Freie Schulen werden jetzt Partner auf Augenhöhe

8. Juli 2015

2015-07 Freie Schulen„Das Gesetz über Schulen in freier Trä­ger­schaft ist für die SPD-Frak­tion ein beson­deres“, so Holger Mann am Mitt­woch im Landtag. „Dies zum einen, weil wir als erfolg­rei­cher Kläger gegen die Ver­let­zung des Arti­kels 102 der säch­si­schen Ver­fas­sung, eine beson­dere Ver­ant­wor­tung ver­spüren. Aber auch, weil wir grund­sätz­lich den Anspruch ver­folgen, dass uns jedes Kind gleich viel wert sein muss – unab­hängig von Her­kunft oder sozialer Stel­lung.“

Mann ver­wies darauf, dass Schulen in freier Trä­ger­schaft nun­mehr den Schulen in öffent­li­cher Trä­ger­schaft wei­test­ge­hend gleich­ge­stellt werden. „Diesen Anspruch haben wir dem Gesetz nun nicht nur tief ein­ge­schrieben, son­dern vor­an­ge­stellt. Der Para­graf lautet des­halb: Sie [die Schulen in freier Trä­ger­schaft] sind glei­cher­maßen wie Schulen in öffent­li­cher Trä­ger­schaft Adres­saten des Bil­dungs­auf­trags der Ver­fas­sung des Frei­staates Sachsen, ohne dass ein Vor­rang der einen oder anderen besteht.“

„Im Zen­trum der Dis­kus­sion mit den freien Trä­gern standen natür­lich vor allem finan­zi­elle Aspekte, und auch hier kann sich das Gesetz sehen lassen. Wenn­gleich es unserer Frak­tion nicht gelungen ist, die Strei­chung des Absen­kungs­fak­tors von 0,9 durch­zu­setzen, werden die Schulen in freier Trä­ger­schaft doch von deut­lich gewach­senen Zuschüssen pro­fi­tieren.“ Auf­wüchse von bis zu 79 Mil­lionen Euro pro Jahr seien kein Pap­pen­stiel. Im Ver­gleich zum letzten Dop­pel­haus­halt von CDU und FDP sei das ein Plus von 42 Pro­zent. Es könne daher keine Rede davon sein, dass die freien Schulen in ihrer Exis­tenz bedroht würden.

„Eine wei­tere finan­zi­elle Ver­bes­se­rung steht im Gesetz. Die von den Trä­gern bisher zu finan­zie­rende War­te­frist wurde um ein Jahr ver­kürzt. Ein wei­teres Defizit des alten Gesetzes berei­nigt. In Zukunft werden Neu­grün­dungen freier Schulen zudem in den ersten drei Jahren bereits 80% der Zuschüsse aus­ge­zahlt bekommen. Damit schaffen wir eine der im Bun­des­ver­gleich besten Rege­lungen.“

„Die Schulen in freier Trä­ger­schaft gewinnen durch dieses Gesetz: Mehr Frei­heit bei der Ein­rich­tung, dem Betrieb und der Stand­orts­wahl. Sie behalten ihre päd­ago­gi­schen Frei­heiten.  Und erhalten die Chance sich weiter gut zu ent­wi­ckeln und ihre Erfolgs­ge­schichte wei­ter­zu­schreiben. Wir wollen als SPD-Frak­tion, dass sie dies als Partner auf Augen­höhe mit den Schulen in öffent­li­cher Trä­ger­schaft tun können. Dafür legt dieses Gesetz eine sehr gute Grund­lage.“

Über­sicht zu den Ände­rungen als PDF
Gesetz mit Ände­rungs­an­trägen