule zum Ziel hatten. Das heute im Plenum beschlos­sene Gesetz ver­eint die Emp­feh­lungen der Staigis-Kom­mis­sion sowie die aktu­ellen gesell­schaft­li­chen Bedarf und Erwar­tungen an gute Poli­zei­ar­beit. Mit dem Gesetz werden wir der Beson­der­heit und gesell­schaft­li­chen Bedeu­tung der Fach­hoch­schule gerecht: Die Poli­zei­fach­hoch­schule ist eine beson­dere Ein­rich­tung der säch­si­schen Hoch­schul­land­schaft, denn sie bildet das staat­liche Gewalt­mo­nopol im Frei­staat Sachsen aus. Die Aus­bil­dungs­stätte hat damit eine beson­dere, staat­liche Ver­ant­wor­tung. Zugleich ist eine moderne Lehre und For­schung der Garant für eine gute, demo­kra­ti­sche und grund­rechts­ba­sierte Aus- und Fort­bil­dung.

Hier die wich­tigsten Ände­rungen im Über­blick:

1)  Bün­de­lung der Poli­zeiaus- und ‑fort­bil­dung unter best­mög­li­chen Bedin­gungen, wie bei­spiels­weise Stär­kung des Aus­tauschs und Ver­net­zung mit anderen Hoch­schulen
2)  
Stär­kung des Fach­hoch­schul­bei­rates durch Vertreter:innen von Gewerk­schaften sowie Berufs­ver­bänden
3)  Gute Lehre durch Siche­rung der Lehr­frei­heit auch für Lehr­per­sonal und Lehr­be­auf­tragte
4)  kom­pe­tente und zukunfts­ori­en­tierte Lei­tung der Fach­hoch­schule
5)  Mit­wir­kung des Senats an Beset­zung von Lei­tungs­po­si­tionen und Beru­fungen
6)  Esprit und Wei­ter­ent­wick­lung der For­schung im Polizei- und Sicher­heits­be­reich
7)  Siche­rung von anwen­dungs­ori­en­tierter freier For­schung
8)  Mit­wir­kung des Senats bei Per­so­nal­fragen, Beru­fungen, Lehr­per­so­nal­aus­wahl und Ämter­be­set­zungen 


Für unsere Frak­tion war ein zen­trales und wich­tiges Reform­ele­ment: die Siche­rung der Wis­sen­schafts- und For­schungs­frei­heit in der Hoch­schul­or­ga­ni­sa­tion und die Betei­li­gung der Gewerk­schaften und Berufs­ver­bände als externe Impuls­geber im Fach­hoch­schul­beirat. Wir freuen uns, dass der Landtag dem Gesetz heute mehr­heit­lich zuge­stimmt hat und damit den Weg frei macht: Für eine Reform der Poli­zei­aus­bil­dung und poli­zei­liche Fort­bil­dung sowie Stär­kung der Wis­sen­schafts­frei­heit an der Poli­zei­fach­hoch­schule Rothen­burg. Jetzt geht es um eine gute und schnelle Umset­zung in die Praxis. 

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Durch die Reform wird die Polizeifachhochschule Rothenburg als Herz und Verstand der Sächsischen Polizei gestärkt und weiterentwickelt. Die Novelle vollendet die mit der Staigis-Kommission begonnene Modernisierung polizeilicher Aus- und Fortbildung.

Albrecht Pallas, Innen­po­li­tiker

Sächsischer Koalitionsvertrag

Der Schlüssel für eine gute Poli­zei­ar­beit ist eine an den aktu­ellen Erfor­der­nissen ori­en­tierte, gute Poli­zei­aus­bil­dung. Des­halb wollen wir die der­zei­tige Aus- und Wei­ter­bil­dung bei der säch­si­schen Polizei den gesell­schaft­li­chen Anfor­de­rungen anpassen, die Inter­dis­zi­pli­na­rität för­dern sowie die demo­kra­ti­sche Bil­dung, die inter­kul­tu­relle Kom­pe­tenz und die Grund­rechts­aus­bil­dung inten­si­vieren. Dazu werden wir die Emp­feh­lungen der Kom­mis­sion zur Über­prü­fung der Aus­bil­dung an der Hoch­schule der Säch­si­schen Polizei umsetzen, für das Jahr 2021 eine Eva­lu­ie­rung der gesamten Aus­bil­dung anstreben und auf dieser Grund­lage die Aus­bil­dungs­in­halte anpassen.  (S. 70 ff)

Durch die Reform wird die Poli­zei­fach­hoch­schule Rothen­burg als Herz und Ver­stand der Säch­si­schen Polizei gestärkt und wei­ter­ent­wi­ckelt. Die Novelle voll­endet die mit der Staigis-Kom­mis­sion begon­nene Moder­ni­sie­rung  poli­zei­li­cher Aus- und Fort­bil­dung. Sie ori­en­tiert sich an den Emp­feh­lungen der Kom­mis­sion sowie den aktu­ellen gesell­schaft­li­chen Anfor­de­rungen. Das ist richtig und wichtig, denn die Bür­ge­rinnen und Bürger müssen sich auf eine gute Poli­zei­ar­beit ver­lassen können.

Gerade des­halb braucht es die Siche­rung einer auch struk­tu­rell gewähr­leis­teten Wis­sen­schafts­frei­heit an der Fach­hoch­schule und freie anwen­dungs­ori­en­tierte For­schung in ihren Themen. Zwei Dinge waren mir dabei wichtig: der Senat wird als Herz­kammer der aka­de­mi­schen Selbst­ver­wal­tung deut­lich gestärkt und im Fach­hoch­schul­beirat ver­binden wir den Orga­ni­sa­ti­ons­bezug zu Gewerk­schaften sowie Berufs­ver­bänden mit der breiten Betei­li­gung gesell­schaft­li­cher Gruppen.

Durch die drin­gend not­wen­dige Reform ist die Fach­hoch­schule für die kom­menden Auf­gaben gut gerüstet. Zudem wird Raum für eine ste­tige Wei­ter­ent­wick­lung der Poli­zei­aus­bil­dung und poli­zei­li­chen Fort­bil­dung in Sachsen geschaffen. Das war eines unserer zen­tralen Reform­ziel im Koali­ti­ons­ver­trag und wird damit erfüllt.

Albrecht Pallas, SPD-Innen­po­li­tiker