Anlässlich der heutigen Vorstellung des neuen Sächsischen Erziehungs- und Bildungsplans beim Kita-Kongress erklärt der bildungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Gerald Eisenblätter:
„Kita-Qualität zu entwickeln, bleibt ein kontinuierlicher Prozess. Den Grundstein haben wir 2023 mit dem neu definierten Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag im Kita-Gesetz gelegt. Jetzt folgt die Untersetzung im Sächsischen Bildungsplan, der dem ganzheitlichen Dreiklang aus Erziehung, Bildung und Betreuung folgt.
Die Fortschreibung des Bildungsplans legt nahe, Alltagsroutinen im Kita-Alltag zu hinterfragen; das System wird dabei aber nicht auf den Kopf gestellt. Größte Herausforderung der Zeit bleiben die sinkenden Kinderzahlen. Daher müssen jetzt die Weichen gestellt werden, damit eine wohnortnahe Kinderbetreuung auch in Zukunft abgesichert ist. Den Sächsischen Bildungsplan mit Ressourcen zu untersetzen, um den Qualitätsansprüchen zu genügen, ist das Gebot der Stunde. Dabei gilt es, Schritt für Schritt voranzugehen, Kommunen und Träger einzubeziehen und die Erzieher:innen, Eltern und Kinder im Blick zu behalten.
Der Weg ist mit dem Koalitionsvertrag und Landtagsbeschlüssen vorgezeichnet. Wir brauchen jetzt:
- Eine faire Lastenverteilung und grundlegende Neuordnung der Kita-Finanzierung zwischen Freistaat, Kommunen und Eltern.
- Gesetzlich verankerte Qualitätsstandards, um auch den zweiten Teil des Versprechens bei der Einführung eines Gesamtpersonalschlüssels einzulösen.
- Verlässlichkeit und Planungssicherheit vom Bund mit Blick auf das Kita-Qualitätsentwicklungsgesetz. Wer neue Aufgaben wie die Sprachstandserhebung definiert, muss zusätzliche Mittel bereitstellen. Sollte die Finanzierung der bisherigen Handlungsfelder ‘Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels’ sowie ‘Gewinnung und Qualifizierung von Fachpersonal’ entfallen, würde die ostdeutsche Perspektive und deren Entwicklungsbedarfe ignoriert.
Kultusminister Clemens und Finanzminister Piwarz sind jetzt gefordert, einen ausgewogenen Regierungsentwurf für den kommenden Doppelhaushalt vorzulegen, der diese Aspekte berücksichtigt.”

