Erzieherinnen und Erzieher müssen kein Schulgeld mehr für ihre Ausbildung entrichten. Das hat der Landtag am Mittwoch mit der Verabschiedung des Bildungsstärkungsgesetzes beschlossen. „Kleine Schritte führen auch zum Ziel“, ließ Sabine Friedel, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion, die in den vergangenen Jahren erreichten Veränderungen in der frühkindlichen Bildung Revue passieren.
„Die vollständige Abschaffung des Schulgeldes war längst überfällig, sind doch die sozialen Berufe für unsere Gesellschaft enorm wichtig. Ihren Dienst am Menschen kann keine Digitalisierung ersetzen. Wir wollen diese Berufe weiter stärken und sind froh um jeden Schritt. Das wird der frühkindlichen Bildung einen weiteren Schub geben“, so Sabine Friedel.
Im Laufe der Beratungen hat die Koalition den Entwurf des Bildungsstärkungsgesetzes weiterentwickelt. Nunmehr wird neben der Erzieherausbildung auch die Ausbildung in der Heilerziehungspflege kostenfrei. „Damit kann die Inklusion in der frühkindlichen Bildung weiter vorangebracht werden.“
„Das war zunächst aus finanziellen Gründen nicht möglich. Inzwischen ist es aber gelungen, diese Mittel aus dem SPD-Budget des ‘Start2020’-Programms bereitzustellen. So wird rückwirkend zum August 2020 auch diese Ausbildung schulgeldfrei und damit eine Forderung zahlreicher Verbände umgesetzt.“
„Mit dem Bildungsstärkungsgesetz führen wir außerdem ein verbindliches Fachkräfte-Monitoring ein. Dies wird in Zukunft helfen, Bedarfe frühzeitig zu erkennen, um so eine langfristige Fachkräfte-Strategie zu entwickeln. Wir haben im Änderungsantrag nochmals klargestellt, dass unser Anspruch weiterhin gut ausgebildete und hoch qualifizierte Pädagogen sind.“
„Um kurzfristig auf den bestehenden Fachkräftemangel reagieren zu können, wird der bereits im Krippen-Bereich praktiziere Einsatz von Assistenzkräften auch im Kindergarten und Hort ermöglicht. Klar ist, dass die Vor- und Nachbereitungszeit auch für Assistenzkräfte gilt und die 20-Prozent-Grenze je Einrichtung gilt.“
„Zugleich wird mit dem Einsatz von Assistenzkräften ein Qualifizierungsanspruch verbunden, damit sich die pädagogisch vorqualifizierten Assistenzkräfte berufsbegleitend zur Erzieherin beziehungsweise zum Erzieher fortbilden können. Dies wird das Kultusministerium in der Qualifikationsverordnung regeln. Und bei der Überarbeitung der Qualifikationsverordnung sollte es auch zur Öffnung für weitere Berufsgruppen kommen. So sollten Tanz-, Musik-, Theater- oder Kunstpädagogen als Fachkräfte in Kitas mit entsprechenden Konzepten eingesetzt werden können.“