Am 15. Juli 2020 hat der Säch­si­sche Landtag das „Gesetz zur Ein­füh­rung der Gemein­schafts­schule” ver­ab­schiedet. Damit wird künftig auch in Sachsen länger gemeinsam gelernt. Die Ent­schei­dung über den Schul­ab­schluss und damit über die Frage ‚Lehre oder Stu­dium’ muss nicht mehr nach der vierten Klasse fallen.

Das war der Wunsch zahl­rei­cher Bür­ge­rinnen und Bürger. Mehr als 50.000 Men­schen haben den Volks­an­trag „Län­geres gemein­sames Lernen in Sachsen” des Bünd­nisses „Gemein­schafts­schule in Sachsen” unter­stützt.

„Gute Schule ist nicht allein eine Frage der Schulart. Es ist vor allem eine Frage der Schul­kultur und der päd­ago­gi­schen Qua­lität.”

Sabine Friedel

bil­dungs­po­li­ti­sche Spre­cherin der SPD-Frak­tion im Säch­si­schen Landtag

Dass der Volks­an­trag nicht unver­än­dert über­nommen wird, ist für manche völlig unver­ständ­lich, für andere zwin­gend. Das ist logisch, denn: In einer Frage, über die in unserem Land jahr­zehn­te­lang erbit­tert gestritten wurde, braucht es am Ende einen poli­ti­schen Kom­pro­miss. 

Die Koali­tion greift den Volks­an­trag auf. Und ja, die Koali­tion setzt engere Grenzen als der Volks­an­trag. Bei man­chen bestanden eben Sorgen mit Blick auf die Qua­lität oder die Stand­ort­si­cher­heit ein­zelner Schulen. Diese Sorgen können wir mit den Ände­rungen ent­kräften. Zwei Dinge werden damit sicher­ge­stellt:

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  1. Das Abitur einer Gemein­schafts­schule ist genauso viel wert wie das eines Gym­na­siums und
  2. das län­gere gemein­same Lernen sorgt gerade im länd­li­chen Raum für ein dichtes Schul­netz.

Die Umset­zung des Volks­an­trags ist der vor­letzte Schritt auf einem langen Weg.

Der letzte Schritt besteht natür­lich darin, ganz prak­tisch Gemein­schafts­schulen zu gründen. Und auch im länd­li­chen Raum mit der Ober­schule+ das län­gere gemein­same Lernen umzu­setzen.

Wir wissen bereits von einer Reihe Schulen, die sich auf den Weg machen wollen.

Ist jetzt end­lich alles gut im säch­si­schen Schul­system? Nein, wichtig bleibt: Gute Schule ist nicht allein eine Frage der Schulart. Es ist vor allem eine Frage der Schul­kultur und der päd­ago­gi­schen Qua­lität. Auch des­halb ist es sinn­voll, den jahr­zehn­te­langen Streit um die Gemein­schafts­schule in Sachsen nun end­lich zu beenden und einen Schul­frieden her­zu­stellen. So können wir uns auf die not­wen­digen Ver­än­de­rungen bei den Inhalten von Schule kon­zen­trieren.

„Langer Atem lohnt sich. Wir haben uns 2004 auf den Weg zur Gemein­schafts­schule gemacht. Nach vielen kleinen Schritten und einigen Rück­schlägen werden sie nun end­lich in Sachsen mög­lich.”

Martin Dulig

stell­ver­tre­tender Minis­ter­prä­si­dent

Warum die Gemein­schafts­schule wichtig und richtig ist, hat Martin Dulig 2019  in einem Per­spek­ti­ven­ar­tikel in der Säch­si­schen Zei­tung erläu­tert – der immer noch Gül­tig­keit besitzt:

Der Weg zur Gemeinschafts­­schule in Sachsen.

Der Weg bis zur Gemein­schafts­schule war lang. Schon 1990 plä­dierte auch die SPD für das län­gere gemein­same Lernen und gegen die Über­nahme des west­deut­schen geglie­derten Schul­sys­tems. Nach der Land­tags­wahl 2004 konnten wir erst­mals neun Gemein­schafts­schulen ein­führen.

Die erfolg­rei­chen Modell­pro­jekte wurden jedoch fünf Jahre später von der CDU/FDP-Regie­rung wieder abge­schafft. Mit der erneuten Regie­rungs­zeit der SPD 2014 bis 2019 wurden im Schul­ge­setz zwei Gemein­schafts­schulen ver­an­kert und ins­ge­samt die Durch­läs­sig­keit im Schul­system erhöht.

Nun hat die Schulart Gemein­schafts­schule end­lich einen Stamm­platz im Schul­ge­setz.

2004

Die SPD tritt mit dem Ziel, in Sachsen eine Gemein­schafts­schule ein­zu­führen, zur Land­tags­wahl an. 

Herbst 2004

Im Koali­ti­ons­ver­trag der ersten Koali­tion von CDU und SPD wird ein Modell­ver­such Gemein­schafts­schule ver­ein­bart.

2006

Der Modell­ver­such beginnt mit neun Gemein­schafts­schulen: in Zittau, Chem­nitz, Dresden, Cune­walde, Geit­hain, Moritz­burg, Oederan, Zschopau und Leipzig.

2009

Nach der Land­tags­wahl wickelt die neue Regie­rung von CDU und FDP den Modell­ver­such trotz her­vor­ra­gender Ergeb­nisse in der wis­sen­schaft­li­chen Eva­lua­tion und großer Akzep­tanz bei Eltern, Schü­lern und Leh­rern ab.

2011

Mit dem schwarz-gelben Kür­zungs­haus­halt orga­ni­siert die CDU-FDP-Regie­rung einen enormen Leh­rer­mangel an Sach­sens Schulen, der die nächsten Jahre der Schul­po­litik prägen wird. Als ein­ziges bil­dungs­po­li­ti­sches Pro­jekt benennen CDU und FDP die Mit­tel­schulen in Ober­schulen um.

2014

Nach der Land­tags­wahl und einem erneuten Regie­rungs­ein­tritt der SPD erfolgt im Koali­ti­ons­ver­trag keine Eini­gung auf die Gemein­schafts­schule.

2016

Die Regie­rung von CDU und SPD novel­liert das Schul­ge­setz umfas­send. Die beiden im Schul­ver­such ver­blie­benen  Gemein­schafts­schulen – das Chem­nitzer Schul­mo­dell und die Nach­bar­schafts­schule Leipzig – werden dau­er­haft gesetz­lich gesi­chert.

2018

Durch ein Bündnis, an dem sich auch die SPD betei­ligt, wird ein Volks­an­trag „Län­geres gemein­sames Lernen in Sachsen“ initi­iert. Ziel ist es, die Gemein­schafts­schule mit­tels Volks­ge­setz­ge­bung durch­zu­setzen.

2019

Die SPD tritt mit dem Ziel, in Sachsen eine Gemein­schafts­schule ein­zu­führen, zur Land­tags­wahl an. 

Sommer 2019

Das Bündnis „Gemeinsam länger lernen in Sachsen” sam­melt über 50.000 Unter­schriften. Der Volks­an­trag muss daher nach der Land­tags­wahl im Landtag behan­delt werden.

Die SPD macht die Ein­füh­rung der Gemein­schafts­schule zur Bedin­gung für eine neue Koali­tion.

Herbst 2019

Nach der Land­tags­wahl wird ein Kom­pro­miss zur Ein­füh­rung der Gemein­schafts­schule im Koali­ti­ons­ver­trag von CDU, Grünen und SPD ver­ein­bart.

2020

Im Januar beginnen die Bera­tungen zum Gesetz­ent­wurf des Volks­an­trages. Erst­mals erhält die Ver­trau­ens­person Rede­recht zur 1. Lesung im Säch­si­schen Landtag.

Im Mai werden der Volks­an­trag und die vor­ge­schla­genen Ände­rungen öffent­lich im Aus­schuss für Schule und Bil­dung ange­hört. 

Juli 2020

Im Juli sind die Bera­tungen zum Gesetz­ent­wurf für die Gemein­schafts­schule abge­schlossen. Die finale Abstim­mung im Plenum ist am 15. Juli 2020.

Die neue sächsische  Gemeinschafts­­schule.

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Kompromiss Gemeinschaftsschule

Die Eini­gung zur Gemein­schafts­schule ist ein Kom­pro­miss.  Es ist uns gelungen, die Gräben zu über­brü­cken, Einig­keit zu finden und einen Schul­frieden her­zu­stellen. Unser gemein­samer Wille heißt: Wir ermög­li­chen das län­gere gemein­same Lernen.

 Künftig müssen also Eltern und Kinder nicht schon nach der 4. Klasse über die wei­tere Schul­lauf­bahn – also Ober­schule oder Gym­na­sium – ent­scheiden. Gemein­schafts­schulen wird es überall geben können – in Groß­städten, in den Mit­tel­zen­tren und im länd­li­chen Raum. Mit einer jeweils eigenen Lösung, die sowohl die Bil­dungs­qua­lität sichert als auch Stand­ort­si­cher­heit im Schul­netz garan­tiert.

Mit der regu­lären Gemein­schafts­schule von Klasse 1 bis 12 wird beson­ders in den Städten eine leis­tungs­fä­hige Schulart geschaffen, an der alle Abschlüsse erreicht werden können. Sie wird in den Groß­städten vier­zügig sein. In den Mit­tel­zen­tren kann sie auch drei­zügig starten. Und mit der Ober­schule+ gibt es die Chance, das län­gere gemein­same Lernen flä­chen­de­ckend in ganz Sachsen auch im länd­li­chen Raum zu eta­blieren.

„Wir werden den mit dem Volks­an­trag vor­ge­legten Gesetz­ent­wurf im par­la­men­ta­ri­schen Ver­fahren zügig, voll­ständig und in Abstim­mung mit den Ver­trau­ens­per­sonen des Volks­an­trages beraten und die Ein­rich­tung von Gemein­schafts­schulen in Sachsen ermög­li­chen.“

Koali­ti­ons­ver­trag von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD

Gemeinschaftsschule

1. bis 12. Klasse an einer Schule

5. bis 12. an einer Schule in Koope­ra­tion mit einer Grund­schule

min­des­tens 4‑zügige 5. Klasse in großen Städten

außer­halb von Ober­zen­tren auch 3‑zügig mög­lich

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Eine Gemein­schafts­schule umfasst die Klassen 1 bis 12 (Pri­mar­stufe sowie Sekun­dar­stufen I und II). Gemein­schafts­schulen können auch ohne eigene Pri­mar­stufe ein­ge­richtet werden, wenn sie mit benach­barten Grund­schulen feste Koope­ra­tionen ein­gehen.

Schü­le­rinnen und Schüler können an der Gemein­schafts­schule alle all­ge­mein­bil­denden Schul­ab­schlüsse bis hin zur all­ge­meinen Hoch­schul­reife erwerben.

Eine Bil­dungs­emp­feh­lung nach der vierten Klasse braucht es nicht mehr. Die freie Schul­wahl nach Abschluss der Pri­mar­stufe wird garan­tiert und ein Schul­wechsel von und zur Gemein­schafts­schule wird ermög­licht. 

Gemein­schafts­schulen können vom Schul­träger neu gegründet werden oder durch Neu­kon­sti­tu­tion aus einer oder meh­reren bestehenden Grund­schulen, Ober­schulen bzw. Gym­na­sien ent­stehen. Für die Neu­kon­sti­tu­tion bedarf es eines päd­ago­gi­schen Kon­zeptes und der jewei­ligen Zustim­mung des Schul­trä­gers sowie der Schul­kon­fe­renz und damit inzi­dent auch der Leh­rer­kon­fe­renz; benach­barte Schul­träger sollen ange­hört werden. 

Eine Gemein­schafts­schule kann ein­ge­richtet werden, wenn sicher­ge­stellt ist, dass diese in der Klas­sen­stufe 5 min­des­tens über vier Klas­sen­züge, also 80 Schüler*innen, ver­fügt. Außer­halb der Ober­zen­tren kann die Klas­sen­stufe 5 drei­zügig ein­ge­richtet und in den nach­fol­genden Klassen- und Jahr­gangs­stufen fort­ge­führt werden. Von einem sol­chen Abwei­chen darf nicht in drei auf­ein­an­der­fol­genden Schul­jahren Gebrauch gemacht werden.

Der Gemein­schafts­schule liegt ein von der Lehrer- und von der Schul­kon­fe­renz bestä­tigtes päd­ago­gi­sches Kon­zept (Schul­pro­gramm) zugrunde. Der leis­tungs­dif­fe­ren­zierte Unter­richt erfolgt abschluss­be­zogen nach den Lehr­plänen der Bil­dungs­gänge ent­spre­chend den ein­schlä­gigen KMK-Vor­gaben.

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Oberschule Plus

1. bis 10. Klasse im länd­li­chen Raum

5. bis 10. Klasse in Koope­ra­tion mit einer Grund­schule

leichter Über­gang zur Sekun­dar­stufe II des Gym­na­siums

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Für Schul­stand­orte im länd­li­chen Raum werden Ober­schulen mit beson­derem päd­ago­gi­schen Profil „Län­geres gemein­sames Lernen“ („Ober­schule+“) ermög­licht. „Ober­schulen+“ bestehen aus Ober­schulen mit ver­bun­dener Grund­schule und ermög­li­chen so das gemein­same Lernen von Klas­sen­stufe 1 bis 10. Sie ver­fügen über eine gemein­same Schul­lei­tung und ein gemein­sames Leh­rer­kol­le­gium. Nach ihrem päd­ago­gi­schen Kon­zept bieten die „Ober­schulen+“ sowohl von der Dif­fe­ren­zie­rung abwei­chende als auch ergän­zende Bil­dungs­in­halte zur Erleich­te­rung des Über­gangs an ein Gym­na­sium an. Sie ermög­li­chen den Erwerb eines Real­schul­ab­schlusses. Der Erwerb der Hoch­schul­reife ist über den anschlie­ßenden Besuch eines Gym­na­siums oder eines beruf­li­chen Gym­na­siums mög­lich. In „Ober­schulen+“ oder beim Wechsel auf eine „Ober­schule+“ bedarf es keiner Bil­dungs­emp­feh­lung. „Ober­schulen+“ können außer­halb von Mittel- und Ober­zen­tren ein­ge­richtet werden und ver­fügen über maximal zwei Klas­sen­züge. Die Bil­dung einer „Ober­schule+“ bedarf der jewei­ligen Zustim­mung des Schul­trä­gers sowie der Schul­kon­fe­renz und damit inzi­dent auch der Leh­rer­kon­fe­renz; benach­barte Schul­träger sollen ange­hört werden.

Oberschule/​Gymnasium

Die bis­he­rigen Schul­formen Ober­schule und Gym­na­sium nach der Grund­schule gibt es neben der Gemein­schafts­schule auch wei­terhin. Die För­der­schulen bleiben ebenso unbe­rührt.

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Entschließungsantrag

Die geplante Umset­zung des Volks­an­trags ist der vor­letzte Schritt auf einem langen Weg. Der letzte Schritt besteht natür­lich darin, ganz prak­tisch Gemein­schafts­schulen zu gründen. Und auch im länd­li­chen Raum mit der Ober­schule+ das län­gere gemein­same Lernen umzu­setzen. 

Wir wissen bereits von einer Reihe Schulen, die sich auf den Weg machen wollen. Des­halb ist eine Unter­stüt­zung durch das Kul­tus­mi­nis­te­rium nötig, damit die Ideen umge­setzt werden können. Mit unserem Ent­schlie­ßungs­an­trag stellen wir sicher, dass inter­es­sierte Lehr­kräfte Fort­bil­dungen erhalten, die Eltern und Schüler in Grün­dungs­pro­zesse ein­be­zogen und die Schulen fach­lich begleitet werden.

Bündnis Gemeinschaftsschule

Dass jetzt die Gemein­schafts­schule kommt, ist maß­geb­lich dem Bündnis “Gemein­schafts­schule in Sachsen – Länger gemeinsam Lernen” zu ver­danken, das den Volks­an­trag initi­iert und über 50.000 Unter­schriften gesam­melt hat.

Häufige Fragen und Antworten

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Wurde der Volksantrag “verstümmelt”

Das liegt immer im Auge des Betrach­ters. Wir halten es für besser, mit einem Kom­pro­miss vor­an­zu­kommen als mit der reinen Lehre unter­zu­gehen. Mit anderen Worten: Ohne einen Kom­pro­miss würde es die Gemein­schafts­schule im neuen Schul­ge­setz nicht geben. Es mag nur ein Spatz in der Hand sein und nicht die Taube. Doch die Taube auf dem Dach zu erlegen, hat seit dreißig Jahren nicht funk­tio­niert.

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Wann können die ersten Gemeinschaftsschulen starten?

Ab dem 1. August 2020 gilt das neue Schul­ge­setz. Theo­re­tisch also … ab sofort, unver­züg­lich ;-).

Für die inhalt­liche und orga­ni­sa­to­ri­sche Vor­be­rei­tung sollten inter­es­sierte Schulen, Schul­träger oder Eltern jedoch min­des­tens ein Jahr vor dem geplanten Start ein­rechnen, schließ­lich muss ein Schul­pro­gramm geschrieben werden..

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Wie viele Gemeinschaftsschulen wird es geben?

Schul­ent­wick­lung ist keine Sache, wo man eben mit dem Finger schnippt. Wir hoffen, dass es viele Schulen gibt, die sich auf den Weg machen. Wenn es gelingt, in den nächsten drei, vier Jahren eine zwei­stel­lige Anzahl von Gemein­schafts­schulen zum Leben zu erwe­cken, dann freuen wir uns sehr.

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Sind die Kriterien nicht zu streng? Sind Gemeinschaftsschulen auf dem Land überhaupt möglich?

Ob die Kri­te­rien “zu streng” sind oder nicht, das lässt sich ja vor allem mit einem Blick auf die Zahlen beant­worten: Wir haben in Sachsen rund 280 Ober­schulen. Mehr als 30 davon ent­spre­chen den Zügig­keits­kri­te­rien für die Mittel- und Ober­zen­tren. Und mehr als 120 davon denen in Unter­zen­tren.

Das heißt: Mehr als die Hälfte aller Ober­schulen – unge­fähr 150 – können den Weg zur Gemein­schafts­schule ohne Hürden gehen. Diese Zahlen zeigen: Der wich­tigste Schritt liegt nicht im Gesetz. Den wich­tigsten Schritt müssen die Men­schen vor Ort tun. Wir glauben an die Kraft der Idee und hoffen, dass sich viele Schulen auf den Weg machen.

Eine aus­führ­liche FAQ zur Gemein­schafts­schule gibt es auf der Seite des Bünd­nisses „Gemein­schafts­schule in Sachsen”

Was es dafür braucht, ist eine Vision, langer Atem und eine Politik, die über Legis­la­tur­pe­ri­oden hinaus denkt.

Sabine Friedel

bil­dungs­po­li­ti­sche Spre­cherin

Stell Dir vor, in Sachsens Schulen würde man fürs Leben lernen statt für Klausuren…

Es gäbe zwei Lehr­kräfte pro Klasse. Viele Unter­richts­stunden fänden draußen statt, in der Natur, in Hand­werks­be­trieben oder sozialen Ein­rich­tungen.

Stell Dir vor, es gäbe keine starren Fächer mehr. In Gruppen wird an aktu­ellen Themen und Pro­blemen gelernt, von Kli­ma­wandel über Gesund­heits­för­de­rung bis hin zu Unter­neh­mens­füh­rung und Lebens­phi­lo­so­phie.

Stell Dir vor, die Kinder würden nicht sor­tiert in Ober­schule und Gym­na­sium. Die Schule unter­richtet alle zusammen, jede und jeden nach seinen Fähig­keiten und Nei­gungen. Die Talente und Inter­essen des ein­zelnen Kindes stehen im Mit­tel­punkt. In seinen Stärken findet es Her­aus­for­de­rung und Moti­va­tion und in seinen Schwä­chen Hilfe und Unter­stüt­zung.

Stell Dir vor, am Ende der Schul­zeit weiß jeder junge Mensch: Wer bin ich? Was treibt mich an? Was kann ich beson­ders gut? Und was wird mich durchs Leben tragen?

Unsinn? Utopie? Unerreichbar? Nein.

So können unsere Schulen werden. Davon bin ich über­zeugt.

Was es dafür braucht, ist eine Vision, langer Atem und eine Politik, die über Legis­la­tur­pe­ri­oden hinaus denkt. Mit diesem langen Atem haben wir nun end­lich die Gemein­schafts­schule in Sachsen ein­ge­führt. Jetzt ist Schul­frieden – und end­lich Zeit für neue, für inhalt­liche Debatten! 

Jetzt ist es Zeit, neue Wege zu gehen. Unsere Schulen sollen Lern­freude ver­mit­teln, Per­sön­lich­keiten bilden, Selbst­stän­dig­keit, Team­ar­beit und kri­ti­sches Denken för­dern und prak­ti­sche Erfah­rung zulassen.

Mehr dazu? Dann ein­fach mal auf www​.sabine​-friedel​.de vor­bei­schauen.