Friedel: Schub für die frühkindliche Bildung: Erzieher- und Heilerziehungspflege-Ausbildung wird schulgeldfrei

15. Dezember 2020

Sabine Friedel, bil­dungs­po­li­ti­sche Spre­cherin der SPD-Frak­tion im Säch­si­schen Landtag, zur Ver­ab­schie­dung des Bil­dungs­stär­kungs­ge­setzes:

„Sachsen schafft das Schul­geld für Erzie­he­rinnen und Erzieher ab. Nachdem vor einigen Jahren die Pfle­ge­aus­bil­dung kos­ten­frei wurde, regeln wir das jetzt für eine wei­tere wich­tige Berufs­gruppe. Die Mehr­heit dafür steht“, blickt SPD-Bil­dungs­expertin Sabine Friedel auf die mor­gige Land­tags­sit­zung voraus.

„Dieser Schritt war längst über­fällig, sind doch die sozialen Berufe für unsere Gesell­schaft enorm wichtig. Ihren Dienst am Men­schen kann keine Digi­ta­li­sie­rung ersetzen. Wir wollen diese Berufe weiter stärken und sind froh um jeden Schritt.“

Im Laufe der Bera­tungen hat die Koali­tion den Ent­wurf des Bil­dungs­stär­kungs­ge­setzes wei­ter­ent­wi­ckelt und einen Ände­rungs­an­trag for­mu­liert. Dieser sieht unter anderem vor, neben der Erzie­her­aus­bil­dung auch die Aus­bil­dung in der Hei­ler­zie­hungs­pflege kos­ten­frei zu stellen. Damit kann die Inklu­sion in der früh­kind­li­chen Bil­dung weiter vor­an­ge­bracht werden.

„Das war erst aus finan­zi­ellen Gründen nicht mög­lich. Inzwi­schen ist es aber gelungen, diese Mittel aus dem SPD-Budget des ‘Start2020’-Programms bereit­zu­stellen. So wird rück­wir­kend zum August 2020 auch diese Aus­bil­dung schul­geld­frei und damit eine For­de­rung zahl­rei­cher Ver­bände umge­setzt.“

„Mit dem Bil­dungs­stär­kungs­ge­setz führen wir außerdem ein ver­bind­li­ches Fach­kräfte-Moni­to­ring ein. Dies wird in Zukunft helfen, Bedarfe früh­zeitig zu erkennen, um so eine lang­fris­tige Fach­kräfte-Stra­tegie zu ent­wi­ckeln. Wir haben im Ände­rungs­an­trag noch­mals klar­ge­stellt, dass unser Anspruch wei­terhin gut aus­ge­bil­dete und hoch qua­li­fi­zierte Päd­agogen sind. Als Refe­renz­punkt für die Bedarfs­pla­nung haben wir daher den Erzie­her­beruf mit einer Aus­bil­dung auf Niveau­stufe 6 des Deut­schen Qua­li­fi­ka­ti­ons­rah­mens defi­niert.“

„Um kurz­fristig auf den bestehenden Fach­kräf­te­mangel reagieren zu können, wird der bereits im Krippen-Bereich prak­ti­ziere Ein­satz von Assis­tenz­kräften auch im Kin­der­garten und Hort ermög­licht. Im Nach­gang der Anhö­rung hat die Koali­tion auch in diesem Bereich nach­ge­schärft. Klar ist, dass die Vor- und Nach­be­rei­tungs­zeit auch für Assis­tenz­kräfte gilt und die 20-Pro­zent-Grenze je Ein­rich­tung gilt. Zugleich wird mit dem Ein­satz von Assis­tenz­kräften ein Qua­li­fi­zie­rungs­an­spruch ver­bunden. Ziel muss es sein, dass sich die päd­ago­gisch vor­qua­li­fi­zierten Assis­tenz­kräfte berufs­be­glei­tend zur Erzie­herin bezie­hungs­weises zum Erzieher fort­bilden können. Dies wird das Kul­tus­mi­nis­te­rium in der Qua­li­fi­ka­ti­ons­ver­ord­nung regeln. Und bei der Über­ar­bei­tung der Qua­li­fi­ka­ti­ons­ver­ord­nung sollte es auch zur Öff­nung für wei­tere Berufs­gruppen kommen. So sollten Tanz‑, Musik‑, Theater- oder Kunst­päd­agogen als Fach­kräfte in Kitas mit ent­spre­chenden Kon­zepten ein­ge­setzt werden können.“