Friedel: Erzieher- und Heilerziehungspflege wird schulgeldfrei – Schub für die frühkindliche Bildung

16. Dezember 2020

Erzie­he­rinnen und Erzieher müssen kein Schul­geld mehr für ihre Aus­bil­dung ent­richten. Das hat der Landtag am Mitt­woch mit der Ver­ab­schie­dung des Bil­dungs­stär­kungs­ge­setzes beschlossen. „Kleine Schritte führen auch zum Ziel“, ließ Sabine Friedel, bil­dungs­po­li­ti­sche Spre­cherin der Frak­tion, die in den ver­gan­genen Jahren erreichten Ver­än­de­rungen in der früh­kind­li­chen Bil­dung Revue pas­sieren.

„Die voll­stän­dige Abschaf­fung des Schul­geldes war längst über­fällig, sind doch die sozialen Berufe für unsere Gesell­schaft enorm wichtig. Ihren Dienst am Men­schen kann keine Digi­ta­li­sie­rung ersetzen. Wir wollen diese Berufe weiter stärken und sind froh um jeden Schritt. Das wird der früh­kind­li­chen Bil­dung einen wei­teren Schub geben“, so Sabine Friedel.

Im Laufe der Bera­tungen hat die Koali­tion den Ent­wurf des Bil­dungs­stär­kungs­ge­setzes wei­ter­ent­wi­ckelt. Nun­mehr wird neben der Erzie­her­aus­bil­dung auch die Aus­bil­dung in der Hei­ler­zie­hungs­pflege kos­ten­frei. „Damit kann die Inklu­sion in der früh­kind­li­chen Bil­dung weiter vor­an­ge­bracht werden.“

„Das war zunächst aus finan­zi­ellen Gründen nicht mög­lich. Inzwi­schen ist es aber gelungen, diese Mittel aus dem SPD-Budget des ‘Start2020’-Programms bereit­zu­stellen. So wird rück­wir­kend zum August 2020 auch diese Aus­bil­dung schul­geld­frei und damit eine For­de­rung zahl­rei­cher Ver­bände umge­setzt.“

„Mit dem Bil­dungs­stär­kungs­ge­setz führen wir außerdem ein ver­bind­li­ches Fach­kräfte-Moni­to­ring ein. Dies wird in Zukunft helfen, Bedarfe früh­zeitig zu erkennen, um so eine lang­fris­tige Fach­kräfte-Stra­tegie zu ent­wi­ckeln. Wir haben im Ände­rungs­an­trag noch­mals klar­ge­stellt, dass unser Anspruch wei­terhin gut aus­ge­bil­dete und hoch qua­li­fi­zierte Päd­agogen sind.“

„Um kurz­fristig auf den bestehenden Fach­kräf­te­mangel reagieren zu können, wird der bereits im Krippen-Bereich prak­ti­ziere Ein­satz von Assis­tenz­kräften auch im Kin­der­garten und Hort ermög­licht. Klar ist, dass die Vor- und Nach­be­rei­tungs­zeit auch für Assis­tenz­kräfte gilt und die 20-Pro­zent-Grenze je Ein­rich­tung gilt.“

„Zugleich wird mit dem Ein­satz von Assis­tenz­kräften ein Qua­li­fi­zie­rungs­an­spruch ver­bunden, damit sich die päd­ago­gisch vor­qua­li­fi­zierten Assis­tenz­kräfte berufs­be­glei­tend zur Erzie­herin bezie­hungs­weise zum Erzieher fort­bilden können. Dies wird das Kul­tus­mi­nis­te­rium in der Qua­li­fi­ka­ti­ons­ver­ord­nung regeln. Und bei der Über­ar­bei­tung der Qua­li­fi­ka­ti­ons­ver­ord­nung sollte es auch zur Öff­nung für wei­tere Berufs­gruppen kommen. So sollten Tanz‑, Musik‑, Theater- oder Kunst­päd­agogen als Fach­kräfte in Kitas mit ent­spre­chenden Kon­zepten ein­ge­setzt werden können.“